Schmid Martin · Ständerat · 2022-06-16
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Vielleicht kurz noch zur Begründung von Frau Ratskollegin Mazzone, auch in Bezug auf die Erweiterung mit dem Gebietsansatz: Es ist richtig, dass diese Möglichkeit besteht, wenn wir dem Gesetz zustimmen. Aber schauen Sie, im Kanton Graubünden haben gewisse Gemeinden im Quervergleich eine grössere territoriale Fläche als viele Kantone. Die Gemeinden sind schon selbst so gross. Wir werden im Kanton Graubünden mit einer Fläche von einem Sechstel der Landesfläche nie überall den Gebietsansatz umsetzen können. Das ist eine falsche Vorstellung. Das wird nicht funktionieren. Rein von der Grösse des Kantons her wird das so nicht gehen. Deshalb wird es weiterhin Regelungen geben, die die Zweckänderungen bei alten Bauten betreffen. Artikel 37a wird im Gesetz belassen, weil er eine Ausgangslage betrifft, die wir heute schon kennen.
Warum beantragt die Mehrheit mit Absatz 2 eine Gesetzesänderung? Der Bundesrat hat ja jetzt schon die Kompetenz, das festzulegen. Der Bundesrat hat die Einschränkungen in der Verordnung im Laufe der Zeit einfach immer enger gefasst. Gestützt auf die Gesetzgebung, wie sie heute besteht, hat das Bundesgericht die einschränkenden Verordnungsbestimmungen noch weiter eingeschränkt. Deshalb wird der Gesetzgeber aktiv. Er kann Fälle aus der Praxis darlegen, die schlicht nicht sinnvoll gelöst werden können.
Für Beherbergungsbetriebe, für Gastbetriebe oder für Hotelleriebetriebe sehen wir heute eine Lösung vor, und es ist richtig, dass es eine Spezialregel für den Tourismus ist. Für die Landwirtschaft und für den Tourismus schaffen wir im Eingang eine Spezialregel. Das ist nur konsequent. Von der Regelung im Eingang her haben wir für diese beiden Branchen eine Lösung gefunden. Ich bin überzeugt, dass wir uns damit von der kumulativen Anwendung der Themen, wie sie heute in der Verordnung sind, lösen. Ich meine die Regelung mit den 30 Prozent bzw. mit den 100 Quadratmetern. Es besteht absolut der politische, gesetzgeberische Wille, dass der Bundesrat auch die Verordnung anpasst, wenn der Mehrheit gefolgt wird. Ich bin überzeugt, dass das in unserem Interesse ist. Das gibt keine neue Zersiedelung. Es bestehen dort ja schon Bauten. Es geht ja um Erweiterungen, es geht um Abbruch. Heute können keine Energiesanierungen und keine Erneuerungen vorgenommen werden, weil der Abbruch und Wiederaufbau da nicht zulässig ist. Man hat also auch in der Bausubstanz eine grosse Einschränkung.
Ich bitte Sie, hier mit der Mehrheit zu stimmen.