Lexipedia

Bäumle Martin · Nationalrat · 2022-09-13

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-09-13

Wortprotokoll

Im Mai 2022 hat der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf eines dringlichen Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft vorgelegt. Das damals präventive Instrument sollte sicherstellen, dass die Stromversorgung in der Schweiz auch dann funktioniert, wenn es durch weitere starke Preisaufschläge im internationalen Stromhandel zu einer Kettenreaktion in der Strombranche kommen sollte, die einen Systemkollaps zur Folge haben könnte. Unterdessen wissen wir: Wir sind schon einen Schritt weiter. Ihre Kommission und auch die Finanzkommission sind der Auffassung, dass das Gesetz in dieser ausserordentlichen Situation notwendig ist, weil eine solche Kettenreaktion in der Schweiz fatale Auswirkungen haben könnte und grosse volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen würde. Die Kosten für den Staat wären letztlich immens, auch wenn sie heute niemand beziffern kann. Die potenziell negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes dürften ebenso massiv werden.

Damit ist die Unterstützung der Vorlage auch aus finanzpolitischer Sicht wichtig. Da davon auszugehen ist, dass allfällige Darlehen zurückbezahlt werden, spricht alles für die Unterstützung der Vorlage. Für den Fall, dass durch ein Bundesdarlehen ein Stromunterbruch in der Schweiz verhindert werden kann, ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr gut. Zudem zahlen die grossen Stromunternehmen mit einer Bereitstellungspauschale und den risikobasierten Zinsen für die Risiken einer finanziellen Unterstützung durch den Bund im Sinne einer Versicherungspolice, die wohl am Ende für den Bund und die Kantone noch ein gutes Geschäft werden dürfte.

Zum Inhalt: Die systemkritischen Stromunternehmen Axpo, Alpiq und BKW und eventuell weitere sollen im Fall von aussergewöhnlichen Marktentwicklungen beim Bund Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beziehen können. Wir haben in der Zeitung lesen können, dass der Bundesrat bereits letzte Woche einen solchen Schritt machen musste. Die Axpo ist bereits in der letzten Woche in diese Situation gekommen und hat eine Liquiditätsüberbrückung beantragt. Der Bundesrat hat darauf, wie vom Ständerat, von der Finanzkommission des Nationalrates und auch von Ihrer UREK bestätigt wurde, mittels Verordnung, also mittels Notrecht, gehandelt und die entsprechende Überbrückung beschlossen. Mit dem heutigen Entscheid werden wir dieses Vorgehen bestätigen können.

Ich möchte es hier klar sagen: Ein Nichteintreten oder eine Ablehnung der Vorlage ist gleichbedeutend damit, dass die Verordnung, die der Bundesrat jetzt in Kraft gesetzt hat, am[NB]1.[NB]Oktober ausser Kraft tritt. Das heisst, ein Nein heute in diesem Rat würde dazu führen, dass per 1. Oktober das Ganze wegfällt, die Axpo bis dann eine Lösung auf dem Markt finden muss und wir vor einem Problem stehen, wenn sie keine findet. Überdenken Sie also Ihre Haltung, die Sie vielleicht noch vor einigen Wochen eingenommen haben. Die Situation hat sich in den letzten paar Wochen leider markant verändert.

Umgekehrt können Sie mit der heutigen Zustimmung die Verordnung auf den 1. Oktober in dringliches ordentliches Recht überführen, was wichtig ist, damit das Parlament hier die Hoheit behält. Der Bundesrat hat jetzt, wie wir es für den Fall, dass etwas passieren sollte, gefordert haben, mit Notverordnungen gehandelt. Ab dem 1. Oktober wollen wir das aber in ordentliches Recht übersetzen. Das Referendum bleibt vorbehalten; es wäre weiterhin möglich.

Nun zur Ausgestaltung des Rettungsschirms: Die Finanzhilfe des Bundes soll grundsätzlich subsidiär erfolgen. Das heisst, diese Unternehmen müssen eigentlich mit ihren Fremdkapitalgebern - den Banken, den Obligationären - und den Eigentümern laufend alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Liquidität zu sichern. Das haben diese Unternehmen alle auch gemacht. Der Bundesrat ist aber bereit, ein Darlehen von bis zu 10 Milliarden Franken bereitzustellen, um den systemkritischen Stromunternehmen in ausserordentlichen Marktsituationen temporär Liquiditätsunterstützung zu gewähren.

Im Gegenzug unterliegen diese Unternehmen bestimmten Auflagen. Sie bezahlen erstens eine jährliche Bereitstellungspauschale, zweitens werden die Darlehen marktgerecht verzinst. Der Zins beträgt je nach Risiko 4 bis 10 Prozent, was in der heutigen Zeit immer noch sehr hoch ist. Das soll auch Fehlanreize verhindern. Die Kantone müssten bei allfälligen Verlusten - wovon wir nicht ausgehen - 50 Prozent übernehmen. Die Kantone werden aber auch von den Erträgen der Pauschale profitieren.

Das Gesetz ist bis Ende 2026 befristet. Der Ständerat hat es in der Sommersession mit 28 zu 9 Stimmen gutgeheissen, den Verpflichtungskredit dazu hat er ebenfalls gutgeheissen. Nachdem der Ständerat dieser Vorlage zugestimmt hat, müssen wir heute Klarheit schaffen und dieser Vorlage auch so zustimmen. Es hätte auch andere Wege gegeben. Es macht aber keinen Sinn, heute, nachdem der Ständerat entschieden hat und man mit der Axpo bereits in einer realen Situation ist, noch zu diskutieren, welche Wege auch noch möglich gewesen wären. Es ist ein Signal, das wir auch gegenüber dem Ausland, wo zum Teil bereits vergleichbare Überbrückungskredite beschlossen wurden, gegenüber unseren Partnern und gegenüber den Finanzintermediären geben. Das Schlimmste, was wir jetzt tun könnten, wäre, im Markt mit einem Nichtentscheid oder einer Ablehnung Unsicherheit zu schüren.

Für die Kommission war auch klar, dass das Problem weder auf ein schweres Verschulden der Unternehmen noch [PAGE 1386] auf Misswirtschaft zurückzuführen ist, wie das anderswo der Fall war. Es ist ein reines Liquiditätsproblem, zu dem es gekommen ist, weil die Stromunternehmen ihre Stromverkäufe abgesichert haben. Das ist grundsätzlich das Gegenteil von Spekulieren, fällt den Unternehmen aber jetzt auf die Füsse, denn mit dem Krieg in der Ukraine und der nun drohenden Gasknappheit im Winter konnte niemand rechnen.

Die Auswirkungen des Krieges haben die bereits angespannte Situation - mit Ausfällen französischer Kernkraftwerke und massiver Trockenheit in diesem Sommer - nochmals verschärft. Da aber die Preisdifferenzen, die im Markt entstehen, täglich durch Cash hinterlegt werden müssen, gehen solch massive Strompreiserhöhungen an die Liquidität eines jeden Unternehmens. Solch schnelle und massive Preiserhöhungen gab es noch nie, und sie wurden auch nie erwartet, von niemandem. Faktisch ist der Markt aktuell illiquide, und damit gehen die Preise durch die Decke - eine letztlich fast absurde Situation.

Die erwähnten Hinterlegungen, die "margins", erfolgen in zwei Stufen: einerseits mit "initial margins", andererseits mit "variation margins". Die "initial margins" decken die Risiken ab, was mögliche künftige Preisveränderungen anbelangt; d.[NB]h., sie werden erhöht, wenn die Risiken zunehmen. Die "variation margins" ihrerseits bilden die effektiven Preisveränderungen ab.

Wieso gibt es diese "margins" überhaupt? Das Problem ist: Bei einem Handelsgeschäft an der Börse ist die Gegenpartei immer die Börse. Die Börse ist aber nicht bereit, Risiken zu übernehmen, sie ist lediglich eine Plattform, die Angebot und Nachfrage zusammenbringt. Die Risiken beim Ausfall eines Marktakteurs trägt die Börse per definitionem nicht. Entsprechend muss der Stromverkäufer, der ein Terminmarktgeschäft abschliesst, Liquidität dafür hinterlegen, um die gegenüber dem Abnehmer offene Position zu schliessen.

Hier wird man nach der Krise europäisch überprüfen müssen, ob dieser Mechanismus weiterbestehen kann, denn dieser Mechanismus ist auch ein Teil des Problems. Rein dadurch, dass es den Rettungsschirm gibt, hoffen wir aber, dass es mehr Sicherheit im Markt gibt. Die Liquiditätsbeschaffung verschiedener Unternehmen am Kapitalmarkt kann dadurch eher gewährleistet werden, und wir hoffen, dass ausser der Axpo keine Unternehmung den Rettungsschirm beanspruchen wird. Das stärkste Signal des Rettungsschirmes ist eigentlich, dass es eine sogenannte Staatsgarantie für die Liquidität gibt. Noch einmal: Es geht nur um die Liquidität, nicht um ein Fehlmanagement der Firmen.

Festzuhalten ist zudem, dass die betroffenen Unternehmen, insbesondere Axpo, Alpiq und BKW, mit der Erfüllung der Kontrakte, die sie abgeschlossen haben, mutmasslich gute Erträge erzielen werden. Es sind allerdings nicht so gute Erträge, wie einige wohl glauben, weil die Absicherungen zu ganz anderen Preisen erfolgten, als sie heute real sind - oder eben nicht real, sondern surreal. Es wird also nicht massive, aber doch gewisse Gewinne geben.

Es ist auch klar, dass wir nach dieser Krise einige Punkte diskutieren müssen. Wie gehen wir mit einer solchen Situation um? Wir müssen Lehren daraus ziehen, und es wird gesetzliche Anpassungen brauchen. Heute geht es aber darum, diesen Rettungsschirm jetzt aufzuspannen und die Krise zu bewältigen. Danach werden wir darüber diskutieren, wie wir eine nächste Krise, die - wie dies üblich ist - leider anders sein wird, möglichst verhindern können.

In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der UREK-N, die mit 18 zu 7 Stimmen auf die Vorlage eingetreten ist, ebenfalls darauf einzutreten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage mit 18 zu 6 Stimmen zugestimmt.