Michel Matthias · Ständerat · 2022-09-13
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
In diesen Wochen ist viel von Gleichstellung die Rede, etwa im Hinblick auf die kommende Abstimmung zur AHV-Reform. Gestern haben wir uns im Zusammenhang mit der Verfassungsgerichtsbarkeit länger über die Frage des Grundrechtsschutzes unterhalten. Die vorliegende Motion hat wesentlich mit Gleichstellung und auch mit Grundrechtsschutz zu tun, weshalb ich sie gutheisse und Sie um Unterstützung der Mehrheit bitte.
Es geht um Gleichstellung. Ehepaare sollen nicht mehr je nach Grund der Unfruchtbarkeit unterschiedlich behandelt werden. Nach Auffassung der Kommission gibt es keinen Grund, Paaren, bei denen die Unfruchtbarkeit auf die Frau zurückzuführen ist, den Zugang zur Reproduktionsmedizin zu verwehren, denn das ist eine klare Ungleichbehandlung.
Es geht zudem um Grundrechte. Es geht um die sogenannte reproduktive Autonomie. Ich muss sagen, dass ich diesen Ausdruck im Zusammenhang mit der Diskussion über die Nationale Ethikkommission erstmals gehört habe. Es geht um ein Menschenrecht. Das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehen davon aus, dass die reproduktive Autonomie jeder Person ein Menschenrecht ist.
Unsere Nationale Ethikkommission - sie wurde schon erwähnt - hält einstimmig fest, dass sich ein Verbot der Eizellenspende weder ethisch noch rechtlich rechtfertigen lässt und dass es deshalb eine Regelung braucht. Mit der Zustimmung zur Motion schaffen wir deshalb mehr Gleichstellung und mehr Grundrechte für Ehepaare. Diese Grundhaltung teile ich.
Was spricht dagegen? Von der Kollegin, die der Minderheit angehört, wurden viele Fragen aufgeworfen. Es ist interessant, auf die Grundlage zurückzugehen. Im Entwurf unseres ersten Fortpflanzungsmedizingesetzes von 1996 wurde das Verbot der Eizellenspende festgehalten. In der Botschaft wurde das damit begründet, dass eine Eizellenspende im Unterschied zur Samenspende zu Familienkonstellationen führe, die es natürlicherweise nicht geben könne. Gemeint ist die Aufspaltung in eine genetische und eine austragende Mutter. Inzwischen ist klar, dass dieses Argument der fehlenden Natürlichkeit veraltet ist. Es wird heute in der Regel auch nicht mehr vorgebracht. Das Verbot haben wir aber immer noch.
Das hauptsächliche Argument gegen die Motion zielt darauf ab, die Eizellenspende im Gesamtkontext eines möglicherweise später einmal zu revidierenden Fortpflanzungsmedizingesetzes zu beurteilen. Aber: Erstens wissen wir nicht, wann und wie die bundesrätliche Auslegeordnung dann daherkommt, was sie beinhaltet, inwiefern sie in welchen Punkten zu Gesetzesvorlagen führt. Zweitens ist die Verschiebung einer Frage in einen Gesamtkontext häufig die elegante Art, Nein zu sagen; Sie kennen das: Ein Nein in diesem Fall bedeutet eine weitere Ungleichbehandlung und eine weitere Verdrängung eines Menschenrechtes ins Ausland. Das passiert nämlich heute.
Es sind uns in den letzten Tagen ja einige Positionspapiere zugestellt worden. In einem Papier legt der Verein Biorespect seine ablehnende Haltung zur Motion dar. Da steht, viele Fragen rund um die Eizellenspende seien nach wie vor ungeklärt. Deshalb hält es der Verein für unbedingt notwendig, die Motion abzulehnen. Das Argument der Fragen haben wir heute schon von Kollegin Chassot gehört. Ich habe in diesem Rat aber gelernt, dass man bei einer Grundsatzfrage zuerst den politischen Willen abholt. Dann wird der Bundesrat beauftragt, die Details, all diese Fragen, zu klären. Hier kommt es jetzt anders daher. Man will zuerst alle Fragen klären, die sich stellen, und am Schluss will man dann fragen: Okay, sind wir jetzt für den Grundsatzentscheid bereit? Das bedeutet, das Pferd am Schwanz aufzuzäumen.
Es steht in der Motion: Der Grundsatz ist die Ermöglichung der Eizellenspende und die Festlegung der Rahmenbedingungen; es braucht Rahmenbedingungen. Im zweiten Absatz steht, dass alle offenen Fragestellungen im Rahmen einer Roadmap thematisiert werden sollen. Es gibt Fragen, ich verstehe sie auch, und die sind zu klären. Aber sie rechtfertigen nicht, jetzt im Grundsatz Nein zu sagen.
Deshalb nochmals: Mit der Unterstützung der Motion verhelfen Sie ganz vielen Ehepaaren in der Schweiz zu mehr Gleichstellung und zu mehr Grundrechtsschutz. [PAGE 681]