Ryser Franziska · Nationalrat · 2022-06-16
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Dieses Parlament muss seine Glaubwürdigkeit immer wieder aufs Neue unter Beweis stellen. Dafür ist es notwendig, dass wir die Folgen unserer politischen Entscheidungen sorgfältig einschätzen. Doch welche Auswirkungen ein Gesetz einmal haben wird, ist beim Legiferieren nicht immer vorauszusehen.
Dies gilt insbesondere auch bei steuerpolitischen Reformen, deren ökonomische Auswirkungen komplex sind. Es werden zwar Annahmen getroffen, es werden Modelle erstellt, doch die Annahmen über die dynamischen Effekte scheinen manchmal mehr Hoffnungen denn empirische Prognosen zu sein. Ob die vorausgesagten Effekte dann tatsächlich eintreffen, wird im Nachhinein kaum kontrolliert. Es fehlen Ex-post-Analysen, mit denen die angewendeten Modelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung evaluiert werden. Genau das wäre aber fundamental, denn gerade die Kosten und die erwarteten Mehr- oder Mindereinnahmen sind hier bei uns im Rat wie auch bei einer allfälligen Volksabstimmung ein wichtiges Argument.
Mit der vorliegenden Motion hat unsere unterdessen zurückgetretene Kollegin Regula Rytz eine solche Analyse angeregt und gefordert, ein Monitoring einzusetzen, welches die Auswirkungen der STAF oder, besser gesagt, des Steueranteils der STAF-Vorlage begleitet. Das wäre auch im Sinne der Gemeinden und der Städte. Denn viele haben durch die STAF Steuersubstrat verloren. Beispielsweise die Stadt St. Gallen verzeichnete aufgrund der STAF etwa 30 Millionen Franken Mindereinnahmen und musste ein Sparprogramm lancieren.
Mit einem Vergleich zwischen den effektiven Veränderungen des Steuersubstrates von Bund, Kantonen und Gemeinden und den vom Eidgenössischen Finanzdepartement geschätzten Zahlen kann mehr Transparenz in die Umsetzung gebracht werden. Ist das eine unnötige Beschäftigung der Verwaltung? Nein, im Gegenteil: Auch der Bundesrat unterstützt das Ansinnen der Motion im Grundsatz. Er sieht eine Auswertung jedoch nur für die obligatorischen Massnahmen als realistisch an, also für die Abschaffung von Statusgesellschaften und für die damals eingeführte Patentbox. Diese Einschränkungen schmälern zwar die Aussage einer Ex-post-Analyse, aber auch ein eingeschränkter Blick zurück wird erste Erkenntnisse bringen.
Nach der Antwort des Bundesrates auf die heute zu beratende Motion hat Kollege Kutter ein breit abgestütztes Postulat eingereicht, welches dieser Rat vor einem halben Jahr annahm. Mit dem Bericht, der alle drei bis fünf Jahre aktualisiert werden soll, übernimmt das Postulat 21.4079 das Hauptanliegen der vorliegenden Motion. Ich ziehe die Motion deshalb zurück. Wir erwarten gespannt den ersten Bericht und hoffen, dass dies der Auftakt zu weiteren sorgfältigen und transparenten Monitorings sein wird, welche die Umsetzung steuerpolitischer Vorlagen in Zukunft hoffentlich öfter begleiten werden.