Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-15
Wortprotokoll
Ich anerkenne die Überlegungen und auch die Bemühungen von Herrn Ständerat Engler. Er macht sich natürlich Gedanken zur Situation. Wir haben jetzt zum Teil massiv steigende Strompreise, und unter Umständen werden wir später - vielleicht nicht sofort, aber im nächsten oder übernächsten Jahr - Gewinne haben. Hinzu kommt dieser Rettungsschirm, der jetzt von einem Unternehmen beansprucht worden ist, wenn auch erst mit einer Verfügung und noch nicht mit entsprechenden Darlehensauszahlungen. Da kommt natürlich schon etwas zusammen, das Anlass gibt zu sagen, man müsse der Bevölkerung aufzeigen, wie man Kohärenz schafft. Trotzdem würde ich Ihnen beliebt machen, den Einzelantrag Engler nicht anzunehmen.
Warum? Wenn man Unternehmen jetzt vorschreibt, einen Teil ihrer bereits verkauften Eigenproduktion oder die Energie, die sie am Markt zu hohen Preisen beschafft haben, unter dem Marktpreis zu einem staatlich fixierten Preis an Endverbraucher oder Verteilnetzbetreiber zu verkaufen, dann würde es sich für die bereits abgesicherten Unternehmen um ein Verlustgeschäft handeln. Zusätzliche Mengen könnten die Unternehmen dann nur noch zu Marktpreisen über die Grosshandelsmärkte beschaffen. Das heisst, sie müssten eigentlich die zuvor verkauften Mengen teuer zurückkaufen. Die meisten Unternehmen könnten diese Verluste dann eben nicht ausgleichen, und ihre Liquiditätssituation könnte sich kurzfristig sogar noch verschlechtern - das möchte niemand riskieren.
Dann kommt noch ein Element hinzu, das vorhin auch der Kommissionssprecher erwähnt hat. Die Grossproduzenten haben keinen oder nur einen beschränkten Zugang zu den grundversorgten Kunden, deshalb findet Artikel 6 Absatz 1 StromVG keine oder nur beschränkt Anwendung; das wäre bei der BKW der Fall.
Noch einmal: Die Frage der Übergewinne bleibt auf dem Tisch. Sie wird übrigens auch auf europäischer Ebene diskutiert. Wir beobachten das sehr genau. Wir gehen davon aus, dass es auch Auswirkungen auf die Schweiz haben wird, wenn auf europäischer Ebene gewisse Entscheide gefällt werden.
Das heisst, wir müssen unbedingt an diesem Thema dranbleiben. Wir kommen aber zum Schluss, dass der Versuch zwar lobenswert ist, man in dieser Vorlage aber nicht verschiedene Probleme miteinander lösen soll und kann.
Deshalb bitten wir Sie, den Einzelantrag Engler abzulehnen.