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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-12-12

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Es dürfte Sie kaum besonders überraschen, wenn ich Ihnen mitteile, dass ich den Staatsvertrag in der vorliegenden Form nicht genehmigen kann. Ich habe diese Position vertreten, seit der Inhalt dieses Vertrages bekannt ist. Hans Hofmann hat dargelegt, was es am vorliegenden Vertrag zu kritisieren gibt; ich habe dem nichts beizufügen.

Gestatten Sie mir aber, dass ich aus meiner Sicht zu analysieren versuche, wo die Unterschiede zwischen dem Rückweisungsantrag der Kommissionsmehrheit und dem Nichteintretensantrag liegen. Nach meinem Dafürhalten gibt es eigentlich nur einen einzigen. Daneben gibt es verschiedene Gemeinsamkeiten.

1. Mehrheit und Minderheit wissen und anerkennen, dass wir mit Bezug auf die Flugsicherung mit Deutschland einen Vertrag brauchen und einen Vertrag wollen. Das Nichteintreten auf den vorliegenden Vertrag bedeutet deshalb in keiner Weise eine grundsätzliche Verweigerung eines Vertrages, auch nicht eines Vertrages mit gewissen Konzessionen an die Forderungen unseres Nachbarstaates. Ich habe nie für den Status quo ante plädiert.

2. Gleich wie der Nationalrat, der den Vertrag im Sommer dieses Jahres abgelehnt hat, sind sowohl Mehrheit wie Minderheit mit dem vorliegenden Vertrag unzufrieden - wobei die Wochenendregelung im Vordergrund steht - und wollen ihn deshalb in der aktuellen Form nicht genehmigen.

3. Mehrheit und Minderheit sind deshalb der Überzeugung, dass es Nachbesserungen zugunsten der Schweiz und damit Neuverhandlungen braucht. Hier kann ich die eben dargelegte Meinung von Kollege Escher überhaupt nicht teilen, dass ein Nichteintreten auf diesen Vertrag bedeute, es gebe keine Neuverhandlungen; so schwarz-weiss ist die Geschichte nicht. Wenn die Schweiz klarmacht, dass sie mit dem Inhalt dieses Vertrages nicht einverstanden ist, dann bedeutet das in keiner Art und Weise, dass die anstehenden Probleme nicht trotzdem in Neuverhandlungen gelöst werden müssen; aber man weiss dann, von welcher Basis man ausgeht.

Der einzige Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit liegt in der Beurteilung, mit welchem Vorgehen diese Ziele am besten zu erreichen sind. Wie soll, wie muss sich die Schweiz verhalten, um am sichersten zu einem Resultat zu kommen, das unseren Vorstellungen von einem ausgewogenen Vertragswerk zwischen zwei Ländern, die dem gleichen Luftfahrtabkommen unterstehen, am ehesten gerecht werden kann?

Die Kommissionsmehrheit will den Bundesrat beauftragen, mit Deutschland über eine freiwillige Nachbesserung des Vertrages zu verhandeln. Grundsätzlich anerkenne ich die Bemühungen der Kommission, quasi auf friedlichem Weg zu einer freundnachbarlichen Vereinbarung zu kommen, welche den internationalen Regeln und Gepflogenheiten sowie den europapolitischen Grundsätzen, auch gegenüber einem kleinem Land, besser entspricht.

Andererseits kann man über die Erfolgsaussichten dieses Vorgehens in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein. Offensichtlich zweifelt in diesem Saal niemand daran, dass Deutschland nach einer Ablehnung des Vertrages durch die Schweiz einseitige Massnahmen ergreifen wird. Offen ist die Frage, wie diese Massnahmen aussehen werden, wie sich der jetzt in Kraft stehende bilaterale Vertrag, die neue Lärmbegrenzungsregelung für den Nachtbetrieb in München und der Entscheid der EU, die Flugsicherung über Europa zu vereinheitlichen, auswirken werden.

Aber dass einseitige Massnahmen verordnet würden, davon gehen alle aus. Warum eigentlich? Einzig und allein deshalb, weil Deutschland das seit eh und je so kommuniziert hat. Das gleiche Deutschland hat aber mit ebensolcher Deutlichkeit immer betont, dass Nachverhandlungen zugunsten der Schweiz nicht zur Diskussion stehen. Unser Verkehrsminister und das Bazl haben sich stets in gleicher Weise geäussert. Der vorliegende Vertrag sei das Beste, was für die Schweiz auf dem Verhandlungswege zu erreichen sei, mehr liege nicht drin.

Persönlich denke ich, dass sich Deutschland auch in diesem Punkt an seine Aussagen halten wird. Entsprechende Reaktionen konnte man denn auch umgehend den Medien entnehmen; auch das in verschiedener Hinsicht aufschlussreiche Interview mit Herrn Verkehrsminister Stolpe in der gestrigen "NZZ" gibt kaum Anhaltspunkte, dass sich hier etwas Grundsätzliches geändert hätte.

Das ist von mir aus gesehen auch nachvollziehbar. Warum soll Deutschland jetzt plötzlich bereit sein, uns gegenüber freiwillig Konzessionen zu unseren Gunsten - ich wiederhole: freiwillig, zu unseren Gunsten! - und damit zu seinen Lasten einzugehen? Warum sollte es Konzessionen eingehen, die bislang kategorisch abgelehnt worden sind? Mir scheint, Herr Verkehrsminister Manfred Stolpe deute in seinem Interview vielmehr an, die Schweiz solle sich klar positionieren, dann könne man weitersehen.

Sollte meine Einschätzung zutreffen und sich die Hoffnung auf eine freiwillige Nachbesserung des Vertrages zu unseren Gunsten als trügerisch erweisen, so würde die Rückweisung an die Kommission lediglich einen Zeitverlust bedeuten. Ein solcher Zeitverlust darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden! Das Wichtigste, was die Betroffenen in der für sie gegenwärtig schwierigen Situation und in dieser unbestimmten Rechtslage am dringendsten brauchen, ist ein Entscheid der im Bund verantwortlichen und zuständigen Instanzen. Es ist staatspolitisch und angesichts unserer demokratischen Spielregeln in höchstem Masse bedenklich, dass ein Vertrag nun seit vierzehn Monaten einschneidende Wirkungen entfaltet, ohne dass er von den zuständigen Gremien abgesegnet worden ist; er ist ja gar vom Nationalrat abgelehnt worden.

Aus diesem Grund ist es für mich unerlässlich, eine klare Rechtslage zu schaffen. Nur wenn wir zum vorliegenden Vertrag - ich wiederhole: zum vorliegenden Vertrag! - einen endgültigen Entscheid fällen, wissen die Betroffenen, was für sie möglich bleibt und was nicht. Sie wissen dann, ob und wie sie sich gegen Benachteiligungen wehren können, mit welchen Kapazitätseinbussen sie definitiv zu rechnen haben und was sie als Verdikt der Politik unveränderlich akzeptieren müssen.

Aus diesen Überlegungen heraus schliesse ich mich dem Minderheitsantrag Jenny an und bitte Sie, das Gleiche zu tun.

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