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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-09-15

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-15

Wortprotokoll

Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor, auch nicht die Idee eines solchen Antrages. Der Antragsteller hat selber gesagt, dass er damit ein Thema öffnen möchte. Es ist effektiv ein neues Thema, das bis jetzt nicht als Teil dieser Vorlage verstanden wurde. Ich möchte nur vier Punkte zu bedenken geben:

1.[NB]Gemäss Formulierung des Antrages würde diese Verpflichtung zulasten eines systemkritischen Unternehmens ab Zustellung einer Verfügung, das heisst ab jenem Zeitpunkt, in dem das Darlehen quasi in Anspruch genommen werden könnte, bis zum Ablauf der Zusicherung gelten. Das heisst, genau betrachtet würde diese Verpflichtung auch dann gelten, wenn gar nie ein Darlehen bezogen würde. Das ist schon ein sehr weitgehender Eingriff.

2.[NB]Es gilt zu beachten, dass gerade die systemkritischen Unternehmen ihre Eigenproduktion der nächsten Jahre wahrscheinlich zu einem grossen Teil bereits verkauft haben, weil sie eben langfristig planen. Das heisst, es würde auch hier ein Problem bestehen.

3.[NB]Die Referenzierung auf Artikel 6 Absatz 1 StromVG ist insoweit etwas besonders, als es dort um die Lieferpflicht und die Tarifgestaltung durch Verteilnetzbetreiber für feste Endverbraucher in der Grundversorgung geht. Hier würde jetzt quasi diese Tarifgestaltung auf ein systemkritisches Unternehmen übertragen, das seine Energie gar nicht in der Grundversorgung absetzt.

4.[NB]Das ist ein wenig mein Fazit: Die Idee ist hochspannend, aber damit würde ein massiver Eingriff in den Strommarkt vorgenommen. Ich erachte es als fraglich, ob damit das Ziel dieser Gesetzesvorlage, nämlich die Stromversorgung bei unvorhersehbaren Entwicklungen zu stärken, erreicht würde. Hier wird etwas anderes angestrebt.