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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2022-09-15

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-15

Wortprotokoll

Es ist ja kein grosses Geheimnis, dass ich diesem indirekten Gegenvorschlag eher kritisch gegenüberstehe. Vor allem sind die vorgesehenen Bestimmungen aus meiner Sicht zu rigide. Wir sollten unsere Handlungsmöglichkeiten bei dieser Gesetzesvorlage nicht derart beschneiden. Deshalb habe ich unter anderem die vorliegenden beiden Minderheitsanträge eingereicht.

Der Zusatz bei Absatz 1, "[...] unter angemessener Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung und des Bevölkerungswachstums [...]", verleiht der Bestimmung die notwendige Flexibilität. Die Wirtschaftsentwicklung ist aus meiner Sicht zwingend zu beachten. Ich erinnere nochmals an die Tatsache, dass auch aus Sorge um den Zustand der Wirtschaft gar Überlegungen zur Lockerung der Luftreinhalte-Verordnung gemacht werden. Wenn es also hart auf hart kommt, wird es immer schwieriger werden, die Vorgaben in der Vorlage zu erfüllen, und das wird im Ausland sicher noch ausgeprägter der Fall sein. Es ist daher angebracht, diesen Umstand bereits jetzt im Gesetz zu berücksichtigen.

Der andere Aspekt ist die Zuwanderung in die Schweiz, die bekanntlich sehr gross ist. Wenn sie nicht bald gedrosselt wird, wird die Schwelle von 10 Millionen Personen in der Schweiz rasch überschritten werden. Niemand weiss, wie die Lage im Jahr 2050 sein wird, aber derart rigide Bestimmungen bezüglich eines solch weit entfernten Zeitpunkts, wie sie in Absatz 1 vorgesehen sind, sind aus meiner Sicht nicht praktikabel. Es liegt auf der Hand, dass mehr Menschen mehr Treibhausgase verursachen. Ich erinnere auch daran, dass der Pro-Kopf-Ausstoss seit 1990 um rund 35 Prozent gesunken ist. Dieser positive Effekt wird beim Gesamtausstoss durch die Zuwanderung wieder zunichtegemacht. Wir müssen daher der Tatsache Rechnung tragen, dass wir ein Land mit dynamischem Bevölkerungswachstum sind.

Ich bitte Sie ebenso, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 3 Absatz 3, den ich mir hier auch gleich zu begründen erlaube, zuzustimmen und den Begriff "Zwischenziele" durch "Richtwerte" zu ersetzen. Die Regelungen in Absatz 3 greifen weit in die uns unbekannte Zukunft vor. Aussergewöhnliche Ereignisse, wie eine erneute Pandemie oder sogar Kriege, sind immer möglich. Technologiesprünge und Investitionszyklen halten sich nicht an planwirtschaftlich definierte Absenkpfade. Richtwerte dienen als Orientierung, gewährleisten aber die notwendige Flexibilität und schränken den Handlungsspielraum nicht derart rigide ein.

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie um Unterstützung meiner beiden Minderheitsanträge.