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preparatory:AB 30534

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-03

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, den Antrag der Minderheit Scheurer Rémy abzulehnen. Die Frage ist ja: Soll der Bundesrat oder soll das Parlament diese Vereinbarungen genehmigen?

Gemäss Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung genehmigt die Bundesversammlung die völkerrechtlichen Verträge. Von der Genehmigung durch die Bundesversammlung sind jedoch jene völkerrechtlichen Verträge ausgenommen, für deren Abschluss aufgrund von Gesetz oder völkerrechtlichem Vertrag der Bundesrat zuständig ist. Das heisst, das Parlament kann dies regeln.

Die Kompetenz des Bundesrates gemäss Kulturgütertransfergesetz, Verträge abzuschliessen, ist nach Meinung der Kommissionsmehrheit inhaltlich dadurch gerechtfertigt, dass es sich bei solchen Vereinbarungen einerseits um eine sehr technische Materie handelt, nämlich eben um die Kategorisierung von Kulturgütern, und dass anderseits das Gesetz in Artikel 7 Absatz 2 alles regelt, was auf der parlamentarischen Ebene für diese Staatsverträge nötig ist. Geregelt sind dort insbesondere der Gegenstand und die Gegenleistung des Staates, der Gegenrecht halten muss. Weiteres ist in anderen Bestimmungen des Gesetzes oder in der Unesco-Konvention geregelt.

Ich möchte festhalten: Es geht hier nicht um quasi normale bilaterale Verträge, die man mit jedem anderen Land je nach konkreten Bedingungen anders ausgestalten kann. Es wird um Verträge aufgrund einer Konvention, eben der Unesco-Konvention, gehen, mit Staaten, welche die gleichen Bedingungen bereits unterschrieben haben.

Die Kommissionsmehrheit ist auch der Meinung, dass das Parlament eben nicht unbedingt das geeignete Gremium ist, um darüber zu diskutieren, ob ein bestimmtes Schriftstück oder ein Musikinstrument zu berücksichtigen ist.

Ich beantrage Ihnen aus Praktikabilitätsgründen, dieses Recht beim Bundesrat zu lassen. Denken Sie daran: Die Staaten sind gehalten, Verzeichnisse aufzustellen, und gemäss diesen Verzeichnissen werden dann auch die bilateralen Verträge gemacht.