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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-09-12

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-09-12

Wortprotokoll

Sie haben es bereits gehört: Absatz 2 betrifft ein spezifisches Problem, das bereits von der Rechtsprechung behandelt wurde. Mit diesem Absatz soll die Bundesgerichtspraxis abgeändert werden, weil sie als zu streng empfunden wird.

Es ist in der Tat so, dass die Rechtsprechung bereits heute davon ausgeht, dass den Gerichten Fehler, die ihnen unterlaufen sind, entgegengehalten werden können, und zwar gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben. Doch es gibt hier auch eine Grenze: Der Verfahrensbeteiligte wird nicht geschützt, wenn er den Irrtum erkannt hat oder durch die blosse Lektüre des Gesetzes hätte erkennen können. Die vom Nationalrat beschlossene Einschränkung in Absatz 2, die auch die Minderheit Vara beantragt, soll diese Grenze aufheben. Fehler der Gerichte bei der Rechtsmittel- und Fristenbelehrung sollen diesen demnach in jedem Fall entgegengehalten werden können.

Wie die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Bundesrat der Ansicht, dass man nicht so weit gehen sollte. Die derzeit gesetzte Grenze scheint uns korrekt und praktikabel zu sein. Ein Verfahrensbeteiligter, der den Irrtum des Gerichts deutlich erkannt hat und diesen ausnutzt, ist nicht gutgläubig und sollte nicht vom Irrtum profitieren können. Die neue Regel macht aber gerade hier keinen solchen Unterschied mehr.

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen.

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