Stadler Simon · Nationalrat · 2022-09-14
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-14
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion wird jeweils der Mehrheit der WBK-N folgen. Für unsere Fraktion ist das vorliegende Gesetz ein gut austarierter Kompromiss. Es nimmt neben den Eltern auch die Anbieterinnen in die Pflicht. Dabei gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen vor, und die Branchenorganisationen setzen die detaillierten Regeln des Gesetzes dann um.
Unsere Fraktion möchte die Regelung der Mikrotransaktionen in den Artikeln 5, 8 und 11 belassen. Die Mikrotransaktionen sind einfach eine fiese Masche. Die Kinder und Jugendlichen werden für den Kauf eines Spiels begeistert, aber erhalten nur einen sehr beschränkten Zugriff auf das Spiel. Durch die Mikrotransaktionen erhalten sie dann zusätzliche Spielerweiterungen, und man muss sich immer wieder einkaufen, damit man das Spiel überhaupt weiterspielen kann. In der analogen Welt wäre es so, als ob man ein Monopoly ohne Spielfiguren, Würfel und Hotels kaufen würde und man das dann erst zuhause merken würde. Die weiteren Gegenstände müsste man in der Folge immer wieder einzeln, für den gleichen Preis wie das Spiel, zukaufen. Dies fördert in unseren Augen die Abhängigkeit. Die Kinder und Jugendlichen werden so an einen Anbieter gebunden.
Auch wenn jetzt einige sagen, es handle sich hier nicht um ein Suchtgesetz, ist für uns klar, dass wir dem Namen dieses Gesetzes gerecht werden sollten und die Kinder und Jugendlichen vor einer möglichen Spielsucht und unerwünschten Abhängigkeiten schützen müssen. Wichtig ist auch zu unterstreichen, dass das vorliegende Gesetz die Mikrotransaktionen nicht grundsätzlich verbietet. Neu müssen jedoch Spiele, die Mikrotransaktionen enthalten, mit einem Inhaltsdeskriptor gekennzeichnet werden. Das System der elterlichen Kontrolle soll auch die Möglichkeit bieten, die Mikrotransaktionen durch Minderjährige einzuschränken. Das bedeutet, dass die Minderjährigen und die Eltern hier in die Pflicht genommen werden.
Zudem müssen die Branchenorganisationen Jugendschutzregelungen zu den Mikrotransaktionen erstellen. Genau das ist doch die Stossrichtung in diesem Gesetz. Es nimmt sowohl die Branchenorganisationen wie auch die Eltern in die [PAGE 1420] Pflicht, indem es den Eltern die Möglichkeit gibt, ihre Verantwortung gegenüber den Kindern wahrzunehmen. Die Mitte-Fraktion kommt jedoch dem Ständerat entgegen. Es macht Sinn, wenn wir den Begriff der Jugendschutzorganisationen durch den Begriff "Branchenorganisation" ersetzen. So können die bereits bestehenden Branchenorganisationen erhalten bleiben. Dies macht Sinn, sodass wir ein schlankes Gesetz und vor allem auch eine schlanke Umsetzung dieses Gesetzes garantieren können.
Unsere Fraktion wird bei Artikel 10 der Mehrheit der WBK-N folgen. Wir sind hier der Meinung, dass man, wenn wir es mit dem Jugendschutz ernst meinen, die Expertinnen und Experten als ständige Mitglieder in den Branchenorganisationen beibehalten müssen. Die Expertinnen und Experten bringen doch genau das nötige Wissen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes mit, um diese Altersgruppen auch wirksam schützen zu können. Hier darf erwähnt werden, dass dieser Artikel so auch in der ständerätlichen WBK eine Mehrheit fand. Wir sind überzeugt, dass die Prävention ein wichtiger Pfeiler für den Kinder- und Jugendschutz ist.
In Artikel 4 respektive Artikel 27a wird die Mitte-Fraktion deshalb die Mehrheit der WBK-N unterstützen. Mit diesem Artikel soll die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen gefördert werden. Dieser Artikel ist für uns sehr wichtig, denn er nimmt, neben den Eltern und den Branchenorganisationen, auch die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht. Nur wenn man einen vernünftigen Umgang im digitalen Raum erlernt, wird man in diesem Raum auch mündig und kann verantwortungsvoll handeln. Nur so kann auch die Selbstverantwortung der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden.