Stöckli Hans · Ständerat · 2022-09-12
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-12
Wortprotokoll
Ich bin selbst ja nicht in der Kommission und in dieser Frage etwas unentschieden. Ich sehe die Notwendigkeit, dass man sich international anpasst. Ich sehe aber auch die Notwendigkeit, in unserem Land adäquat mit unseren Kulturen umzugehen. Ich bin Mitglied der Gerichtskommission. Meine Frage lautet, welches die Konsequenzen auf nationaler Ebene, bei unseren nationalen Gerichten sind. In welcher Sprache wird ein Verfahren, das die Parteien auf Englisch angestrengt haben und das von einem kantonalen Gericht entschieden worden ist, nach einem Weiterzug am Bundesgericht abgehandelt? Die gleiche Frage stellt sich bei der Schiedsgerichtsbarkeit, wenn Willkürprüfungen durch das Bundesgericht vorgenommen werden.
Wir müssen uns bewusst sein, dass wir schon gut beraten sind, das à fond zu diskutieren, wenn es zur Folge hat, dass über diesen Weg die englische Sprache auch am Bundesgericht Einzug hält. Das hätte nämlich auch Konsequenzen für die Rekrutierung unserer Richterinnen und Richter. Bisher war die englische Sprache in der Gerichtskommission kein Thema. Wir haben viele Bewerbungspunkte aufgelistet, die englische Sprache aber bisher nicht - höchstens beim Patentgericht, wo die Sprachregelung etwas lockerer gehandhabt wird.
Ich sage es noch einmal: Ich sehe die Notwendigkeit grundsätzlich ein, bin aber noch nicht von der Fassung überzeugt, die jetzt hier vorliegt und es allein den Kantonen überlassen will. Denn es ist ja logisch, dass es für zwei internationale Konzerne, die miteinander streiten und deren Sprache das Englische ist, keinen Verzicht bedeutet, die Prozesse in ihrer Sprache zu führen.
Vielleicht noch etwas im Sinn von Frau Chassot: Es gibt einen grossen Uhrenkonzern, der früher mal das Französische als Hauptsprache hatte. In der Zwischenzeit ist Englisch zur Konzernsprache geworden, was in der Region nicht nur positive Reaktionen ausgelöst hat.