Reichmuth Othmar · Ständerat · 2022-09-15
Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-15
Wortprotokoll
Wir sind uns einig: Grundsätzlich sind wir in diesem Saal eigentlich alle Unterstützer der Solarenergie. Ich teile diese Einschätzung auch. Ich bin aber enttäuscht über die Umsetzungsrate bezüglich Einbau der Fotovoltaik bei Neubauten. Da bin ich durchaus der gleichen Meinung wie die Frau Bundesrätin.
Trotzdem sollten wir im Gesetz keine Pflicht für die Nutzung der Solarenergie festschreiben. Die Argumente haben Sie jetzt gehört. Vielleicht von meiner Seite kurz noch so viel - ich möchte nichts wiederholen -: 19 Kantone haben die Vorgaben umgesetzt. Wir wissen aber nicht, ob diese Kantone, wenn wir diese Bestimmung jetzt einführen, ihre Gesetze nicht erneut anpassen müssen. Wir haben eine offene Formulierung gewählt, während die Kantone teilweise einschränkendere Bestimmungen haben. Wir wissen also nicht, was wir verursachen, wenn wir dies tun.
Es wurde auch gesagt, dass die Behörden dreier Kantone eine Volksabstimmung durchgeführt haben und dabei unterlegen sind. Wir würden hier also kantonale Abstimmungen übersteuern und direkt in das Privatgrundeigentum eingreifen. Ich bin nicht sicher, ob das der richtige Weg ist, und ich weiss nicht, wie viel Unmut und Staatsverdrossenheit wir damit auslösen würden - bei aller Sympathie für den Einbau von Solaranlagen.
Wir müssen einen anderen Weg gehen, jenen, den wir schon lange gehen und der bis jetzt leider nicht oder noch nicht die erhoffte Erfolgsrate gebracht hat. Aber wir sind ja weiter auf diesem Weg, und da ist der Blick in den Mantelerlass, den wir nächste Woche diskutieren werden, zwingend notwendig: Wir haben in diesem Mantelerlass sehr, sehr umfangreiche zusätzliche Massnahmen, die eigentlich den Zubau von Fotovoltaikanlagen auf Privat- und Gewerbeliegenschaften stark fördern müssen und werden. Ich erinnere einfach an die Einspeisevergütung mit einer garantierten Untergrenze, die schweizweit einheitlich zum gemittelten Marktwert erfolgen soll. Oder denken wir an die Verschiebung des Einspeisezeitpunktes, an neue Quartierlösungen und die Einsparung von Netznutzungskosten. Wir haben weiter gemäss der parlamentarischen Initiative Girod 19.443, die ja ab Januar 2023 zum Tragen kommen wird, beschlossen, [PAGE 733] Investitionsbeiträge für die einheitliche Förderung der erneuerbaren Energien zu sprechen. Es sind also viele Massnahmen, die nochmals einen grösseren Schub auslösen werden - so hoffe ich das zumindest.
Darum ist dieser Weg weiterzuverfolgen, auch wenn es vielleicht mühsamer ist, so weiterzumachen, als einfach eine Gesetzesnorm über alles zu stülpen. Ich bitte Sie, die Situation in ihrer Gesamtheit zu betrachten und entsprechend den Weg der Unterstützung und Förderung zu gehen und nicht den der weiteren gesetzlichen Zwänge im Gebäudebereich - ich betone: im Gebäudebereich -, der durch den Bund geschaffen würde, obwohl der Gebäudebereich, wie schon gesagt, klar in der Kompetenz der Kantone liegt.
Entsprechend bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen.