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Thurnherr Walter · 2022-09-12

Thurnherr Walter · Aargau · 2022-09-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat bereits im Rahmen der Fragestunde in der Sommersession und in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3511 Ihres Kollegen Ritter aufgezeigt, dass sogenannte Bürgerräte weit davon entfernt sind, Parlamente zu konkurrenzieren oder sogar deren Aufgaben und Kompetenzen zu übernehmen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz verfügen auf allen Staatsebenen über weitreichende formalisierte politische Mitwirkungsmöglichkeiten. Ebenfalls möglich sind neben den formalisierten Instrumenten niederschwelligere Gefässe wie beispielsweise eben Bürgerräte. Solche Gefässe haben keine rechtlichen Entscheidkompetenzen. Gemäss geltendem Bundesrecht kann ein Bürgerrat also nicht mit Entscheidbefugnissen ausgestattet werden.

Den Möglichkeiten, entsprechende Projekte finanziell zu unterstützen, sind von Gesetzes wegen bereits heute enge Grenzen gesteckt. So sieht beispielsweise das Kinder- und Jugendförderungsgesetz unter bestimmten [PAGE 1359] Voraussetzungen diese Möglichkeit vor, zum Beispiel bei der Jugendsession.

Für den Bundesrat besteht hier also kein Handlungsbedarf. Er beantragt, die Motion abzulehnen.