Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2022-09-14
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-14
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen namens der Minderheit beantragen, der parlamentarischen Initiative Grossen Jürg keine Folge zu geben. Wir müssen ja bei der Behandlung dieses Anliegens beurteilen, ob es Bedarf für eine Gesetzesanpassung gibt, und zwar bei der Unterscheidung von Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden. Das ist in Artikel 12 Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts geregelt. Die parlamentarische Initiative möchte jetzt für die Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden einen zusätzlichen Absatz einfügen und darin festhalten, dass zusätzlich das Mass der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos sowie allfällige Parteivereinbarungen berücksichtigt werden sollen.
Die parlamentarische Initiative, über die Herr Grossen diese Forderung eingebracht hat, wurde 2018 eingereicht. Der Vorstoss wurde damals durch neue Arbeitsformen wie die Plattformwirtschaft ausgelöst; das bekannteste Beispiel ist Uber.
Es ist unbestrittenermassen unsere Aufgabe, solche Veränderungen in der Arbeitswelt zu analysieren und bei Handlungsbedarf auch Anpassungen der Gesetze vorzunehmen. Diese Auslegeordnung hat der Bundesrat gemacht, mit seinem Bericht zur Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechtes, kurz "Flexi-Test". Dieser Bericht wurde im Oktober 2021 publiziert. Er lag Ihrer Kommission bei der ersten Behandlung dieser parlamentarischen Initiative also noch nicht vor.
In der Schwesterkommission konnte die Behandlung dieses Themas allerdings breiter geführt werden. So wurde etwa der genannte "Flexi-Test"-Bericht diskutiert, und es wurden profunde Anhörungen durchgeführt. In diesem Rahmen wurden weiter die Motion Nantermod 18.3753, "Rechtssicherheit stärken und Vertragsumdeutungen vermeiden", sowie die vorliegende parlamentarische Initiative behandelt. Die SGK-S hat diese parlamentarische Initiative mit 11 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass das aktuelle System der sozialen Sicherheit genügend Flexibilität bietet und kein Bedarf besteht, diese Flexibilität zu erhöhen. Die Parteien haben es selber in der Hand, Verträge so auszugestalten, dass sie ihren Wünschen gerecht werden. Massgebend sind wie im Steuerrecht die realen wirtschaftlichen Verhältnisse, und für die unklaren Fälle werden dann die Gerichte im Einzelfall entscheiden. Diese Gerichtsentscheide werden von den Ausgleichskassen auch umgesetzt.
Im Fall von Uber hat das kantonale Sozialversicherungsgericht festgestellt, dass die Fahrerinnen und Fahrer unselbstständig seien. Dieses Urteil wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Das definitive Urteil steht noch aus.
Der Bundesrat empfiehlt, am dualen System, wie wir es haben, festzuhalten, und sieht einzig Optimierungsmöglichkeiten bei den Verwaltungsabläufen. Aber dafür braucht es keine parlamentarische Initiative.
Ein letzter inhaltlicher Punkt: Der Initiant möchte auch Parteivereinbarungen berücksichtigen. Es ist mir wichtig, hier zu erwähnen, dass diese selten auf Augenhöhe abgeschlossen werden und aufseiten der Arbeitnehmenden eine Abhängigkeit besteht.
Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Entscheid der Kommission Ihres Schwesterrates zu folgen und der parlamentarischen Initiative Grossen Jürg keine Folge zu geben.