Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2022-06-16
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Mein zweiter Vorstoss in dieser Sache zielt jetzt auf die Einzelversicherten bzw. die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Vorstoss, über den wir vorhin sprachen, war ganz klar für das Gewerbe, für die KMU.
Wer eine Epidemieversicherung abschliesst bzw. das Epidemierisiko mitversichert, muss nicht damit rechnen, dass ausgerechnet bei einer weitverbreiteten Epidemie, also einer Pandemie, keine Leistung erfolgt. Ein zentrales Element im Versicherungsrecht ist nämlich die berechtigte Deckungserwartung der Versicherten. Das geltende Versicherungsrecht schützt die Versicherungsnehmer zwar vor überraschenden Klauseln. Im Verweigerungsfall steht der Versicherte trotzdem meist auf verlorenem Posten, wenn sich ein Verfahren gegen den Versicherer nicht lohnt bzw. ein solches die Möglichkeiten des Versicherten übersteigt.
Bei einer allgemeinen Reiseversicherung könnte es gemäss geltendem Recht allenfalls möglich sein, für Schäden aus Infektionskrankheiten über die allgemeinen Versicherungsbedingungen einen generellen Leistungsausschluss für Epidemie/Pandemie vorzusehen. Voraussetzung müsste aber sein, dass ein solcher Ausschluss ausdrücklich und in nachvollziehbarer Weise definiert ist. Hingegen dürfte es kaum möglich sein, über die allgemeinen Versicherungsbedingungen eine rechtlich haltbare Differenzierung zwischen Epidemie und Pandemie zu statuieren und die Leistungspflicht im Falle einer Pandemie auszuschliessen. Denn bei Epidemie und Pandemie handelt es sich im Grunde genommen lediglich um begriffliche Präzisierungen für im Kern dasselbe Ereignis.
Weitere Infektionskrankheiten wie Covid-19 sind nicht ausgeschlossen, im Gegenteil: Realistischerweise muss in Zukunft mit gehäuft auftretenden Krisen dieser Art gerechnet[NB]werden. Es ist daher zu klären, wie Leistungspflichten und -ausschlüsse bei Epidemien und/oder Pandemien gesetzlich geregelt werden können.
Mit meinem Postulat, und hier handelt es sich also nur um ein Postulat, beauftrage ich den Bundesrat, in einem Bericht die gesetzlichen Lücken - und diese sind noch vorhanden - darzulegen und aufzuzeigen, wie sie geschlossen werden können. Dabei sollen die gewonnenen Erkenntnisse auf sämtliche Bereiche übertragbar sein, in denen die Konsumentinnen und Konsumenten einen Versicherungsvertrag abschliessen. Es braucht verbindliche und transparente Lösungen für die Konsumentinnen und Konsumenten; das haben diese Krise sowie die anschliessenden Unsicherheiten bezüglich Leistungspflicht oder -ausschluss ganz klar gezeigt.
Ich bitte Sie, wie eine schöne Anzahl von Personen aus verschiedenen Parteien, mein Postulat zu unterstützen.