Pfister Theophil · Nationalrat · 2003-03-03
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-03
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu meinem Minderheitsantrag betreffend Rückweisung und anschliessend dann für die SVP-Fraktion zum Eintreten.
Der Rückweisungsantrag verlangt die Überarbeitung des Entwurfes im Sinne der Parlamentarischen Initiative Fischer. Die Behandlung der Initiative Fischer erfolgt gemäss Sessionsprogramm direkt nach der Behandlung dieser Vorlage. Ich ziehe deshalb den Rückweisungsantrag der Minderheit zurück.
Die Beratungen in der Kommission haben gezeigt, dass es möglich wäre, dieses Gesetz noch so weit umzugestalten, dass es als Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen tauglich wäre. Um dieses Ziel zu erreichen, sind aber noch erhebliche Verbesserungen bei der Behandlung in diesem Parlament erforderlich. Sollten diese Änderungen, die in den Minderheitsanträgen von bürgerlicher Seite formuliert sind, nicht übernommen werden, unterstützen wir die Parlamentarische Initiative Fischer, die nachrangig zur Behandlung kommt.
Nun komme ich zum Eintreten; ich spreche für die SVP-Fraktion. Die SVP-Fraktion kann dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Kulturgütertransfergesetz in dieser Form nicht zustimmen. Mit diesem Entwurf ist vielleicht all jenen gedient, die ausschliesslich den maximalen Schutz von Kulturgütern im Auge haben, aber mit Sicherheit nicht jenen, die Kunst und Kultur auch als unternehmerische Aufgabe sehen.
Die Interessen unseres Landes und unserer KMU-Unternehmen sowie vieler Einzelpersonen im Handel mit Kunst- und Kulturgütern bleiben somit weitgehend auf der Strecke. Wir übersehen leicht, dass dieser Handel nicht ohne Bedeutung für unser Land ist, haben wir doch den weltweit viertgrössten Handelsplatz für Kunst- und Kulturgüter. Der Gesetzentwurf stammt offenbar noch aus einer Zeit, in der viele glaubten, dass der Erfolg unseres Landes auf den Märkten ein Naturgesetz sei. Diese Vorstellung ist angesichts der neuesten Entwicklungen nicht mehr haltbar.
Es kommt noch hinzu, dass in diesem Gesetzentwurf auch Dinge "versteckt" wurden - ich denke hier an die Neuregelung über Fundkörper ohne wissenschaftlichen Wert -, die das Gesetz auch als bürgerfeindlich und sogar als etwas hinterhältig erscheinen lassen. Von bürgerlicher Seite liegen deshalb einige entscheidende Minderheitsanträge vor, die erhebliche Verbesserungen in der vorliegenden Fassung bringen können. Unter Berücksichtigung dieser Vorbehalte sind wir mehrheitlich für Eintreten, und wir werden uns bemühen, die notwendigen Korrekturen noch umzusetzen. Letztlich wird auch der Ständerat als Zweitrat noch die Aufgabe haben, wichtige Anliegen unseres Kunst- und Kulturgüterhandels verfeinert zu betrachten und tragbare Bestimmungen zu finden.
Die SVP erwartet von der Behandlung im Parlament insbesondere Verbesserungen in folgenden Bereichen:
1. Die Daten über gestohlene Kulturgüter sind systematisch zu erfassen und dem Handel sowie dem Publikum zugänglich zu machen. Dazu sind vom Bundesrat anerkannte Auskunftsstellen zu bezeichnen.
2. Für die gemäss diesem Gesetz erforderlichen Staatsverträge hat das Parlament - und nicht der Bundesrat - die Entscheidungskompetenz.
3. Die Sorgfaltspflichten des Handels sind klarer zu formulieren, und die Strafnormen haben verhältnismässig zu sein.
4. Die finanziellen Mittel für die internationalen Aktivitäten im Bereich Kultur sind im Rahmen des Deza-Budgets einzustellen und auch dort zu bewilligen und zu kontrollieren.
5. Die neu eingeführte totale Eigentumsbeanspruchung des Staates bei allen herrenlosen Naturkörpern und Altertümern ist abzulehnen. Die bisherige Regelung im ZGB darf nicht geändert werden.
Unser Land verfügt derzeit noch über einen bedeutenden Handelsplatz für Kunst- und Kulturgüter. Dies ist primär das Ergebnis tüchtiger Leute, die diese Position mit viel Sachverstand und qualifizierter Arbeit erreicht haben.
Wo in diesem Umfang Handel betrieben wird, ist nie auszuschliessen, dass es auch Grenzbereiche und vereinzelt Missbräuche gibt. Es ist eine Tradition unseres Landes, dass den Branchen zur Verhinderung solcher Missbräuche die notwendige Unterstützung und die rechtlichen Schranken gegeben werden. Wir fordern darum die noch ausstehenden Verbesserungen, die dem Handel eine tragbare Grundlage ermöglichen und erlauben, den anspruchsvollen Handel mit Kunst- und Kulturgütern auch in Zukunft in unserem Lande erfolgreich abzuwickeln. Diese Korrekturen sind heute anzubringen, da ein einmal verlorener Markt kaum mehr zurückzuholen ist. Sollten massgebliche Verbesserungen nicht möglich sein, so wird dieses Gesetz in der Schlussabstimmung von der SVP-Fraktion abgelehnt und damit der Parlamentarischen Initiative Fischer der Vorzug gegeben.
In diesem Sinne ist die SVP-Fraktion mehrheitlich für Eintreten. Ich bitte Sie, bei der Behandlung des Gesetzes den bürgerlichen Minderheitsanträgen zuzustimmen.