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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-15

Wortprotokoll

Ich probiere es noch einmal. Auch hier hat der Nationalrat einen einstimmigen Entscheid gefällt. Ich möchte einfach, dass Sie die Überlegungen nochmals hören.

Auch bei Artikel 36 Absatz 1 hat Ihre Kommission jetzt einen neuen Vorschlag unterbreitet. Die Frage der Überschussverwendung wurde ja im Rahmen dieser Vorlage vertieft geprüft: zwei Drittel für die Spezialreserve, d. h. zur Deckung von zukünftigen Defiziten, und ein Drittel zur freien Verwendung, wie es der Bundesrat vorschlägt. Das entspricht grundsätzlich der bisherigen Regelung bei der zweckgebundenen Spezialreserve. Eine Abkehr davon, wie das Ihre Kommission jetzt in letzter Minute vorschlägt, hin zu der eben vorgeschlagenen 50/50-Prozent-Lösung, ist aus unserer Sicht nicht angezeigt.

Wir haben es in der Pandemie gesehen, und wir erleben es aktuell jetzt auch wieder: Wenn es kritisch wird, dann muss der Staat finanziell in die Verantwortung treten. Aber wenn die Gewinne den Privaten gehören und die Verluste dann dem Staat überbürdet werden, wird es schwierig. Beim Begriff "Staat" muss ich jetzt noch deutlicher werden: Das ist der Bund; es ist ja nicht auf die Kantone beschränkt. Angesichts dessen ist es schon etwas schwierig, diese Änderung den Leuten zu erklären. Wie gesagt, wir haben das jetzt mehrmals so erlebt.

Die Kommission will zudem Artikel 36 Absatz 2 streichen. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich die Reserven gemäss Absatz 1 und in Absatz 2 auf unterschiedliche Sparten beziehen. Die Spezialreserve gemäss Absatz 1 betrifft die Sparte "Regionalverkehr"; das wird deutlich, da "von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten" die Rede ist. Bei Absatz 2 geht es um die Schaffung der Möglichkeit einer analogen Reserve, jedoch für Angebote, "an deren Bestellung der Bund sich nicht beteiligt", also ganz konkret für den Ortsverkehr, der ja bekanntlich von den Kantonen und Gemeinden bestellt wird. Das wird teilweise bereits heute so gemacht. Mit Absatz 2 wird hier jetzt eine explizite Grundlage geschaffen. Es geht also nicht darum, den Gewinn, der nach der Reservenzuweisung gemäss Absatz 1 übrig bleibt, einer weiteren Reserve zuweisen zu können. Die Bildung einer Rechtsgrundlage für den Ortsverkehr war ein expliziter Wunsch der Kantone.

Ich bitte Sie deshalb hier, dem Beschluss des Nationalrates - er war wie gesagt einstimmig - zu folgen und diese Differenz zu bereinigen.