Lexipedia

Maissen Theo · Ständerat · 2002-12-12

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Der Bericht des Bundesrates "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002" ist sehr zu begrüssen. Ich denke, er ist von der Bedeutung her doch so gewichtig, dass man ihn nicht einfach rasch abhandeln kann. Ich möchte einige Gedanken dazu äussern. Der Bericht ist letztlich die Konkretisierung der Bundesverfassung. In Artikel 2 der Bundesverfassung - dem Zweckartikel - wird die nachhaltige Entwicklung ein erstes Mal erwähnt, in Artikel 73 wird [PAGE 1302] die Nachhaltigkeit generell umschrieben, und in Artikel 104, in dem es um die Landwirtschaft geht, ist die nachhaltige Entwicklung auch erwähnt.

Der Bericht versucht unter Einbezug möglichst aller betroffenen Bundesämter eine Grundlage für die nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene zu legen. Nun ist aber festzustellen, dass im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf in der definitiven Strategie einige Massnahmen gestrichen wurden. Dadurch fehlen nun wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Landwirtschaft, der gesamte Themenbereich Wasser sowie Naturgefahren. Es handelt sich hier um Bereiche, die zwar vor allem für die Berggebiete besonders wichtig sind, aber sie haben auch für die ganze Schweiz eine grosse Bedeutung. Ich komme kurz auf diese drei Punkte zu sprechen, die ich erwähnt habe.

Zum Bereich Landwirtschaft: Im Vernehmlassungsentwurf, Herr Bundesrat, waren für die Landwirtschaft zwei Massnahmen vorgesehen. Die Massnahme 2 lautete: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Sozial- und Umweltverträglichkeit. Die Massnahme 16 lautete: Gesellschaft und Landwirtschaft im Einklang mit der Umwelt. Mit der Streichung der Massnahmen 2 und 16 aus dem Vernehmlassungsentwurf fehlt nun der Bereich Landwirtschaft vollständig in der Strategie. In verschiedenen Stellungnahmen wurde gefordert, dass der Bereich Landwirtschaft noch pointierter aufgenommen werden sollte. So wurde insbesondere vorgeschlagen, dass der Begriff der multifunktionalen Landwirtschaft aufgenommen werden sollte, was dann überhaupt nicht berücksichtigt wurde; vielmehr ging man gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf noch weiter zurück.

Zum angesprochenen Bereich Wasser: Der Vernehmlassungsentwurf enthielt zu diesem Themenbereich die Massnahme 17. Deren Überschrift lautete: Nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Die Streichung dieser Massnahme ist unmittelbar vor dem Uno-Jahr des Wassers 2003 sehr zu bedauern und eigentlich unverständlich. Auch das zu Ende gehende Jahr der Berge hat uns bewusst gemacht, wie bedeutungsvoll gerade die Ressource Wasser für den Alpenraum ist. Nun ist in der Strategie die Ressource Wasser nicht mehr thematisiert.

Es wurde jedoch in verschiedenen Stellungnahmen unterstützt, dass der Themenbereich Wasser in diese Strategie enthalten sein sollte, und insbesondere wurde in diesem Zusammenhang gefordert, dass auch die Abgeltung für die Ressourcennutzung aufgenommen werden sollte.

Der dritte Bereich, der in dieser Strategie fehlt, betrifft die Naturgefahren. Der Vernehmlassungsentwurf enthielt eine Massnahme 4 zu den Naturgefahren: Sicherung des Lebensraumes vor Naturgefahren. Die Streichung dieser Massnahme ist sehr zu bedauern. Zu wünschen wäre nämlich - gerade aufgrund der jüngsten Ereignisse in diesem Land -, dass der Bund hier ein stärkeres Engagement hätte. Das entspricht im Übrigen auch dem Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren, wie er im Herbst 2002 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Auch hier vermisse ich eine Übereinstimmung zwischen den aktuellen Aktivitäten auf Bundesebene und den Aussagen im Bericht.

Ein letzter Punkt genereller Art, den ich ansprechen möchte, betrifft die Umsetzung der Massnahmen und das Monitoring. Der Bericht des Bundesrates geht davon aus, dass die Umsetzung der Massnahmen im Rahmen der jeweiligen Sektoralbereiche erfolgt; dementsprechend seien keine zusätzlichen Mittel erforderlich. Damit stellt sich allerdings die Frage, ob die Strategie so genügend Durchschlagskraft haben wird. Für die verschiedenen betroffenen Ämter bestehen nämlich kaum Anreize zur Umsetzung der Strategie. Solange die Ämter die Strategie autonom umsetzen, fehlt die nötige Kohärenz der Massnahmen. Dies zeigt sich auch bei der Formulierung der Massnahmen, indem die verschiedenen Autoren unter nachhaltiger Entwicklung etwas sehr Verschiedenes verstehen; hier sind gewisse Differenzen festzustellen.

Festzustellen ist schliesslich, dass beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) das Budget für nachhaltige Entwicklung von 650 000 Franken in diesem Jahr auf 250 000 Franken für das Jahr 2003 reduziert wurde. Auch das lässt nicht gerade auf eine kohärente Umsetzung hoffen.

Dem Monitoring und der Entwicklung von Indikatoren kommt eine wichtige Funktion zu. Die Indikatoren sollten aber auch räumliche Differenzierungen erlauben. Leider hat man aber diese Forderung, die im Rahmen der Vernehmlassung gestellt wurde, nicht aufgenommen. Die inzwischen laufenden Arbeiten am so genannten Projekt Monet des Bundesamtes für Statistik und des ARE lassen auch keine räumliche Auflösung erkennen. Das ist gerade im Hinblick auf regionalpolitische Massnahmen sehr zu bedauern, weil uns damit die Analyseinstrumente fehlen.

Es ist an dieser Stelle einmal mehr darauf hinzuweisen - da ist an die Empfehlung Hofmann Hans 02.3498 zu erinnern -, dass wir in der Schweiz zurzeit ein grosses Defizit im Bereich der Raumwissenschaften haben. Wenn wir solche Massnahmenpakete haben wie den vorliegenden Bericht, sollten wir daran denken, dass das Ganze einen räumlichen Bezug hat. Wenn wir dem nicht mehr Aufmerksamkeit schenken, wird dieses erwähnte Defizit in Zukunft noch vergrössert.

Herr Bundesrat, mich würde interessieren, was für konkrete Überlegungen dahinter standen, dass man gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf die Bereiche Landwirtschaft, Wasser und Naturgefahren im definitiven Bericht nicht mehr aufgenommen hat.