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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-09-12

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-09-12

Wortprotokoll

Die Diskussion zeigt, dass das ein sensibles Thema ist. Sie war auch immer ein wenig zäh, diese Diskussion. Ihr Rat hat Englisch als Verfahrenssprache bei internationalen Handelsgerichten bislang [PAGE 645] abgelehnt. Nun gibt es eine Kompromisslösung des Nationalrates, der sich auch eine dünne Mehrheit Ihrer Kommission - sie entschied mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten - anschliesst. Man muss schon sehen: Die Kriterien, die der Nationalrat verschärft hat, sind nicht unerheblich. Erstens soll keine Partei vorgängig auf die kantonale Amtssprache zugunsten einer anderen Landessprache verzichten dürfen. Zweitens soll die Wahl von Englisch als Verfahrenssprache grundsätzlich nur bei handelsrechtlichen Streitigkeiten möglich sein. Damit hat der Nationalrat auch den Bedenken Rechnung getragen, die in Ihrem Rat geäussert worden sind.

Wenn Herr Stöckli jetzt fragt, ob die Richterinnen und Richter Englisch können müssten, dann muss ich sagen, dass das schon ein Vorteil wäre. Auch wenn die Urteile heute nicht auf Englisch ergehen, können sie in einem Sorgerechtsfall natürlich mit einem ausländischen Scheidungsurteil konfrontiert sein, das auf Englisch redigiert ist. Von daher ist es sicher nicht schädlich, wenn man die englische Sprache ein wenig beherrscht.

Der Bundesrat unterstützt den Beschluss des Nationalrates und den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission. Er entspricht inhaltlich den Zielsetzungen des bundesrätlichen Entwurfes. Ein gänzlicher Verzicht auf die Möglichkeit, bei internationalen Handelsgerichten Englisch als Verfahrenssprache zu verwenden, wäre aus unserer Sicht wirklich bedauerlich. Denn es gibt in der Schweiz Kreise, die Englisch als Verfahrenssprache bei internationalen Handelsgerichten einführen möchten, wenn der betroffene Kanton einverstanden ist. Es betrifft also nicht alle Kantone. In Artikel 129 Absatz 2 heisst es: "Das kantonale Recht kann vorsehen, dass auf Antrag sämtlicher Parteien folgende Sprachen benutzt werden können: [...]."

Ich glaube nicht, dass es dafür Kostenzuschüsse braucht. Sie verstehen, Herr Ständerat Rieder, dass der Bundesrat im Moment etwas sensibel ist, wenn es um die Geldverteilung geht. Das Parlament wird sich bald auch mit dem Budget und der Finanzplanung befassen. Es kann nicht sein, dass den Kantonen für jede Handreichung oder für jede Sache einfach Geld ausgeschüttet wird. Herr Jositsch hat es zu Recht gesagt: Gewisse Kantone haben ein Interesse daran, internationale Handelsgerichte einzurichten, wo die Verwendung der englischen Sprache eine zentrale Voraussetzung ist. Das muss man einfach anerkennen. Man kann das wollen oder nicht - der Bundesrat ist der Meinung, dass die Bedingungen, die durch den Nationalrat gesetzt wurden und von der Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt werden, den Bedenken Rechnung tragen.

Wir unterstützen deshalb die Mehrheit Ihrer Kommission.