AB 305149
Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Wir behandeln jetzt eine Motion der WBK-N vom 5. November 2021, die vom Nationalrat am 17. März 2022 angenommen worden ist. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt die WBK-S Annahme der Motion.
Die Kommissionsmehrheit spricht sich für eine Anpassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes an den medizinischen Fortschritt und die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen aus. Sie erachtet es als notwendig, dass Ehepaare mit Kinderwunsch in der Schweiz Zugang zur Eizellenspende haben.
Für unfruchtbare Frauen sollte medizinische Hilfe ebenso zur Verfügung stehen wie für unfruchtbare Männer. Die Samenspende ist im jetzigen Fortpflanzungsmedizingesetz zugelassen; sie wird oft eingesetzt, wenn der männliche Partner über keine Samenzellen verfügt. Eine vergleichbare Situation liegt auch bei Frauen mit Kinderwunsch vor, besonders dann, wenn sie bereits über keine Eizellen mehr verfügen. Gründe dafür sind eine frühzeitige Menopause, Krankheiten wie eine Endometriose, die leider sehr verbreitet ist, oder die Folgen einer Krebsbehandlung. [PAGE 679]
Eine Legalisierung der Eizellenspende hätte zudem zur Folge, dass Ehepaare, je nach Grund der Unfruchtbarkeit, nicht mehr unterschiedlich behandelt würden. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit gibt es keinen Grund, Paaren, bei denen die Unfruchtbarkeit auf die Frau zurückzuführen ist, den Zugang zur Reproduktionsmedizin zu verwehren, während Paaren, bei denen die Unfruchtbarkeit vom Mann ausgeht, der Zugang zum fortpflanzungsmedizinischen Verfahren der Samenspende gestattet ist.
Aufgrund des aktuellen Verbots der Eizellenspende in der Schweiz reisen die betroffenen Paare häufig ins Ausland; man spricht von ungefähr 500 Fällen. Um das Ausmass dieser reproduktiven Mobilität zu untersuchen, gab das BAG eine Studie in Auftrag, die vom Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung und dem Geografischen Institut der Universität Bern durchgeführt wurde. Das Thema wurde auch in der Kommission diskutiert. Aus Fachkreisen kommen Schätzungen, die mindestens von der doppelten Anzahl reproduktiver Reisen ausgehen. Das wäre mit ein Grund dafür, diesen Schritt zu machen und, gemäss der Kommissionsmehrheit, die Anpassung vorzunehmen.
In der Schweiz haben wir eine hochentwickelte Reproduktionsmedizin mit grosser Expertise und internationaler Vernetzung. Der hohe Standard in der Schweiz würde die Sicherheit für betroffene Patientinnen und Patienten, Kinder sowie Eizellenspenderinnen und -empfängerinnen garantieren.
Die Annahme der Motion gemäss Kommissionsmehrheit würde dazu führen, dass alle berechtigten Fragen wie nach dem Alter, der Anzahl Spender, der Anonymität und der Entschädigung, die jetzt auftauchen könnten und die auch die Kommission diskutiert hat, noch genauer diskutiert werden könnten. Gemäss Kommissionsmehrheit arbeiten wir noch kein Gesetz aus, aber mit einem Ja zur Motion würde das heissen, dass wir den Willen zeigen, diesen Schritt, wie ihn die meisten Länder Europas getan haben, nun endlich auch in der Schweiz zu machen.
Nun gibt es eine Kommissionsminderheit. Sie möchte die Ergebnisse der aktuellen Evaluation des Fortpflanzungsmedizingesetzes abwarten und erst danach eine allfällige Revision ins Auge fassen. Die Kommissionsminderheit beantragt daher Ablehnung der Motion. Sie ist der Ansicht, dass die Zulassung der Eizellenspende zusammen mit weiteren Fragen, die sich in anderen Bereichen stellen, beurteilt werden sollte. Zum Teil hat sie auch grundsätzliche Vorbehalte angemeldet, aber ich nehme an, dass Ihnen das von der Minderheit selber dargelegt werden wird.
Wie erwähnt, die Kommission beantragt mit 6 zu 5 Stimmen Annahme der Motion.