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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-12-12

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Nur noch kurz: Es wurde eine präzisere oder allgemeinere Formulierung der Motion gewünscht und nicht eine Beschränkung auf das Obligationenrecht. Es gilt für mich, zwei Bereiche zu beachten:

1. Wie kann in der Praxis gewissen Bestimmungen unserer Gesetzgebung nachgelebt werden? Das ist ein Bereich, der allenfalls unter dem Aspekt der Verantwortlichkeit der Gesellschaftsorgane näher zu prüfen ist.

2. Es geht meines Erachtens auch darum, wie die Spielräume beurteilt werden, die heute einen Zweckoptimismus oder gar eine "kreative Buchhaltung" legalisieren.

Die Formulierung der Motion blieb vielleicht deshalb sehr allgemein - das möchte ich betonen -, weil wir von der Untersuchung der Swissair her kamen und die Feststellungen und Folgerungen aus dem Untersuchungsbericht des Sachwalters zur SAir Group einbeziehen wollten. Dieser Bericht liegt noch nicht vor, aber ich kann Ihnen sagen: Ich bin überzeugt, dass dieser Bericht Handlungsbedarf aufzeigen wird.

Mich beschäftigt in diesem Zusammenhang ein Punkt - ich weiss nicht, wie Sie das beurteilen -, nämlich das weit verbreitete Misstrauen der Anleger bezüglich der Rechnungslegung auch von Schweizer Firmen. Das beschäftigte mich im vergangenen Jahr! Insofern betrachte ich hier massvolle vertrauensbildende Massnahmen und Regelungen - sei es im OR oder allenfalls auch im Bereich der Selbstregulierung - gegenüber den Anlegern als zweckmässig.

Ich ersuche Sie, unsere Motion zu überweisen, mit jenen Präzisierungen, Frau Forster, die ich schon in meinem ersten Votum gemacht habe.