Dittli Josef · Ständerat · 2022-09-13
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Diese Motion und auch die beiden kommenden Standesinitiativen haben beide direkt oder indirekt mit dem obligatorischen Abbau von übermässigen Reserven der Krankenversicherer zu tun. Weil ich auch bei den beiden Standesinitiativen Kommissionssprecher bin, habe ich noch eine Interessenbindung anzumelden: Ich bin Präsident des Krankenversichererverbandes Curafutura.
Nun zu dieser Motion 19.4056: Mit dieser will der Nationalrat den Bundesrat beauftragen, die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) und insbesondere deren Artikel 26 zu ändern. Erstens soll der Abbau übermässiger Reserven der Krankenversicherer nicht mehr freiwillig sein, sondern obligatorisch werden. Zweitens soll der für den Abbau der Reserven festgelegte Betrag nicht mehr auf die Versicherten im örtlichen Tätigkeitsbereich des Versicherers verteilt werden, sondern auf der Ebene des Kantons, da die Krankenkassenprämien ja auch pro Kanton festgelegt werden.
Der Motionär begründet seinen Vorstoss damit, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Interpellation Chiesa 19.3839 festgehalten habe, dass er, also der Bundesrat, der Ansicht sei, dass zu hohe Reserven zugunsten der Versicherten abgebaut werden sollen. Die geltende Regelung in Artikel 26 KVAV sehe allerdings keine Verpflichtung zum Abbau übermässiger Reserven vor, sondern sie enthalte lediglich eine Kann-Bestimmung. Der Bundesrat müsse nun die erwähnte Verordnung ändern, was in seiner Kompetenz liege, und die Kann- in eine Muss-Bestimmung umwandeln. Artikel 26 KVAV enthalte noch eine andere Verzerrung. Er sehe nämlich vor, dass der Abbau übermässiger Reserven zugunsten der Versicherten im ganzen örtlichen Tätigkeitsbereich des Versicherers erfolgen müsse. Das habe zur Folge, dass die Versicherten aus Kantonen, in denen die Prämien zu tief sind, ebenso von einem allfälligen Abbau der Reserven profitierten wie die Versicherten aus Kantonen, in denen die Prämien zu hoch sind. Diese Ungleichheit sei verfassungswidrig und müsse behoben werden. Die Verteilung der übermässigen Prämien müsse daher den kantonalen Unterschieden Rechnung tragen. Das ist die Begründung des Motionärs.
Der Nationalrat hat die Motion am 16. September 2021 mit 103 zu 75 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Der Bundesrat lehnt die Motion aus mehreren Gründen ab. Er hält insbesondere fest, dass ein Reserveabbau auf einer kantonalen Grundlage, wie er vom Motionär gefordert wird, nicht umsetzbar ist, da hierfür eine Kantonalisierung der Reserven erforderlich wäre. Es gibt denn auch keine kantonalen Reserven. Dazu gibt es sogar einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Die Reserven, die der Sicherstellung der Solvenz des Versicherers dienen, werden für das gesamte örtliche Tätigkeitsgebiet des Versicherers gebildet.
Ich komme nun zu den Erwägungen der Kommission: Ihre Kommission stellte zuerst fest, dass bereits vor zwei Jahren gesagt wurde, die Reserven seien eindeutig zu hoch, dies nicht primär, weil die Prämien nicht den Kosten entsprochen hätten. Der Hauptgrund war der Anstieg der Kapitalgewinne. In den Jahren zwischen 2012 und 2020 gab es einen Anstieg der Reserven um 6 Milliarden Franken, davon gehen 4 Milliarden Franken auf Kapitalerträge zurück. Dann war insbesondere auch das Jahr 2021 ein sehr starkes Jahr an den Finanzmärkten.
Die Kommission stellte weiter fest, dass die zu hohen Reserven den Bundesrat dazu gebracht haben zu handeln. Das ist entscheidend. Der Bundesrat hat per 1. Juni 2021 die KVAV angepasst, um den freiwilligen Abbau der Reserven überhaupt zu ermöglichen respektive zu fördern. Beim Festlegen der Prämien 2022 hat sich diese Verordnungsänderung wie beabsichtigt positiv ausgewirkt. Es soll nun beobachtet werden, wie sich das weiter bewährt.
Generell erachtete Ihre Kommission einen obligatorischen Abbau der Reserven als zu wenig flexibel. Reserven könnten etwa rasch notwendig werden, wenn die Gesundheitskosten innert kurzer Zeit stark ansteigen oder die Finanzmärkte rote Zahlen schreiben. Wenn wir einen Blick in die aktuelle Zeit werfen, stellen wir fest, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit die Prämien massiv ansteigen werden - dies aufgrund der erhöhten Gesundheitskosten - und dass auch die Finanzmärkte rote Zahlen schreiben.
Die Kommission stellte fest, dass die Reserven nicht kantonal bemessen werden können. Im heutigen System gibt es keine kantonalen Reserven mehr. Und last, but not least stellte Ihre Kommission fest, dass mit der vorliegenden Motion eine Anpassung der Verordnung verlangt wird. Auch das ist nicht möglich, da es für einen automatischen Abbau eine Gesetzesanpassung brauchen würde.
Gemäss der Minderheit der Kommission besteht angesichts der hohen Reserven weiterhin Handlungsbedarf. Die Minderheitssprecherin wird die Argumente der Minderheit noch im Detail erläutern.
Die Kommissionsmehrheit spricht sich aus all diesen Gründen dafür aus, den freiwilligen Abbau der übermässigen Reserven weiterzuverfolgen und damit die vorliegende Motion abzulehnen. Das Abstimmungsresultat betrug 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen. [PAGE 691]