Herzog Eva · Ständerat · 2022-09-14
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-14
Wortprotokoll
Wir haben Zeit gewonnen. Soll ich jetzt alles lesen, was ich geschrieben habe? (Heiterkeit) Ich fasse zusammen - es ist alles okay, alles gut. Es geht um eine hohe Summe. Deshalb sind Witze nicht angebracht.
Mit der Immobilienbotschaft beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 296,1 Millionen Franken. Das Geschäft wurde am 17. August 2022 von den beiden Subkommissionen 1 der FK-S und der FK-N gemeinsam beraten, am 29. August wurde es auch in Ihrer Finanzkommission behandelt.
Im Wesentlichen sind es fünf Positionen. Es geht erstens um den Neubau der Botschaft und Residenz in Addis Abeba. Hier geht es um einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 23,7 Millionen Franken. Addis Abeba ist der Hub der Schweiz für die Afrikanische Union. Äthiopien ist für die Schweiz ein wichtiges Land. Deshalb rechtfertigt sich unter anderem auch dieser Beitrag. Das Botschaftsgebäude ist am Ende der Lebensdauer und soll nun mit einem Kredit von 23,7 Millionen Franken erneuert werden. Die Subkommission 1 und auch Ihre Finanzkommission haben das ausführlich beraten. Der Antrag war unbestritten. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zu diesem Kredit.
Das zweite Vorhaben betrifft den Umbau und die Sanierung des Verwaltungsgebäudes Mühlestrasse 2 in Ittigen. Mühlestrasse 2 ist eines von drei Gebäuden an der Mühlestrasse - Mühlestrasse 2 bis 6 -, die zum erweiterten Campus des UVEK gehören, wo mit Ausnahme des BAKOM, des GS-UVEK und der Regulierungsbehörden alle Ämter untergebracht sind. Der Verpflichtungskredit für den Kauf des ehemaligen Industrieareals und den Bau dieser Gebäude wurde vom Parlament mit dem Zivilen Bauprogramm 2002 genehmigt. 2006 wurden die drei Gebäude an der Mühlestrasse mit 1100 Arbeitsplätzen in Betrieb genommen. Sie werteten das Areal auf und setzten mit einem grossen Anteil an einheimischem Holz ein Zeichen für nachhaltige und innovative Architektur. In einer Art Pilotprojekt wurden erste Erfahrungen mit der Kombination von Holz- und Betonbauten gemacht. Ich sage das bewusst so. Es war damals eben ein innovatives Pilotprojekt. Allerdings hat sich nun bereits nach zwanzig Jahren gezeigt, dass ein Sanierungsbedarf besteht. Es gibt Undichtigkeiten im Untergeschoss und an den Fassaden, Mängel an der Tragstruktur und an der bestehenden Atriumdachkonstruktion.
Die notwendige Sanierung wird zum Anlass genommen, die Büroarchitektur umzubauen, das heisst, auf Multispace umzustellen. Bei diesem Umbau kann die Anzahl der Arbeitsplätze von 640 auf 840 erhöht werden. Dies führt nicht zu einer Erhöhung der Arbeitsplätze des BAFU oder des UVEK. Vielmehr wird ein Mietobjekt an der Worblentalstrasse in Ittigen aufgegeben. Die Arbeitsplätze können am Standort an der Mühlestrasse konzentriert werden.
In der Subkommission und auch in der Plenarkommission gab es diesbezüglich eine ausführliche Diskussion. Man fand es sehr unbefriedigend, dass bereits nach zwanzig Jahren so eine grosse Renovation gemacht werden muss. Es wurde ausführlich gefragt, ob Fehler gemacht wurden, ob auch allenfalls noch Unternehmer belangt werden könnten. Dafür ist es aber zu lange her. Es wurden Fragen zu allfälligen Fehlern gestellt, dazu, ob man nicht schon damals besser hätte wissen können, wie Holz und Beton zusammenspielen müssen, damit solche Mängel nicht entstehen können. Am Schluss konnte man nur zur Kenntnis nehmen, dass die Probleme jetzt bestehen und dass eine Sanierung passieren muss. Das Gesamtprojekt inklusive neuer Büros und neuer Infrastruktur wurde als sinnvoll angesehen. Auch die Finanzkommission hat dem Entwurf dann zugestimmt. Die Finanzkommission beantragt Ihnen also Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.
Das dritte Projekt ist der Neubau eines Bundesasylzentrums in Rümlang. Es geht auf die Revision des Asylgesetzes von 2016 zurück. In diesem Rahmen war vorgesehen, 5120 Schlafplätze auf sechs Regionen und 18 Standorte verteilt zu errichten. In Rümlang wird für die Asylregion Zürich ein dauerhaftes Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion gebaut. Ein Teil der Kosten besteht in der Altlastensanierung, da die Armee auf dem betroffenen Gelände vorher Sprengstoffversuche durchführte. Die Altlastensanierung ist notwendig und wurde in den Kredit für das Asylzentrum einbezogen. Das Asylzentrum wird auf einem Teil des Geländes gebaut. Auf einem anderen Teil wird später Agroscope tätig sein; die Kosten für dieses Projekt inklusive Sanierung werden später oder, wenn sie unter 10 Millionen Franken liegen, innerhalb der übrigen Investitionskosten beantragt werden.
Das vierte Projekt betrifft die Umsetzung des Klimapaketes sowie der Motionen Français 19.3750, "Energieautonomie der Immobilien des Bundes", und Jauslin 19.3784, "Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive". Diesbezüglich gab es auch eine längere Diskussion. Die Motionen wurden von beiden Räten angenommen und müssen deshalb umgesetzt werden. Der Bundesrat hat diesbezüglich einen Vorschlag gemacht: Die Strom- und Wärmeproduktion soll forciert werden, es soll Betriebsoptimierungen im Bereich Gebäudetechnik geben, Ölheizungen sollen schneller ersetzt werden, und es sollen Ladestationen für Elektrofahrzeuge angebracht werden. Es handelt sich um einen [PAGE 708] Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken. Darin wird nicht genau festgelegt, wie viel für die einzelnen Teilprojekte eingesetzt werden soll. Für die Bereiche, die ich genannt habe, sind maximal 10 Millionen Franken vorgesehen, welche man flexibel aufteilen kann. Der Bundesrat wird das Parlament transparent darüber informieren, wie er das Geld einsetzt.
In der Finanzkommission wurde kritisiert, dass man Ölheizungen beschleunigt ersetzen möchte; jetzt sei nicht der Moment, das zu tun. Wir haben das länger diskutiert. Es hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass ja nicht gesagt wird, morgen müssten 10 Millionen Franken für den Ersatz von Ölheizungen eingesetzt werden. Wenn es sinnvoller ist, andere ökologische Massnahmen zu ergreifen, kann auch eine andere solche Massnahme umgesetzt werden. In der Botschaft steht nämlich explizit, dass für die nicht einzeln spezifizierten baulichen Massnahmen bis zu 10 Millionen Franken ausgegeben werden können. Man muss also nicht genau 10 Millionen Franken für diese und jene Massnahme einsetzen.
Es gibt eine gewisse Flexibilität. Es sollen Klimamassnahmen sein, die Sinn machen. Die Kommission liess sich davon überzeugen und hat den Antrag, den Kredit um 10 Millionen Franken zu kürzen, mit 10 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Fünftens beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit für weitere Immobilienvorhaben. Es geht um einen Kredit von 150 Millionen Franken für Vorhaben unter 10 Millionen Franken, deren Bewilligung in der Kompetenz des Bundesrates liegt. Das sind Sanierungen zur Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung, der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen. Die Subkommission liess sich über die wichtigsten Vorhaben informieren. Sie beantragt Zustimmung. Die Finanzkommission beantragt ebenfalls Zustimmung.
Auch bei den Artikeln 2 bis 4 folgte die Finanzkommission dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung hat sie dem Entwurf des Bundesrates zur Immobilienbotschaft mit 12 zu 0 Stimmen bei keiner Enthaltung zugestimmt und beantragt Ihnen entsprechend, dasselbe zu tun.