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Ritter Markus · Nationalrat · 2022-09-14

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-14

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich am 21. Juni dieses Jahres mit der Motion 20.4579, die aus dem Ständerat gekommen ist, befasst. Die Motion verlangt, dass Pflanzenschutzmittel, die für Menschen, Insekten oder Gewässerlebewesen toxisch sind, für die nichtberufliche Anwendung verboten werden. Man spricht hier von rund 270 verschiedenen Pflanzenschutzmitteln. Betroffen von diesem Verbot wären in erster Linie Privatpersonen wie Hobbygärtner. Es wäre eine sehr grosse Zahl von Menschen in diesem Land, die direkt von diesem Entscheid betroffen werden. [PAGE 1430]

Der Bundesrat empfiehlt mit dem Verweis auf die bisher ergriffenen Massnahmen, die Motion abzulehnen. Der Ständerat hat die Motion am 30. Mai dieses Jahres mit 20 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Unsere Kommission befasste sich sehr grundsätzlich mit der Frage, ob alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln vor dem Gesetz gleich sein sollen oder nicht. Heute ist es so, dass die beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln mit einer Ausbildung einen Fachkundeausweis erwerben müssen, der zum Bezug der Mittel berechtigt. Da reden wir von Landwirten, Gärtnern, den Verantwortlichen von ASTRA, SBB usw. Nachfolgend sind Weiterbildungen zu besuchen. Für private Anwender gilt dies nicht: Sie können heute Pflanzenschutzmittel mit toxischer Wirkung frei erwerben. Das ist eine ungleiche Behandlung.

Die Motion begründet, dass es für private Anwender ohne die Ausbildung nicht geht und deshalb etwas gemacht werden muss. Die Motion kommt zum Schluss, dass die Angelegenheit mit einem Verbot geregelt werden soll. Dies wäre eine weitere Ungleichbehandlung zwischen den beruflichen und den nichtberuflichen Anwendern. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Meinung, man soll vor dem Gesetz Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln.

Die Mehrheit der Kommission hat deshalb entschieden, Ihnen eine Änderung des Motionstextes zu beantragen. Alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln mit toxischer Wirkung sollen gleich behandelt werden. Wer solche Mittel einsetzen möchte, muss eine Ausbildung, einen Fachkurs, absolvieren und bekommt einen entsprechenden Ausweis, wie heute die Bauern und Gärtner. Dann können die Mittel bezogen werden. Dieses Ausbildungsangebot, und das war auch die Frage von Kollege Page, existiert bereits heute. Es muss nichts Neues erfunden werden, es braucht keine neuen Lehrmittel, keine neuen Lehrpersonen; alles ist vorhanden, z. B. an den landwirtschaftlichen Zentren.

Die Ausbildung umfasst sehr wichtige Themen wie die richtige Lagerung der Pflanzenschutzmittel, die richtige Mischung, den Schutz des eigenen Körpers - Augen, Geruchswege, aber auch die Haut - sowie die richtige Entsorgung solcher Mittel. Das sind alles Themen, die wichtig sind, auch die Entsorgung von Resten. Diese Ausbildung ist generell nützlich und wertvoll und befähigt die Menschen, richtig zu handeln. Dies gilt im Übrigen auch für jene Mittel, die im Biolandbau eingesetzt werden. Auch diese sind toxisch, und auch bei diesen ist es wichtig, sich richtig zu schützen. Die Kurse sind also generell wertvoll.

Die Kommission hat die abgeänderte Motion mit 15 zu 10 Stimmen der ursprünglichen Motion vorgezogen. Die abgeänderte Motion wurde dann mit 10 zu 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen gutgeheissen.

Der Kommissionsmehrheit ist bewusst, dass auch mit der Hürde einer Ausbildungsanforderung für die nichtberuflichen Anwender der Kreis der Personen, die Pflanzenschutzmittel mit toxischer Wirkung beziehen können, eingeschränkt wird. Trotzdem ist es aber eine liberale Lösung, die alle gleich behandelt, die über eine angemessene Ausbildung verfügen. Sie baut auch auf unserem Staatsverständnis der Subsidiarität auf und macht deshalb Sinn. Zudem kommt das Wissen, das mit dieser Ausbildung erworben wird, zum einen dem Anwender selber zugute, zum andern ist es aber auch wichtig für den Schutz der Natur und der Gewässer.

Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass diese Lösung bei den Rechtsunterworfenen auf grössere Akzeptanz stösst als ein Verbot und dass die Schwarzmarktaktivitäten, die bei einem reinen Verbot über das Internet möglich sind, damit besser eingeschränkt werden können.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und die beiden Minderheitsanträge auf Annahme der ursprünglichen Motion bzw. auf Ablehnung der Motion abzulehnen.