Germann Hannes · Ständerat · 2022-09-15
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-15
Wortprotokoll
Als hätte ich geahnt, dass ich angesprochen werde, melde ich mich hier zu Wort. Ich gehöre der Minderheit an. Ich habe die Argumente von Kollege Fässler, der den Minderheitsantrag sehr gut begründet hat, weitestgehend nachvollziehen können. Ich stimme nicht in allen Detailauslegungen ganz mit ihm überein, aber trotzdem sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie hier einen Zwang, eine Pflicht zur Nutzung der Solarenergie bei Gebäuden, einbauen wollen.
Ich bin nun wirklich ein Anhänger von Solarenergie. Sie können das in verschiedenen Vorstössen, die ich gemacht habe, nachsehen. Unter anderem habe ich einmal gefordert, das Energiegesetz sei zu ändern mit Blick auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Plus-Energie-Bauten. Dies kann rund 80 Prozent der Energieverluste mit einem Potenzial von theoretisch bis zu 90 Terawattstunden im Gebäudebereich reduzieren. Das hätte auch eine massive Reduktion der Auslandabhängigkeit von Energie respektive Strom bedeutet. Das war die Hauptforderung meiner Motion (15.4265), die ich im Jahr 2015 eingereicht hatte. Sie ist in diesem Rat vorberaten worden, und zwar von derselben Kommission, die jetzt den Zwang vorschlägt, und danach schnöde abgelehnt worden. Mit meiner Motion hätte es viele sehr positive Anreize zur Förderung von Plus-Energie-Bauten gegeben. Solche Bauten sind letztlich, unter dem Strich, energieneutral respektive stellen sogar einen Überschuss her.
Ich kenne sehr viele Beispiele. Gerade als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes zeichne ich immer wieder Projekte aus, die besonders lobenswert und sogenannte Leuchttürme sind. Aber das sind keine Fantastereien, sondern Projekte, die real existieren und 200 Prozent des Energiebedarfs herstellen. Das wäre die Zukunft und nicht das Vorschreiben einer bestimmten Technologie - auch wenn sie mir sehr sympathisch ist und sie gerade im Gebäudebereich ein riesiges Potenzial hat. Mit dieser Einschätzung stimme ich auch mit der Mehrheit überein.
Nun ist mir aber immer daran gelegen, Technologieneutralität hochzuhalten. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren verweist in ihrem Schreiben, das sie uns am 12. September zugestellt hat, auch darauf, dass sie diese Fremderlassänderung im Energiegesetz, die jetzt so handstreichartig aufgenommen wurde, nicht gut findet. Denn die allermeisten Kantone haben bereits eine ähnliche Regelung erlassen. Diese würde nun durch die Bundesnorm übersteuert. Es sind, wie Kollege Müller ausgeführt hat, sehr viele Kantone, 19 insgesamt, die das bereits gelöst haben. Auch der Kanton Schaffhausen ist dabei. Wir haben selbstverständlich eine zukunftsgerichtete Lösung, wie eben 18 andere Kantone auch.
In vier Kantonen stehen die Entscheidungen noch aus, und zwar in Basel-Landschaft, Uri, Wallis, Zug. Das sind nicht diejenigen, die vorangegangen sind. Mir gibt Folgendes zu denken, wenn Sie hier einen Zwang aufnehmen wollen: Das[NB]ist[NB]die[NB]Tatsache, dass in jenen Kantonen - hören Sie gut hin -, in denen das Energiegesetz vors Volk musste, Vorlagen mit solchen Zwangselementen abgelehnt wurden. Das war in den Kantonen Aargau, Solothurn, Bern der Fall. Ich warne Sie einfach davor, jetzt ausgerechnet in diesem Gesetz im Schnellverfahren noch die Verfassung zu übersteuern. Da bin ich wieder bei Kollege Fässler. Da machen wir etwas, das wir nicht tun sollten.
Schauen wir, dass der Mantelerlass, der für lange Zeit wirkt, zukunftsgerichtet wirkt, und machen wir keinen Schnellschuss für ein paar Jahre, zumal wir nicht einmal wissen, ob die Solarpanels dann überhaupt lieferbar sind. Wenn schon, dann sollten wir sie ins Wallis zu Kollege Rieder transportieren, dort können wir etwas machen, was schnell und subito wirkt und unserem Land dient. Wir sollten aber nicht die Kantone mit diesem verfassungsmässig fragwürdigen Zwang bevormunden.
Ich bitte Sie darum, der Minderheit Fässler Daniel zu folgen.