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Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2003-03-03

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2003-03-03

Wortprotokoll

Kunsthandel ist an sich nichts Verwerfliches und wird seit Jahrhunderten betrieben. Unbestritten ist die Schweiz der weltweit grösste Kunsthandelsplatz. Unzählige renommierte und seriöse Kunsthändler und -sammler sind in unserem Land tätig. Die Schweizer Antiquitätenmessen zum Beispiel haben einen hervorragenden Ruf. Sie ziehen auch Leute an. Sie sind auch für unsere Hotellerie und weitere Dienstleistungen von Bedeutung; auch dies muss einmal gesagt werden. Kurzum: Kunsthandel ist [PAGE 30] für die Schweiz ein Wirtschaftsfaktor, der nicht unterschätzt werden darf.

Vom Ausgang der heutigen Diskussion rund um das Kulturgütertransfergesetz sind der Kunsthandelsplatz Schweiz und in erster Linie natürlich auch Basel betroffen. Eine restriktive Gesetzgebung könnte leicht negative Konsequenzen für die weitere Entwicklung dieses Handelszweiges haben. Mit der Gesetzgebung muss ein Weg gefunden werden, der einerseits den Kunsthandel nicht erschwert, Sammler nicht vor den Kopf stösst und andererseits schmutzige Deals mit illegal importierten und gestohlenen Kulturgütern sanktioniert. Mit dem Anwachsen des Kunsthandels sind natürlich auch die unlauteren Deals angewachsen; das ist leider so. Aber das ist noch lange kein Grund, deswegen den ganzen Kunsthandel strengsten Kriterien zu unterwerfen und das reelle Risiko einzugehen, bedeutende Kunstsammlungen zu verlieren.

Und denken Sie jetzt nicht, das sei einfach eine Drohung oder eine dumme Aussage. Ich erinnere daran, dass die berühmte Staechelin-Sammlung erst wieder aus dem Exil in die Schweiz, nach Basel zurückgeführt wurde, als feststand, dass die Unidroit-Konvention nicht ratifiziert würde.

Heute liegt uns ein Kulturgütertransfergesetz vor. Fast der Hälfte der WBK geht dieser Entwurf zu weit - auch uns Liberalen. Die Parlamentarische Initiative Fischer, ausgearbeitet von Professor Frank Vischer, ist allen Unkenrufen zum Trotz korrekt eingereicht worden - zum Glück, denn sie hat offensichtlich einen positiven Einfluss auf die Beratungen ausgeübt, auch wenn bisher nicht im gewünschten Masse. Wenn wir hier und heute oder auch morgen ein Gesetz verabschieden, welches entscheidende Anträge der Bürgerlichen nicht enthält, behalten sich die Liberalen vor, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Der Gesetzentwurf und die Parlamentarische Initiative Fischer unterscheiden sich grundsätzlich. Der Kommissionsentwurf hat eine etatistische Regelung zum Ziel, die der staatlichen Administrierung des Kulturbereiches Vorschub leistet. Will man das wirklich? Der Gegenentwurf ist klar schlank gehalten. Er stellt die Missbrauchsbekämpfung in den Vordergrund, die Sanktionen, und ist zudem sehr praktikabel. Der Vorwurf, dass die Befürwortenden der Parlamentarischen Initiative Fischer keine Verantwortung auf sich nehmen und die Wege der Illegalität offen halten wollen, ist wirklich entschieden zurückzuweisen: Das Ziel des Gegenentwurfes Fischer war von Anfang an, dass gestohlene, geplünderte Kunstwerke ungeachtet ihrer Bedeutung zurückzugeben sind.

Die Hauptkritik gilt immer noch der Definition des Kulturgutes, die mehr oder weniger aus der Unesco-Konvention übernommen worden ist. Was wird alles unter dem Gummibegriff "Kulturgut im engeren Sinn" subsumiert? Ich möchte nicht länger darauf eingehen. Wir haben von den alten Wandtäfern, von den Bodenplatten, von den Sakralgegenständen genügend gehört und sind immer noch nicht sicher, was nun wirklich unter diesen Begriff gehört und was nicht. Der Begriff "Kultur" ist wirklich auf das Wesentliche, auf die herausragenden, auf die unverzichtbaren Kunstwerke eines Staates zu beschränken. Das ist eine klare Linie.

Ist es wirklich angebracht, einer neu zu schaffenden Bundesbehörde, einer Zentralstelle, eine Fülle an Kompetenzen zu übertragen, die heute den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten sind? Wollen wir wirklich eine staatliche Kulturkontrolle einführen? Ist es nicht besser, über gesetzlich verankerte und staatlich anerkannte Auskunftsstellen Daten über gestohlene Kulturgüter zu erfassen? Wie steht es mit dem Datenschutz? Wie steht es mit dem Amtsgeheimnis bei einer Verknüpfung kantonaler Verzeichnisse mit der Datenbank des Bundes? Offene Fragen über offene Fragen.

Zur Verjährungsfrist: Heute können Besitzer oder Eigentümer ein gestohlenes Kulturgut während 5 Jahren von jedem gutgläubigen Empfänger zurückfordern, und vom bösgläubigen Empfänger kann das Kulturgut jederzeit zurückgefordert werden. Die Parlamentarische Initiative Fischer sieht 10 Jahre vor, also eine Verdoppelung der jetzt geltenden 5 Jahre. Dies entspricht der Standardverjährung im Schweizer Recht und damit exakt den Grundprinzipien unserer Rechtsordnung. Zudem wird es mit jedem Jahr schwieriger, die Beweislage sicherzustellen.

Im Gesetzentwurf ist von 30 Jahren die Rede. Eine Minderheit - wir haben es von Frau Graf gehört - will 50 Jahre. Eigentlich gelten jetzt 5 Jahre, 10 Jahre wären angebracht. Aber so kann man doch nicht argumentieren - das ist beinahe ein Basar, ich kann es nicht anders sagen.

In Bezug auf die Entschädigung an den zur Rückgabe verpflichteten Besitzer gilt es doch, je länger der Erwerb zurückliegt, mindestens den Kaufpreis, natürlich besser noch den heutigen Verkehrswert zu berücksichtigen. Dies ist in unserer Rechtsordnung tatsächlich so festgehalten. Ist zum Beispiel nicht sichergestellt worden, dass in Bezug auf die Amts- und Rechtshilfe rechtsstaatliche Absicherungen schon heute im Rahmen einer Reihe bereits bestehender bilateraler und multilateraler Abkommen möglich sind, zum Beispiel im Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen? Aus lauter Freude am Legiferieren vergessen wir nämlich manchmal, die bestehende Gesetzgebung voll auszuschöpfen und gegebenenfalls mit einem Zusatzartikel zu versehen.

Das vorliegende Kulturgütertransfergesetz enthält unbestritten gute und nötige Forderungen, aber auch noch Unklarheiten und offene Fragen. Meine angeführte Frageliste ist wirklich nicht abschliessend. Wir behalten uns je nach Verlauf der Debatte vor, dem Gesetz so zuzustimmen.