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preparatory:AB 305519

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-15

Wortprotokoll

Gute Politik ist wie gute Musik: Sie braucht einen Rhythmus. Grosse Themen verlangen den Doppeltakt: Ziele in der Verfassung, Umsetzung im Gesetz. Dem trägt die Gletscher-Initiative eigentlich Rechnung. Sie will die Ziele der Schweizer Klimapolitik in einem neuen Artikel 74a der Bundesverfassung formulieren; die Massnahmen zur Erreichung der Ziele sollen in der Ausführungsgesetzgebung festgelegt werden. Der direkte Gegenentwurf des Bundesrates hält dieses Prinzip ebenfalls ein und will die Ziele ebenfalls in die Verfassung schreiben.

Nun liegt uns aber weder das eine noch das andere vor, sondern es ist ein indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Dieser Entwurf ist nun leider böse aus dem Takt geraten. Der Rhythmus stimmt nicht mehr bzw. man findet ihn nur noch im Titel: Der Titel heisst jetzt "Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz". Im Gesetz enthalten sind aber neben den Zielen nun auch Massnahmen zur Erreichung der Ziele, Technologieförderung einerseits, Heizungsersatz andererseits. Dies gehört nicht in dieses Gesetz, sondern ins CO2-Gesetz, dessen Revision dringlich ansteht; die Vernehmlassung wurde bereits vor einem halben Jahr abgeschlossen. Im vorliegenden Erlass soll es nur um die Ziele der eidgenössischen Klimapolitik gehen. Es soll, wie Sie auch in der Botschaft auf Seite 9 nachlesen können, ein "Rahmengesetz" sein.

Den Verzicht auf eine Verankerung der Ziele der Klimapolitik in der Bundesverfassung mag man aus Zeitgründen noch akzeptieren. Dass man nun aber das Ziel- oder Rahmengesetz für gesetzliche Umsetzungsmassnahmen benützt, ist falsch - staatspolitisch, rechtstechnisch, sachlich. Statt auf die Ziele zu fokussieren und diese in einem übergreifend akzeptierten Kompromiss festzuhalten, stehen bereits wieder die Massnahmen im Vordergrund der Diskussion. Es entsteht zudem eine Doppelspurigkeit mit dem CO2-Gesetz, dessen Revision wie gesagt unmittelbar ansteht. Das weckt den Argwohn, dass eine Salamitaktik angewandt wird, das schafft Verwirrung, Intransparenz und Misstrauen - alles Dinge, die wir vermeiden sollten, insbesondere in wichtigen Themen.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen eine Minderheit der Kommission, die beantragten Massnahmen zur Technologieförderung und zum forcierten Ölheizungsersatz im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes zu regeln, Artikel 6 und Artikel 50a EnG im vorliegenden Erlass zu streichen und gleichzeitig nicht auf die Finanzierungsvorlagen - die Bundesbeschlüsse 2 und 3 - einzutreten.

Für dieses Vorgehen sprechen auch energie- und finanzpolitische Argumente. Energiepolitisch sind wir zurzeit enorm gefordert, um die nötige erneuerbare Energie für die Dekarbonisierung bereitzustellen. Eine weitere Forcierung des Ausstiegs aus der fossilen Energie, die die Nachfrage nach elektrischer Energie ja verstärkt, ist zurzeit deshalb verkehrt. Wir müssen angesichts der Covid-19-Schulden und der zusätzlichen Belastungen, sei es durch die Ukraine-Flüchtlinge, sei es die Energiekrise oder anderes mehr, finanzpolitisch priorisieren. Es ist deshalb auch unter diesem Aspekt richtig, die vorgesehenen Ausgaben von 3,2 Milliarden Franken für die Technologieförderung und den forcierten Ölheizungsausstieg um zwei oder drei Jahre zu verschieben.

Ich hoffe sehr, dass das Parlament den Rhythmus in der Klimapolitik finden und auch in Zeiten der Dringlichkeit die Machbarkeit und Umsetzbarkeit im Auge behalten wird. Wenn wir alles gleichzeitig machen wollen, werden wir nichts rechtzeitig tun. Ich empfehle Ihnen deshalb die folgende Priorisierung: erstens die Energiepolitik; zweitens ein Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, das ganz "sec" formuliert ist; drittens die Totalrevision des CO2-Gesetzes.