Engler Stefan · Ständerat · 2022-09-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-15
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin, Sie haben viel Weitsicht bewiesen, als Sie den Stromkonzernen schon vor einem halben Jahr den Rettungsring zugeworfen haben. Dass die Axpo dann auch noch danach greifen würde, damit hätte ich nicht gerechnet. Ob das auf lange Sicht hinaus aus Sicht der Axpo unternehmerisch klug war, wird die Zukunft weisen müssen.
Der Volksmund sagt: "Die Letzten beissen die Hunde." Übersetzt man das, so bedeutet das nichts anderes als: "Der Bund rettet den Konzern vor dem Konkurs." Die Verbraucherinnen und Verbraucher stehen aber allein oder werden mit hohen Strompreisen im Stich gelassen. In der Zwischenzeit ist ja auch die Erwartung der KMU, der stromintensiven Unternehmungen an die Politik adressiert worden, dass ihnen geholfen wird. Vielen KMU droht der Kollaps, wenn sie nicht unterstützt werden, um ihre Stromrechnung zu bezahlen.
Ein zweites Thema, welches die Politik erreicht hat, ist die Frage, ob es richtig ist, dass Unternehmungen, die in der Krise eine Überrendite erzielen oder grosse Gewinne machen, davon profitieren sollen, ohne dass sie dem Staat - ich meine vor allem den Verbraucherinnen und Verbrauchern - etwas zurückgeben.
Wir wissen ja nicht, ob der Rettungsschirm, diese Rettungsaktion, dazu gedient hat, der Axpo das Handelsgeschäft mit dem in der Schweiz produzierten Strom abzusichern, oder ob es sich um Strom handelt, den die Axpo im Ausland produziert hat. Das ist mir nicht bekannt. Mit meinem Antrag möchte ich die Kolleginnen und Kollegen aber dafür sensibilisieren, dass man zu den Voraussetzungen, die man der Axpo für die Inanspruchnahme des Darlehens macht, auch die Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern überträgt; dies in dem Sinne, dass sie, solange sie von dieser Zusicherung profitiert, ihre eigene Produktion in der Schweiz, die sie selber hat bzw. auf die sie durch Beteiligungen Anspruch hat, schweizerischen Stromkundinnen und -kunden oder schweizerischen Stromverbrauchern, [PAGE 753] seien das jetzt Endverteiler oder grosse Unternehmungen, zu angemessenen Tarifen zur Verfügung stellen muss. Damit garantieren wir, dass die schweizerische Stromversorgung günstiger wird, weil die angemessenen Preise, auf die ich Bezug nehme, gemäss Artikel 4 Absatz 1 die Tarife sind, die für die Grundversorgung angewendet werden müssen, also Gestehungskosten plus eine Gewinnmarge.
Mit dieser Regelung würde auch der Stromverbraucher, die Stromverbraucherin in der Schweiz ein Stück weit davon profitieren, dass der Bund diesen grosszügigen Rettungsschirm aufspannt. Sie, Frau Bundesrätin, hätten damit auch ein Stück weit die Diskussion über die Besteuerung der Übergewinne vom Tisch. Es nähme mich wunder, wie Sie diese Diskussion sonst politisch führen würden. Ich glaube, dieser Weg über Erleichterungen bei den Tarifen für schweizerische Konsumentinnen und Konsumenten wäre der elegantere Weg. Das wäre eine Bedingung, die diese Konzerne zu erfüllen hätten, solange sie Staatshilfe in Anspruch nehmen.
Mir ist bewusst, dass wir uns hier in einer Instant-Gesetzgebung befinden; es kommt ja vielleicht auch überraschend. Immerhin nehme ich für mich in Anspruch, dass ich schon bei der Erstberatung darauf aufmerksam gemacht habe, dass es nicht zwei Jahre gehen werde, bis die gleichen Unternehmungen grosse Gewinne schreiben würden, weil sie von der sehr günstigen Stromproduktion in der Schweiz würden profitieren können. Sie haben Gestehungskosten von 4, 5 oder 6 Rappen und verkaufen diesen Strom in der heutigen Zeit zum zehnfachen Preis. Ich glaube, da haben wir auch[NB]eine[NB]Verantwortung gegenüber den Stromverbraucherinnen und -verbrauchern in der Schweiz.
Mit dieser Bestimmung würden wir ein Thema öffnen, über das sich auch der Nationalrat nochmals beugen könnte. Ich bitte Sie deshalb, diesen Einzelantrag zu unterstützen.