Hegglin Peter · Ständerat · 2022-09-14
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-14
Wortprotokoll
Für mich war Eintreten bei diesem Geschäft unbestritten, weil wir den hohen Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto nicht gemäss geltendem Finanzhaushaltgesetz verträglich abbauen könnten. Deshalb habe ich zu Beginn auch das Wort nicht gewünscht, aber erlauben Sie mir doch zusätzlich zwei, drei Bemerkungen.
Es wurde gesagt, Ende 2022 werde der Fehlbetrag 26 Milliarden Franken hoch sein. Es ist aber zu berücksichtigen, dass dieser Fehlbetrag nicht mit den zusätzlichen Bruttoschulden des Bundes deckungsgleich ist. Er ist auch nicht deckungsgleich mit den getätigten ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Diese betragen 36 Milliarden Franken, also wesentlich mehr. Das Amortisationskonto ist quasi nur eine Schattenrechnung, in welcher auch andere Finanzflüsse abgebildet werden. Das Amortisationskonto hatte nämlich vor der Corona-Krise einen positiven Saldo von 4,3 Milliarden Franken. Dieser wurde mit eingerechnet.
Den Fehlbetrag von 26 Milliarden Franken in sechs Rechnungsjahren über den Voranschlag abzuschreiben - das ist der wesentliche Unterschied beim bundesrätlichen Entwurf -, würde bei einer Aufteilung auf die sechs Jahre heissen, dass jährlich 4,3 Milliarden Franken eingespart werden müssten. Also müssten wir in der Debatte zum Budget des kommenden Jahres 4,3 Milliarden Franken einsparen. Das sind bei einem Budget des Bundes von 80 Milliarden Franken 5 Prozent. Aber wir wissen ja, dass zwei Drittel der Bundesausgaben gebundene Ausgaben sind. Nur dort können wir sofort und direkt sparen, für alles andere braucht es Gesetzesanpassungen. Das würde heissen, dass in diesem Bereich die Einsparung dann eher bei 10 oder 15 Prozent liegen würde. Solche Kürzungen sind einfach nicht möglich, und auch eine Erstreckung der Frist würde dieses grosse Problem nicht einfach lösen.
Ich habe mit einer Motion versucht, diesen Spardruck abzuschwächen, indem ich sagte, die Hälfte des Amortisationskontos solle mit dem Saldo des Ausgleichskontos verrechnet werden. Es blieben immer noch 13 Milliarden Franken, und diese auch wieder über das Budget abzuschreiben, hätte einen Spardruck im Umfang von über einer Milliarde Franken pro Jahr ausgelöst. Auch das ist nicht möglich, nicht sinnvoll. Sie kennen die Situation: Nach Corona haben wir jetzt eine Energiekrise, und es gibt zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft. Uns dann eben noch zusätzliche Sparmassnahmen aufs Auge zu drücken, wäre nicht vernünftig gewesen. Deshalb habe ich die Motion zurückgezogen.
Der Bundesrat ist jetzt einen Schritt weiter gegangen. Der ursprüngliche Gedanke der Schuldenbremse ging dahin, die zusätzliche Verschuldung aktiv abzubauen. Das wird jetzt temporär abgeändert. Der Bundesrat beantragt, die Amortisation über nicht verwendete Kredite der Verwaltung nach der Rechnungslegung des vergangenen Jahres und mit[NB]ausserordentlichen Einnahmen, zum Beispiel der SNB-Gewinnausschüttung, zu bewerkstelligen. Das ist der Weg des Bundesrates, der über Kreditreste und nicht über das Budget führt.
Ich finde, das ist ein sehr, sehr wesentlicher Unterschied. Wie gesagt, es erleichtert die Budgetierung für die kommenden Jahre. Nur werden Zusatzausschüttungen der SNB von 1,3 Milliarden Franken und Budgetunterschreitungen wie in den vergangenen Jahren von rund einer Milliarde Franken wahrscheinlich in nächster Zeit schwer möglich sein, es wird also schwer möglich sein, dies einzubuchen. Der Bundesrat sieht deshalb auch schon eine Verlängerung der Amortisationsfrist vor, wenn notwendig bis 2039. Man muss sich das vor Augen führen: Die Amortisation der Corona-Schulden von 2020, 2021 und 2022 würde bis ins Jahr 2039 in den Büchern fortgeschrieben. Das macht in meinen Augen eben auch keinen grossen Sinn: Das sind fast zwanzig Jahre. Und wie gesagt, wenn es mit der SNB schwierig wird und die Budgetunterschreitungen weniger als eine Milliarde Franken pro Jahr betragen werden, dürfte es wahrscheinlich auch bis 2040 nicht reichen, diesen Betrag zu amortisieren.
Deshalb hat meine Minderheit diesen Antrag eingereicht. Er orientiert sich am Beschluss des Nationalrates, der besagt, wir sollten die Hälfte des Amortisationskontos mit dem Ausgleichskonto verrechnen. Das wären 13 von 26 Milliarden Franken. Auf dem Ausgleichskonto liegen aktuell 23 Milliarden Franken; die Präsidentin hat es gesagt. Das würde heissen, dass auf diesem Ausgleichskonto immer noch 10 Milliarden Franken verbleiben würden. Ich meine, auf diesem Ausgleichskonto sollte auch ein Betrag verbleiben müssen. Es braucht dort nämlich auch gewisse Reserven. Negative Jahresabschlüsse werden dem Ausgleichskonto belastet, und wenn das Ausgleichskonto negativ wird, muss der Betrag auch über das Budget wieder amortisiert werden. Es braucht [PAGE 702] dort also eine Reserve. Dann ist es auch nicht sinnvoll, den gesamten Betrag zu verrechnen.
Die Frage ist jetzt noch: Soll man das machen oder nicht? Der Bundesrat hat gesagt, nein, man solle nur die zukünftigen Kreditreste einbeziehen und die Kreditreste der vergangenen Jahre aussen vor lassen. Ich meine aber, wir können sehr wohl einen Teil über die vergangenen Jahre abbuchen. Hätten wir nämlich die Corona-Ausgaben nicht als ausserordentlich bezeichnet, sondern über die ordentliche Rechnung abgewickelt, wäre die Jahresrechnung ja auch negativ gewesen. Das negative Jahresergebnis wäre dem Ausgleichskonto belastet worden. In diesem Fall wäre das Ausgleichskonto durch die defizitären Abschlüsse für die Jahre 2020, 2021 und allenfalls auch 2022 reduziert worden. Das haben wir nicht gemacht, weil wir diese Ausgaben als ausserordentlich bezeichnet haben, wir haben sie also dem Amortisationskonto belastet. Auch aus diesem Grund meine ich, man könnte sehr wohl 50 Prozent des Amortisationskontos mit dem Ausgleichskonto verrechnen.
Es gibt den Spruch: Spare in der Zeit, so hast du in der Not. Das ist für mich auch ein Anhaltspunkt dafür, das, was wir beim Ausgleichskonto gespart haben, jetzt in der Krise einzusetzen.
Ich sehe es nicht so psychologisch wie der Bundesrat, der sagt, wenn wir nichts verrechnen würden, sei der Spardruck grösser. Das ist eben nicht der Fall. Es gibt keinen Spardruck über das Budget, das sind nur Kreditreste. Ich sehe es psychologisch anders: Wenn man den Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto lang und länger und mit höheren Beträgen fortschreibt, gewöhnt man sich mit der Zeit an die hohen Fehlbeträge. Das finde ich eher problematisch. Ich finde, Budgets und Bilanzen sollten bereinigt werden. Das sieht ja jedes Unternehmen so, und ich bin auch privat dieser Meinung. Wir sollten keine Altlasten aus lang vergangener Zeit in die Zukunft fortschreiben. Der Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) möchte daher erreichen, dass das Amortisationskonto bis spätestens 2031 bereinigt ist.
Demzufolge empfehle ich Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, mit der abschliessenden Bemerkung, dass diese Regelung natürlich nur temporär ist. Wir müssen und wollen die Schuldenbremse zukünftig wie in der bisherigen Form und Fassung fortschreiben, d. h. eben restriktiv sein. Das Bundesbudget muss dann immer ausgeglichen sein, wenn wir es verabschieden. Das hat uns ja auch die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Corona-Massnahmen dermassen grosszügig zu sein.
Ich empfehle Ihnen natürlich auch, möglichst bald zur Normalität zurückzukehren und nicht alles als ausserordentlich zu taxieren. Der Herr Bundesrat hat es vorhin schon erwähnt: Die Massnahmen für die Ukraine-Flüchtlinge müssen ausserordentlich sein, aber irgendwo sollten wir damit aufhören. Wenn wir auch noch alles, was jetzt noch mit Energie ansteht, als ausserordentlich beurteilen, dann, finde ich, kommen wir vom guten Weg ab, den wir in der Vergangenheit hatten, und werden in der Finanzpolitik einfach viel legerer.
Ich empfehle Ihnen demzufolge, meiner Minderheit I zu folgen und damit auch die Differenz zum Nationalrat klein zu halten, damit wir das Geschäft zügig beschliessen können.