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AB 305757

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-15

Wortprotokoll

Unser Land, und damit möchte ich zuerst einige allgemeine Eintretensthemen zum konkreten Artikel 71a ansprechen, zeichnet sich für mich neben vielem anderen dadurch aus, dass wir Probleme gemeinsam lösen und so Interessenausgleiche ermöglichen, das heisst - die Frau Bundesrätin hat es gesagt - Schritte aufeinander zumachen. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies auch oder gerade im Bereich der Stromversorgung zur Lösung der drängenden Probleme, insbesondere in Bezug auf die Winterstromlücke, gelingen wird. Es muss uns gelingen. Diese Zuversicht braucht unser Volk und unser Land. Die Frau Bundesrätin hat ja bereits ausgeführt, wie kurzfristig der Bundesrat die Lösungen für die drängenden Probleme in diesem Winter angehen will.

Mit Artikel 71a legt uns die Kommission jetzt einen Vorschlag vor, der die Winterstromlücke mittels Fotovoltaik-Grossanlagen beheben bzw. einen Beitrag dazu leisten will. Ich bin froh, dass Artikel 45a vorhin angenommen wurde. Das ist für mich ein Teil des Deals, ein Teil davon, Schritte aufeinander zuzumachen. Dass diese Grossanlagen Teil der Stromproduktion im Winter sein werden, war in der Sommersession aufgrund meiner Motion, die der UREK-S zugeteilt wurde, bereits kurz ein Thema. Uns war allen bewusst, dass die Erstellung dieser Grossanlagen mit der heutigen gesetzlichen Grundlage nicht möglich ist und dass es zur Lösung eine eigene gesetzliche Grundlage oder Gesetzesanpassungen braucht.

Wir sehen jetzt eine sehr schnelle Veränderung des energiepolitischen Umfelds, eine ausserordentliche Situation. Ich kann nachvollziehen, dass die Kommission nicht den ordentlichen Gesetzgebungsweg geht, sondern uns eine zeitlich beschränkte, dringliche gesetzliche Grundlage vorlegt. Die Frau Kommissionssprecherin, Ständerätin Baume-Schneider, hat es ausgeführt: Wir wollen damit ein starkes politisches Signal senden. Wir wissen alle, dass ein Strommangel für unser Land aufgrund der zu erwartenden grossen negativen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen selbstverständlich abzuwenden ist.

Die Schweiz - und auch das wurde gesagt - ist das Wasserschloss Europas. Wir sind das Wasserschloss. Wo aber ist denn dieses Wasserschloss? In den Bergkantonen. 63 Prozent der so wichtigen Wasserkraft stammen aus den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Bern, Uri und Glarus; der Kanton Aargau leistet hier natürlich auch noch einen grossen Beitrag. Haben Sie gewusst, dass 40 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs der Bahn in der Schweiz aus den Wasserkraftwerken des Kantons Uri stammen? Die Berggebiete haben also eine überaus grosse Bedeutung für die Stromversorgung der gesamten Schweiz.

Jetzt ist uns allen bewusst, dass für die Fotovoltaik-Grossanlagen einige Berggebiete - zurzeit am meisten fortgeschritten und am meisten diskutiert ist konkret der Kanton Wallis - bereit sind, unglaublich grosse Flächen für die Winterstromproduktion mittels Grosssolar zur Verfügung zu stellen. Wir reden nicht von Quadratmetern, nicht von Hektaren - wir reden von Quadratkilometern, von 700 Fussballfeldern oder fünf bis sechs Golfplätzen, 18-Loch-Golfplätzen, in grossmehrheitlich unberührter Landschaft.

Wir haben von Leuchtturmprojekten gesprochen. Ich habe die Begeisterung der Gemeindepräsidenten von Grengiols oder der Initianten von Gondo gesehen, habe mit ihnen teilweise auch persönlich gesprochen. Das hat mich auch beeindruckt. Ständerat Rieder, mein lieber Kollege aus dem Kanton Wallis, hofft, dass die Vorlage jetzt auch im Markt ankommt. Das ist sie, lieber Herr Kollege. Es seien, das entnehme ich heute der Zeitung, schon 18 Projekte für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in den Bergen bekannt. 18 - und es könnten noch mehr werden.

Darum glaube ich - nein, ich glaube es nicht, ich bin sogar überzeugt, dass es schon sehr wichtig ist, dass wir die Fragen, die noch offen sind, hier eingrenzen und Rahmenbedingungen setzen. Offene Fragen sind für mich: Wann ist die Obergrenze erreicht, also wann macht man einen Stopp? Welche Projekte kommen noch in die Pipeline, welche nicht? Was passiert im Bau und Betrieb, wenn es zu Lawinen im Winter und zu Steinschlag im Sommer kommt? Was ist der Einfluss auf die Biodiversität usw.? Vor allem: Wir haben vom Wasserschloss in der Schweiz, in unseren Bergkantonen, gesprochen. Natürlich, der Einbezug der lokalen Bevölkerung und die Abgeltung der Lasten analog zum Wasserzins mittels eines Baurechtszinses oder wie auch immer sind dann selbstverständlich in den einzelnen Verträgen von den Gemeinden und Kantonen zu regeln. Ich gehe davon aus, dass unsere Kantone sich gewohnt sind, hier auch hart zu verhandeln.

Wir müssen sorgsam vorgehen, und wir müssen Entscheidungen treffen, die den Beitrag zur Winterstromproduktion ermöglichen, aber gleichzeitig irreversible Schäden im sensiblen Alpenraum weitestmöglich begrenzen und natürlich auch einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen für die Bergkantone haben. Alternativ hätte man sich vorstellen können, dass man direkt auf die Projektebene geht und sagt: Diese Projekte nehmen wir. Aber die Kommission hat jetzt diesen Weg, ein stark abgekürztes raumplanerisches Verfahren, vorgeschlagen: nur noch auf Stufe Baubewilligung, die Verantwortung ist bei Gemeinde und Kanton, die UVP entfällt usw. Ich habe Vertrauen in unsere Gemeinden und in unsere Kantone, dass sie das sorgsam machen.

Jetzt komme ich noch zum Antrag Würth. Ich habe gesagt, dass es für mich wichtig ist, die Rahmenbedingungen zu beschliessen, die die Kommission jetzt vorsieht. Deshalb ist für mich die Untergrenze ab 20 Gigawatt zentral. Wir haben dann wenige grosse Projekte. Die Obergrenze von maximal 2 Terawatt führt dazu, dass wir dann diese - selbstverständlich zeitlich begrenzte - Beschränkung haben. Das gibt wenige grosse Anlagen.

Was wir jetzt noch anschauen müssen, ist die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage. Ich erinnere mich gerne an die Diskussionen über die Verfassungsgerichtsbarkeit am Montag. Diese wurde von unserem Rat deutlich abgelehnt, fast mit dem feierlichen Bekenntnis, dass unser Rat seine grosse Verantwortung in diesem Bereich selbstverständlich wahrnimmt. Darum lohnt sich der Blick auf die Verfassungsmässigkeit.

In Bezug auf Artikel 78 Absatz 5 der Bundesverfassung ist die Verfassungsmässigkeit ganz bestimmt nicht gegeben. Es handelt sich um das absolute Verbot, in Moore und Moorlandschaften einzugreifen. Dazu werde ich nachher einen Antrag stellen. Weiter ist Artikel 89 Absatz 1 der [PAGE 738] Bundesverfassung zu erwähnen; der Absatz wurde von Kollege Zanetti schon zitiert. Er verlangt, dass Bund und Kantone sich "für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung" einsetzen. Diese Aspekte sind als gleichrangig zu sehen.

Wir haben also in der Verfassung einen Zielkonflikt, und dieser muss nach übereinstimmender Lehrmeinung in der Rechtsanwendung zum Ausgleich gebracht werden. Weil die ausreichende Energie als vorrangig, das heisst vor den Umweltaspekten, gesehen wird, ist die Verfassungskonformität hier nicht gegeben. Auch in Bezug auf Artikel 78 ist sie nicht gegeben, weil der Natur- und Heimatschutz berücksichtigt werden und im Einzelfall eben eine Abwägung vorgenommen werden muss. Da Artikel 71a so, wie er vorliegt, nicht verfassungskonform ist, jedoch von der Kommission als dringlich vorgelegt wird, muss er innerhalb eines Jahres Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Ich denke, wir müssen jetzt die heutige Entscheidung und auch die Entscheidung des Zweitrates abwarten. Den Vorbehalt des obligatorischen Referendums müssen wir meines Erachtens aber in Erinnerung behalten. Ich werde nachher bei den einzelnen Anträgen kurz noch begründen, weshalb ich meine, dass die Vorlage der Kommission mit meinen Anträgen eine gewisse Optimierung erfahren wird.

Ich teile zudem gerade mit, dass ich meinen Antrag zu Artikel 71a Absatz 1 Buchstabe d zurückziehe. Buchstabe d lautete: "sie von nationalem Interesse sind; und".