Lexipedia

Studer Heiner · Nationalrat · 2003-03-03

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-03

Wortprotokoll

Nach Artikel 3quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes müssen wir Interessenbindungen angeben. Ich kann sagen: Obwohl ich im Alkohol- und Drogenbereich zwei Präsidien innehabe, fühle ich mich diesbezüglich nicht an ein Interesse gebunden, weil, wie auch die Erfahrung in diesen Gremien zeigt, die politische Auffassung über die Heroinabgabe unterschiedlich ist. Ich spreche also nicht indirekt im Namen einer Organisation - weil eben die Meinungen differenzierter sind -, sondern wirklich im Namen der Mehrheit unserer Fraktion.

Ein Argument, das wichtig ist, wenn wir es bedenken: Wir müssen den Bundesbeschluss verlängern, weil das Volk hier schon einmal zugestimmt hat. Die Volksrechte ernst zu nehmen, das ist meiner Ansicht nach oder unserer Ansicht nach etwas Wichtiges. Auf der anderen Seite: Als das Volk Ja sagte, galt auch eine bestimmte Argumentationslinie. Ich habe versucht, mich darüber ins Bild zu setzen, wie es sich bezüglich dessen, was damals zugesichert wurde und was jetzt geschehen ist, verhält.

Wir halten einmal fest, dass aufgrund der Botschaft weder im Tessin noch in der Mehrheit der westschweizerischen Kantone die Möglichkeit der Heroinabgabe wahrgenommen wurde. Also ist doch die politische Wertung auch hier sehr unterschiedlich. Dann heisst es, dass insgesamt bis zum Jahre 2002 über 1100 Personen in diesem Programm drinnen waren. Von den verbleibenden Kantonen ist der Aargau der drittgrösste Kanton. Im Aargau waren in den ersten zwei Jahren, also bis im Februar 2002, genau 33 Personen dabei. Das ist nie im Verhältnis zur Bevölkerungszahl. Woher kommt das? Der Aargau hat eben wesentlich strengere Kriterien. Und deshalb nur - und das muss ich Kollegin Egerszegi sagen - ist der zuständige Chefarzt Etzensberger vom Saulus zum Paulus geworden, weil natürlich die Rahmenbedingungen so eng sind, dass in zwei Jahren lediglich 33 Personen in diesem Programm waren. Und dort waren es dann wirklich diejenigen, bei denen diese engen, klaren Kriterien erfüllt waren. Deshalb stellen wir auch fest, dass es eben Regionen gibt, bei denen nach unserer Auffassung dieser Beschluss sehr offen und liberal gehandhabt wird. War das die Meinung dieser Vorlage oder nicht?

Deshalb darf man durchaus zu unterschiedlichen Folgerungen kommen, je nachdem welche Beispiele man anschaut, und ich finde es immer schade, wenn man sich gegenseitig geradewegs der Lüge bezichtigt, wenn man von anderen Erfahrungstatsachen ausgeht und eben auch andere Interpretationen macht.

Ich gehe nicht auf den Expertenstreit ein, weil ich Experten für alle Seiten kenne. Selber halte ich mich in diesem Fragenkreis wie in anderen gerne nicht nur an das, was die Erfahrungen von Deutschland und den Niederlanden sind - das sind die einzigen beiden Länder, die erwähnt werden können -, sondern auch an die Erfahrungen von Skandinavien. Das stärkste Gegenbeispiel für unsere Politik ist in diesem Bereich Schweden. Schweden hat von der ganzen politischen Zusammensetzung her seit Jahren - mit einer Ausnahme von drei Jahren - immer eine Regierung mit linker Mehrheit, und sie wird in diesen Fragen von liberalen Kräften gestützt. Es ist also ein Land, das politisch links und liberal geführt wird, das in diesem Bereich, im gesamten Drogenbereich, auf einer restriktiven Linie liegt. Ich finde es eigentlich gut, dass politische Auffassungen und solche Inhalte eben auch unterschiedlich gewertet werden können. Ich sage Ihnen einfach zusammenfassend, dass für mich die Ergebnisse aus dem Norden, die ich lese und vergleiche, einleuchtender sind als das, was ich hier vernehme.

Zur Gültigkeitsdauer ist Folgendes zu sagen: Wir sind eigentlich sehr überrascht, dass es um eine fünfjährige Verlängerung gehen soll, umso mehr, als der Bundesbeschluss ja bis Ende 2004 gilt. So früh schon zu sagen und festzuschreiben, dass es so lange dauern wird, heisst, dass man Bedenken hat, ob das Betäubungsmittelgesetz so oder so von Anfang an Chancen hat. Möglich ist das; das werden wir dann im Mai sehen. Aber wir finden es vor allem bedenklich - im eigentlichen Sinn des Wortes -, dass man jetzt schon diese Massnahme auf so viele Jahre gesetzlich festschreibt.

Es gibt also verschiedene Gründe, die dazu führen - meine Worte sind eine Ergänzung zu dem, was Herr Waber zur Begründung seines Nichteintretensantrages gesagt hat -, dass die Mehrheit unserer Fraktion bewusst sagt: Hier wollen wir nicht mitmachen.