Stöckli Hans · Ständerat · 2022-09-13
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Ich möchte aus der Sicht der Patienten zwei, drei Worte zu diesem tatsächlichen Kompromiss sagen.
Wir sind darauf angewiesen, dass unser System funktioniert und dass die Behandlung insbesondere von chronisch erkrankten Patienten nicht nur in Abwägung der Kosten, sondern eben medizinisch indiziert vorgenommen wird. Die Lösung, die jetzt vorliegt, kommt diesem Anliegen entgegen. Gleichzeitig schafft diese neue Gesetzesvorschrift eine klare Richtlinie, um die Partner - die Leistungserbringer und die Versicherer - dazu zu zwingen, die Tarifverträge, welche eben diese Zielsetzung beinhalten und auch ein Monitoring vorsehen, der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
Die Genehmigungsbehörde hat einen sehr grossen Spielraum. Selbstverständlich hat sie das Recht, alle generell-abstrakten Normen, die in den Kantonen oder beim Bund gelten, auch in diese Tarifverträge einfliessen zu lassen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass generell-abstrakte Normen zu berücksichtigen sind. Dazu braucht es nicht eine zusätzliche Vorschrift, wie sie der Minderheit in Absatz 5 vorschwebt. Es ist auch klar, dass die Genehmigung eine grosse Herausforderung darstellt. Die Subsidiarität, welche die Minderheit unterstreicht, ist nicht mehr nötig, denn die Genehmigungsbehörde kann Leistungsvereinbarungen nur dann genehmigen, wenn sie eben die Voraussetzungen erfüllen. Der grosse Unterschied liegt darin, dass das nur für zukünftige Verträge gilt. Das heisst, es gibt keine Möglichkeit der Einflussnahme auf bestehende Verträge. Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Minderheit mit ihrer Lösung bezweckt, auf bereits bestehende Vertragswerke Einfluss zu nehmen.
Die Minderheit beachtet nicht, dass jetzt in der Kommission gleichzeitig die Debatte zur Kostenbremse-Initiative der Mitte begonnen hat. Im Rahmen dieser Initiative werden Möglichkeiten diskutiert, entsprechende Massnahmen beziehungsweise gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, welche allenfalls in die Richtung gehen, die von der Minderheit angestrebt wird.
Wichtig ist auch, dass die Informationspflicht gestrichen wird, welche von der Minderheit unterstützt wird, aus Sicht der Mehrheit in dieser Gesetzesvorlage aber nicht nötig ist, weil sie im Projekt Efas zum Tragen kommen wird; wir haben dies an der letzten SGK-Sitzung diskutiert.
Diese Version, wie sie jetzt die Mehrheit unterstützt, ist ein tauglicher Kompromiss, um einerseits dem Anspruch der Kostendämpfung und andererseits dem Anspruch eines funktionierenden Gesundheitssystems gerecht zu werden. Die Indikation soll nicht nach Geld, sondern nach medizinischer Notwendigkeit definiert werden.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.