preparatory:AB 30547
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-03
Wortprotokoll
Ich möchte als Kommissionssprecherin jetzt noch Folgendes festhalten oder vielleicht auch noch einmal etwas verdeutlichen: Ich habe in meinem Eintretensvotum gesagt, die Parlamentarische Initiative Fischer habe durchaus ihren Einfluss auf die Kommissionsberatung gehabt. Nachdem nun einiges in dieser Richtung gesagt wurde, möchte ich das festhalten und einmal einfach aufzählen, in welchen Punkten die Kommission Anliegen der Parlamentarischen Initiative Fischer aufgenommen hat.
Zum Beispiel, Frau Wirz-von Planta, bei der Definition des Kulturgutes: Sie sind nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge. Die Kommission hat die Definition des Kulturgutes geändert; das heisst, wir sprechen jetzt von einem "Kulturgut von wesentlicher Bedeutung". Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Das war ein zentraler Diskussionspunkt in der Kommission; die Kommission hat sich hier gefunden. Weiter betrifft das auch Änderungen im Bereich der Kulturgüterverzeichnisse, bei den Rückführungsklagen anderer Staaten, bei der Rückgabegarantie. Bei den Sorgfaltspflichten haben wir Anliegen aus der Parlamentarischen Initiative aufgenommen; bei der Aufzeichnungspflicht der Kulturgüter, auch betreffend die Fachstelle des Bundes, bei den Strafbestimmungen haben wir ebenfalls Änderungen vorgenommen.
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, gewisse Dinge als Vergehen zu ahnden; die Kommission hat sich dort für Übertretung entschieden. Weiter haben wir in den Schlussbestimmungen noch einmal explizit festgehalten, dass dieses Gesetz keine Rückwirkung haben wird. Es ist in dieser Kommissionsberatung also einiges passiert, und man kann jetzt nicht quasi hinter die Kommissionsberatung zurückgehen.
Ich möchte Sie noch über etwas anderes informieren. Es wird jetzt gesagt: "Falls dieses Gesetz nicht so herauskommt, wie wir es wünschen, werden wir dann eben doch die Parlamentarische Initiative Fischer unterstützen." Wer die Unesco-Konvention ratifizieren will, muss wissen, dass die Parlamentarische Initiative Fischer in gewissen Punkten die Voraussetzungen nicht bietet, um die Unesco-Konvention ratifizieren zu können: Es fehlen in der Parlamentarischen Initiative Fischer Regelungen zur Amts- und Rechtshilfe, es fehlen befristete Massnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes eines Staates, das wegen ausserordentlicher Ereignisse gefährdet ist, es fehlen Finanzhilfen zugunsten der Erhaltung des kulturellen Erbes, und es fehlt die Auskunftspflicht der im Kunsthandel tätigen Personen. Wenn Sie [PAGE 31] also die Unesco-Konvention ratifizieren wollen, dann müssen Sie auch diese Dinge regeln. Diese Punkte sind im Entwurf des Bundesrates geregelt - im Entwurf, auf den die Kommission eingestiegen ist, den sie in gewissen Punkten aber geändert hat.
Das schweizerische Kulturgütertransfergesetz passt die schweizerischen Regelungen an die international üblichen Mindeststandards an. Es ist kein überrissenes Gesetz, und die Unesco-Konvention soll ratifiziert werden; dafür müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden. Und die Unesco-Konvention zu ratifizieren heisst eben, gesetzliche Regelungen zu schaffen für den Schutz des Kulturgutes - für den Schutz des einheimischen, aber eben auch für den Schutz des globalen Kulturgutes. Die Unesco-Konvention zu ratifizieren heisst ein Kulturschutzgesetz - nicht ein Kunsthandelsschutzgesetz - machen. Da müssen Sie dann natürlich schon klar sein.
Wenn ich jetzt noch einmal daran erinnere: 97 Staaten haben die Unesco-Konvention ratifiziert, die USA zum Beispiel bereits 1983. Die schweizerische Regelung bezüglich bilateraler Verträge orientiert sich an dieser amerikanischen Praxis. Frankreich hat die Unesco-Konvention ratifiziert. In der EU und weiteren EU-Staaten gibt es Regelungen für den Kulturgütertransfer. Das heisst also: Wenn die Schweiz jetzt als hoffentlich 98. Staat diese Konvention ratifiziert, dann macht sie etwas, was weltweit schon eine gut eingespielte Praxis ist.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf das Kulturgütertransfergesetz einzutreten. Dies im Wissen darum, dass in der Kommission Anträge, die von der Parlamentarischen Initiative Fischer stammen, intensivstens diskutiert wurden, zum Teil zu Verbesserungen im Gesetz führten, zum Teil aber auch aufgrund der intensiven Diskussion von den Antragstellenden zurückgezogen wurden, weil diese einsahen, dass die vorgeschlagene Regelung mit dem Schutzgedanken der Unesco-Konvention nicht kompatibel ist. Wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen können.