Dittli Josef · Ständerat · 2022-09-13
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Diese Standesinitiative verlangt, das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz so zu ändern, dass die Versicherer zu einem Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen verpflichtet werden.
Der Kanton Waadt begründet diese Standesinitiative wie folgt: Bei der Genehmigung der Krankenkassenprämien sei die Asymmetrie in Sachen Interventionsmöglichkeit der Aufsichtsbehörde eine grosse Unzulänglichkeit des KVG. Mit dem neuen Aufsichtsgesetz sei eine Rechtsgrundlage geschaffen worden, um zum einen die Genehmigung von Prämienvorschlägen, die bereits zum Zeitpunkt der Evaluation der zu erwartenden Kosten als überhöht erachtet werden, verweigern zu können und um zum andern nachträglich einen Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen vornehmen zu können. Leider sei der definitive Wortlaut von Artikel 17 KVAG wenig wirksam. Einmal mehr sei im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ein ursprünglich viel rigoroserer Vorschlag aufgeweicht worden - so der Kanton Waadt. [PAGE 694]
Diese Standesinitiative verlangt somit, dass der Wortlaut von Artikel 17 KVAG zum Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen verbindlicher formuliert werde, damit die Prämienrückerstattung auch effektiv erfolge, und dass die Voraussetzungen für die Rückerstattung abschliessend aufgelistet würden.
Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Ihre Kommission stellt fest, dass auch diese Standesinitiative des Kantons Waadt grosso modo das gleiche Anliegen verfolgt wie die Standesinitiativen der Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg, die zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht worden sind und denen unser Rat allesamt keine Folge gegeben hat.
Die Kommissionsmehrheit beantragt, auch der vorliegenden Standesinitiative keine Folge zu geben. In ihren Augen haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die für einen obligatorischen Prämienausgleich sprechen. Die Kommissionsmehrheit plädiert dafür, den freiwilligen Ansatz weiterzuverfolgen. Sie verweist darauf, dass der Bundesrat per 1. Juni 2021 die KVAV angepasst hat, um diesen freiwilligen Ausgleich zu viel bezahlter Prämien zu erleichtern.
Ihre Kommission beantragt mit 7 zu 3 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit will der Standesinitiative Folge geben.