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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-09-15

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-09-15

Wortprotokoll

Bevor ich auf die Bundesbeschlüsse eingehe, erlaube ich mir zwei Vorbemerkungen:

1. Der Nationalrat hat in der Sondersession vom Mai die Motion 22.3367 seiner Sicherheitspolitischen Kommission zur schrittweisen Erhöhung der Armeeausgaben angenommen. Der Ständerat hat am 2. Juni 2022 der praktisch gleichlautenden Motion 22.3374 seiner Kommission zugestimmt. Die Armee soll wegen der verschlechterten Sicherheitslage rascher modernisiert werden als bisher geplant. Mit den bis anhin verfügbaren finanziellen Mitteln musste die Armee priorisieren und konnte nicht alle Investitionen in einem sinnvollen Rhythmus vorsehen. Für den Bundesrat hat die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums, zum Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft, oberste Priorität. Die Beschaffungen der F-35A und des Systems Patriot werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert. Sie binden in den kommenden Jahren einen grossen Teil der finanziellen Mittel. Deshalb war der Ersatz grosser Systeme der Bodentruppen nach bisheriger Finanzplanung erst in den 2030er-Jahren vorgesehen. Viele der Systeme kommen aber bereits Ende der 2020er-Jahre ans Ende ihrer Nutzungsdauer. Beschaffungen im Bereich der Cyberabwehr und für die Bodentruppen können mit mehr finanziellen Mitteln vorgezogen werden. Geplante und bereits evaluierte Projekte liegen vor.

2. Der Ständerat hat die Armeebotschaft 2022 am 2. Juni mit Anpassungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates verabschiedet. Der Ständerat verankerte mit 31 zu 12 Stimmen, dass die Beschaffungsverträge für die neuen Kampfflugzeuge bis Ende März 2023 unterschrieben werden sollen. Ihre Sicherheitspolitische Kommission unterstützt dies ebenfalls. Werden die Beschaffungsverträge nicht bis Ende März 2023 unterzeichnet, sind Nachverhandlungen erforderlich, um die Gültigkeit der Offerte zu verlängern. Dies wird wegen der Inflation und der gestiegenen Nachfrage zu Mehrkosten führen. Ausserdem wird die Auslieferung der neuen Kampfflugzeuge aufgrund des Verlusts des reservierten Produktionsslots mit grosser Wahrscheinlichkeit verzögert; dies, weil in der Zwischenzeit Bestellungen anderer Länder eingegangen sind. So hat Finnland am 10. Dezember 2021 den Kauf von 64 Stück des F-35A beschlossen. Deutschland will 35 Stück erwerben, und auch Kanada hat entschieden, 88 Stück des F-35A zu beschaffen.

Der Bundesrat unterstützt den Beschluss des Ständerates und Ihrer Kommission, den Vertrag für das neue Kampfflugzeug F-35A vor Ablauf der Offerte zu unterzeichnen, auch wenn die Behandlung der Volksinitiative "gegen den F-35" vorgängig nicht abgeschlossen werden kann. Dies ist so, weil sich die Rahmenbedingungen seit der Verabschiedung der Armeebotschaft durch den Bundesrat wesentlich geändert haben. Die Initiative "gegen den F-35" wurde entgegen den Vorankündigungen des Initiativkomitees nicht sehr rasch, sondern erst am 16. August 2022 eingereicht. Ganz wichtig: Inzwischen haben andere Länder eine grosse Anzahl F-35A bestellt.

Der Bundesrat unterstützt auch die vom Ständerat und Ihrer Kommission beschlossenen zusätzlichen Verpflichtungskredite von insgesamt 300 Millionen Franken. Damit kann die Beschaffung von Führungsfahrzeugen vorbereitet, der Bereich Cyber ausgebaut und eine zweite Tranche 12-Zentimeter-Mörser 16 beschafft werden. Dagegen hält der Bundesrat an der Ausserdienststellung des Kampfflugzeugs F-5 Tiger fest. Ich werde bei den einzelnen Beschlüssen auf diese Punkte zurückkommen.

Der Schwerpunkt der Armeebotschaft 2022 liegt auf der Beschaffung für das Programm Air 2030, d. h. der neuen Kampfflugzeuge und der bodengestützten Luftverteidigungssysteme grösserer Reichweite Patriot. Die Schweiz muss ihren Luftraum überwachen, die Bevölkerung und das Land im Falle eines Angriffs verteidigen und die Bevölkerung vor Angriffen aus der Luft schützen können. Nur so wahren wir unsere Sicherheit und Souveränität. Dafür sind leistungsfähige Kampfflugzeuge und eine wirkungsvolle bodengestützte Luftverteidigung unerlässlich. Diese beeinflussen das Verhalten kriegführender Parteien und potenzieller Angreifer.

Einen weiteren Bestandteil der Armeebotschaft bildet die Sicherstellung des Armeebetriebs und der Infrastruktur. Darin enthalten sind Immobilien- und Armeematerialkredite.

Ich äussere mich nun zum Bundesbeschluss 1, dem Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A: Der Bundesrat beantragt zwei Verpflichtungskredite, einen von 6,035 Milliarden Franken für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A und einen von 120 Millionen Franken für die damit verbundenen baulichen Massnahmen.

Heute stehen 30 Kampfflugzeuge des Modells F/A-18 Hornet und 25 Kampfflugzeuge F-5 Tiger im Einsatz. Die F/A-18 wurden im Jahr 1997 eingeführt und erreichen 2030 ihr Nutzungsende. Die F-5 Tiger aus den Jahren 1975 und 1981 können nur noch bei Tag und bei gutem Wetter eingesetzt werden.

Der Bundesrat hat sich im Juni 2021 mit dem F-35A für das Kampfflugzeug entschieden, das in der Evaluation den höchsten Gesamtnutzen aufwies und gleichzeitig am wenigsten kostet. Der F-35A ist im Vergleich zu den übrigen evaluierten Kandidaten wesentlich leistungsfähiger, und zwar sowohl beim Luftpolizeidienst und bei der Luftverteidigung als auch beim Erstellen des Luftlagebildes. Auch bei den Kosten erreichte er mit Abstand das beste Resultat. Die Gesamtkosten betragen im Vergleich zum zweitgünstigsten Kandidaten 2 Milliarden Franken weniger. Seit der Typenwahl am 30. Juni 2021 wurden die Verträge mit der US-Regierung finalisiert. Die USA haben den Letter of Offer and Acceptance unterschrieben. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald ihn die Schweiz ebenfalls unterzeichnet.

Die Kommissionssprecher haben auch auf die mit der Beschaffung zusammenhängenden Aufträge für unsere Wirtschaft und den Know-how-Gewinn hingewiesen. Es geht [PAGE 1450] immerhin um 2,9 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der Flugzeugbeschaffung. Das sind Gelder, die in die Schweizer Wirtschaft fliessen.

Der Bundesrat beantragt, auf den Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A einzutreten. Ich bitte Sie entsprechend, den Nichteintretensantrag der Minderheit Schlatter abzulehnen. Damit kann der Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft auch nach 2030 gewährleistet werden.

Nun zum Rückweisungsantrag der Minderheit Wyss: Die Minderheit Wyss verlangt mit ihrem Rückweisungsantrag mehr Transparenz über finanzielle Risiken. In der Begründung des Antrages werden Fragen aufgeworfen, die unter anderem im Rahmen der parlamentarischen Vorstösse 21.4065, 21.4573 und 22.7482 bereits beantwortet wurden. Trotzdem gehe ich kurz auf die einzelnen Punkte ein.

Die Höhe des Risikozuschlags wurde infrage gestellt. Er kann aber insbesondere wegen des Vertrages der Schweiz mit der US-Regierung tief gehalten werden. Die Flugzeuge werden nach den gleichen Standards hergestellt, nach denen über 3000 Flugzeuge dort gebaut werden.

Dann wurde die Frage des Festpreises aufgeworfen. Der Vertrag enthält Festpreise und deckt damit auch die Inflation in den USA ab. Die US-Botschaft hat diese Festpreise bestätigt. Wenn wir im Moment die Inflation in den USA anschauen, können wir, glaube ich, froh darüber sein, dass wir im Vertrag diese zusätzlichen Kosten mit dem Festpreis abgedeckt haben.

Ferner wurden die Treibstoffkosten infrage gestellt. Beim Treibstoff wird mit einem Jahresverbrauch von 26,5 Millionen Litern und einem Preis von Fr. 1.32 pro Liter gerechnet.

Dann ist die Frage der Integration der F-35A in die vorhandene Informatik der Armee gestellt worden. Dies ist im Verpflichtungskredit ebenfalls enthalten; da entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Gefragt wurde auch nach den Kosten der Updates. Eine Faustregel besagt, dass die Betriebsausgaben über dreissig Jahre, die auch Updates umfassen, rund doppelt so hoch ausfallen wie die Beschaffungskosten. Das haben wir transparent so ausgewiesen. Die Schweiz beschafft ein Kampfflugzeug der fünften Generation mit einer Preisgarantie für Betriebskosten in den ersten zehn Jahren.

Schliesslich wurde die Frage gestellt, ob 120 Millionen Franken für die baulichen Massnahmen reichen. Wir haben auf unseren Militärflugplätzen bereits heute eine gute Infrastruktur. Diese ist nicht vergleichbar mit anderen Ländern, wo die Flugzeuge teilweise im Freien abgestellt werden. Wir haben also schon jetzt sehr gute Voraussetzungen, und da braucht es lediglich Anpassungen. Somit reichen die ausgewiesenen 120 Millionen Franken.

Zum Rückweisungsantrag der Minderheit I (Roth Franziska): Die Minderheit I fordert zusätzliche Abklärungen zur sicherheitspolitischen Kooperation mit unseren Nachbarstaaten, zur Aufgabenerfüllung und zu den Risiken. Diese Abklärungen waren bereits Gegenstand der Evaluation. Der Bundesrat hat den Typenentscheid für das neue Kampfflugzeug gestützt auf ein transparent kommuniziertes Beschaffungsverfahren und eine umfassende und gründliche Evaluation getroffen. Der F-35A wird immer mehr zum Standard in Europa. Aktuell haben sich sechzehn Staaten, davon neun in Europa, für den F-35A entschieden. In Kürze wird der F-35A in Europa bei mehr Luftwaffen und in beträchtlich grösserer Stückzahl im Einsatz stehen als alle anderen evaluierten Kandidaten. Gerade dieser Umstand eröffnet der Schweiz Kooperationsmöglichkeiten mit ihren europäischen Nachbarstaaten. Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass die Schweiz auch beim Kauf eines europäischen Kampfflugzeuges Nato-Standards anwenden würde, denn die verschiedenen Kampfflugzeuge brauchen bereits heute einen standardisierten Kommunikationsaustausch. Ohne diesen wäre der Einsatz auch der europäischen Kampfflugzeuge im Verbund nicht möglich.

Weiter ist der F-35A im Vergleich zu den übrigen evaluierten Kandidaten wesentlich leistungsfähiger, und zwar sowohl im Luftpolizeidienst und in der Luftverteidigung als auch beim Erstellen des Luftlagebildes. Für Pilotinnen und Piloten ist er zudem einfacher zu bedienen. Damit sind weniger Trainingsflüge erforderlich, und in der Folge wird auch weniger Treibstoff verbraucht und weniger CO2 ausgestossen. Dazu kommt, dass der F-35A technologisch fortschrittlicher ist als seine Mitbewerber - eine gute Voraussetzung, wenn eine jahrzehntelange Nutzung in Betracht gezogen wird.

Wie bereits erwähnt, erzielte der F-35A auch bei den Kosten mit Abstand das beste Resultat. Genau dies garantiert, dass auch andere sicherheitspolitische Aufgaben, namentlich der bodengestützte Schutz des Luftraums, finanziert werden können.

Nun noch zum Rückweisungsantrag der Minderheit II (Fridez): Die Minderheit II beantragt die Rückweisung des Bundesbeschlusses an die vorberatende Kommission mit dem Auftrag, der Geschäftsprüfungskommission sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle weitere Überprüfungen zu beantragen.

Die verlangten Abklärungen waren Gegenstand der bereits durchgeführten Überprüfungen. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hält fest, dass die technische Evaluation rechtmässig ablief und die Gleichbehandlung der Anbieter sowie ein objektiviertes, nachvollziehbares Verfahren sichergestellt waren. Auch die gewählte neue Bewertungsmethodik, die "Analytic Hierarchy Process"-Methode, war gemäss der GPK-N rechtmässig. Aus einer zusätzlichen Überprüfung werden sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sämtliche in den Rückweisungsanträgen geforderten Überprüfungen und Abklärungen bei der Evaluation bereits durchgeführt wurden. Entsprechende Fragen wurden in den Kommissionen sowie, wo möglich, auch öffentlich beantwortet. Die GPK-N hat die Rechtmässigkeit des Evaluationsverfahrens in ihrem Bericht bestätigt.

Ich bitte Sie, die Rückweisungsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Ich komme zum Bundesbeschluss 2, dem Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger. Der Bundesrat beantragt mit dem zweiten Bundesbeschluss die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger per 2025. Der Ständerat und Ihre Kommissionsmehrheit wollen auf die Ausserdienststellung verzichten.

Der Bundesrat hält hier an seinem Antrag fest. Mit dem Kauf der F-35A wollen wir auf eine Einflottenstrategie umsteigen. Diese ist gegenüber einer Mehrflottenstrategie effizienter und kostengünstiger. Das Kampfflugzeug F-5 Tiger hat keinen militärischen Nutzen mehr. Mit den veralteten Sensoren sind diese Flugzeuge für den Luftpolizeidienst nicht mehr einsetzbar, da sie nur bei Tageslicht sowie bei gutem Wetter fliegen können. In einem Luftkampf gegen einen zeitgemäss ausgerüsteten Gegner wären sie chancenlos. Nebenaufgaben der F-5 Tiger wie die Zieldarstellung für die Ausbildung und Testflüge zugunsten der Armasuisse werden in Zukunft teilweise entfallen oder können durch andere Flugzeuge günstiger erbracht werden.

Auch die Patrouille Suisse kann mit anderen Flugzeugen weiterbetrieben werden. Das VBS steht hinter der Patrouille Suisse und prüft Alternativen für deren Weiterbestand. Die Tiger sind aber nicht mehr die richtigen Flugzeuge dafür. Die Kosten für den Weiterbetrieb wären unverhältnismässig zum Nutzen, den er erbringen würde. Sollte die Patrouille Suisse mit dem F-5 erhalten bleiben, müssten zwölf solche Flugzeuge weiterbetrieben werden. Dazu wären Investitionen von 9 Millionen Franken erforderlich, zudem wäre mit einem jährlichen Betriebsaufwand von 25 Millionen Franken zu rechnen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschlussentwurf zuzustimmen.

Zum Bundesbeschluss über die Beschaffung des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite Patriot: Mit dem Bundesbeschluss 3 werden Verpflichtungskredite von 1,987 Milliarden Franken für die Beschaffung des Systems Patriot sowie von 66 Millionen Franken für drei neue Ausbildungsgebäude sowie die Anpassung der Lagerinfrastruktur beantragt. Um den Luftraum in einem bewaffneten Konflikt zu schützen, ist neben Kampfflugzeugen auch eine bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite erforderlich. Die Schweiz verfügt heute über kein solches System. [PAGE 1451] Mit der Beschaffung von fünf Feuereinheiten des Typs Patriot kann diese Lücke geschlossen werden. Mit der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite werden grosse Räume abgedeckt. Mit wenigen Stellungen schützt die Armee einen Grossteil der besiedelten Gebiete unseres Landes. Patriot erreichte im Vergleich zum zweiten evaluierten System eine viel grössere Leistungsfähigkeit und einen günstigeren Preis. Seine weitreichenden Sensoren verbessern zudem das Luftlagebild.

Im Zusammenhang mit Patriot fallen auch Aufträge von 1,3 Milliarden Franken für die Schweizer Wirtschaft an. Der Ständerat und Ihre Kommission haben der Vorlage einstimmig zugestimmt und diese verabschiedet. Ich bitte Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und der Vorlage zuzustimmen.

Der Bundesbeschluss 4 betrifft die Beschaffung von Armeematerial 2022 und das Rüstungsprogramm 2022. Das Rüstungsprogramm umfasst zwei Verpflichtungskredite. Für das Armeematerial werden Verpflichtungskredite von insgesamt 695 Millionen Franken beantragt. Diese dienen unter anderem der Verbesserung der Cyberabwehr sowie der Weiterentwicklung von Simulatoren, die für die Ausbildung benötigt werden.

Der Ständerat und Ihre Kommission haben weitere Beschaffungen beschlossen. Diese stehen mit der schrittweisen Erhöhung der Armeeausgaben im Einklang. Mit dem Beschluss zur Erhöhung der Armeeausgaben wird die Erneuerung der Bodentruppen vorgezogen. Der Krieg in der Ukraine zeigt exemplarisch auf, welche militärische Bedeutung den Bodentruppen zukommt. Sie müssen insbesondere über geschützte Fahrzeuge und moderne und sichere Kommunikationsmittel verfügen.

Der Bundesrat unterstützt die Erhöhung des Kredits für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB) 2022 um 15 Millionen Franken auf neu 160 Millionen Franken. Er unterstützt auch das zusätzlich beantragte Rüstungsprogramm im Umfang von 285 Millionen Franken.

Mit der Erhöhung des PEB-Kredits kann die Beschaffung von Führungsfahrzeugen vorbereitet werden. Diese mobilen Kommandostellen verbessern die Führungsfähigkeit der Bodentruppen. Sie können mit neuen Funkgeräten ausgerüstet werden und sind dadurch besser gegen Cyberangriffe geschützt. Nach der Evaluation wird der Bundesrat die Beschaffung von Führungsfahrzeugen mit einem der kommenden Rüstungsprogramme beantragen. Damit kann ein Teil der veralteten M-113-Schützenpanzer ersetzt werden.

Wie gesagt umfasst das Rüstungsprogramm zwei Verpflichtungskredite. Mit einem Verpflichtungskredit über 110 Millionen Franken wird der Eigenschutz des Cyber- und des elektromagnetischen Raums verbessert. Der Schutz der eigenen Daten und Netze ist für den Einsatz der Armee zentral. Durch den technologischen Fortschritt sind laufend Anpassungen notwendig. In diesem Bereich können wir auch rasch zusätzliche Beschaffungen tätigen. Konkret wird ein Cyber-Lagezentrum aufgebaut und ein Ausweichstandort erstellt. Zudem sind zusätzliche mobile Cybermittel zu beschaffen und in Fahrzeuge einzubauen. Damit können Einsätze für die Cyberabwehr und den Cyberbetrieb auch mobil erfolgen.

Der Bundesrat unterstützt ebenfalls den vom Ständerat beschlossenen Verpflichtungskredit von 175 Millionen Franken für die Beschaffung der zweiten Tranche der 12-Zentimeter-Mörser 16. Indirektes Feuer ist ein wesentliches Element, das die Armee zur Erfüllung ihrer Verteidigungsaufgabe benötigt. Die eigenen Truppen müssen über Bogenschusswaffen verfügen, um auf einem modernen Gefechtsfeld Erfolg zu haben. Ohne diese Mittel können sie ihren Auftrag nicht erfüllen.

Das Parlament hat mit dem Rüstungsprogramm 2016 eine erste Tranche der 12-Zentimeter-Mörser 16 bewilligt. Beschafft werden damit 32 Fahrzeuge. Die Armee kann aber mit dieser Anzahl nur einen Teil der Kampfverbände ausrüsten. Mit einer zweiten Tranche von 16 Fahrzeugen können die mechanisierten Truppen vollständig ausgerüstet werden. Diese Beschaffung kann rasch erfolgen, da die Evaluation abgeschlossen ist und eine Option für eine zweite Tranche besteht.

Der Ständerat hat dem Bundesbeschluss 4 mit 35 zu 2 Stimmen zugestimmt. Ihre Kommission hat ihm mit 17 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Nun noch zum Bundesbeschluss 5 über das Immobilienprogramm VBS 2022: Der Bundesrat beantragt mit der fünften Vorlage Verpflichtungskredite von 349 Millionen Franken für die Immobilien des VBS.

In diesem Teil der Armeebotschaft geht es unter anderem um den Bau eines Hochregallagers für Textilien in Thun. Damit können wir die Prozesse im Armeelogistikcenter weiter modernisieren. In Thun existiert bereits ein solches Lager für andere Materialien. Zudem wird die Sanierung einer Führungsanlage vorgesehen. Auch der Ausbau und die Sanierung der Einsatzinfrastruktur auf dem Flughafen in Alpnach sind notwendig. Dort entstehen eine neue Fahrzeughalle, eine Werkstatt und ein Werkhof. Grosser Wert wird auf den Schutz der Umwelt gelegt. So werden Gebäude nach dem Minergie-Standard gebaut. Zudem werden an sechs Standorten Fotovoltaikanlagen installiert. Diese erzeugen pro Jahr 2,1 Gigawattstunden elektrische Energie, was dem Verbrauch von rund 550 Vierpersonenhaushalten entspricht.

Der Ständerat und Ihre Sicherheitspolitische Kommission haben den Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2022 einstimmig verabschiedet. Ich bitte Sie, auf diesen Beschlussentwurf einzutreten und ihm zuzustimmen.

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