Thurnherr Walter · 2022-09-19
Thurnherr Walter · Aargau · 2022-09-19
Wortprotokoll
Das BBL als zuständiges Bau- und Liegenschaftsorgan des Bundes vermietet das Medienzentrum Bundeshaus an die Bundeskanzlei. Die Bundeskanzlei stellt den von ihr akkreditierten Medienschaffenden die Arbeitsplätze und Einrichtungen im Medienzentrum Bundeshaus für die Berichterstattung über die Bundespolitik kostenlos zur Verfügung; einzig mit der SRG wurden in einem Rahmenvertrag zwischen der SRG, den Parlamentsdiensten und der Bundeskanzlei Gegenleistungen vereinbart.
Die Nutzungsfläche des Medienzentrums Bundeshaus beträgt 5281 Quadratmeter, inklusive grosser und kleiner Konferenzsaal, Technik- und Lagerräume, Sanitäranlagen usw. Davon werden 3698,6 Quadratmeter den grösseren Medienhäusern wie Tamedia, CH Media, Ringier, NZZ und weiteren zur Verfügung gestellt. Die SRG belegt mit 2796,3 Quadratmetern rund 75 Prozent der Fläche.
Mit einem Rahmenvertrag zwischen der SRG, den Parlamentsdiensten und der Bundeskanzlei wurde geregelt, dass die SRG für den Bund die Aufnahmen aller Parlamentsdebatten und die Medienkonferenzen des Bundesrates in vollem Umfang produziert und kostenlos zur Verfügung stellt. Als Gegenleistung stehen der SRG die Räumlichkeiten im Medienzentrum Bundeshaus für die Nutzung im Rahmen ihrer Konzession zu.
Gemäss Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes darf die Bundeskanzlei nicht unter- oder weitervermieten. Die Frage nach den zu erzielenden Mieteinnahmen lässt sich deshalb nicht beantworten. Würden die gleichen Flächen an Verwaltungseinheiten des Bundes vermietet, kämen gemäss marktorientiertem Mietermodell Bund folgende Ansätze zur Anwendung: für ein Redaktionsbüro Fr. 580.60 pro Quadratmeter und Jahr, für Spezialräume wie Studios oder Regieräume Fr. 854.95 pro Quadratmeter und Jahr. Diese Ansätze sind aber nicht vergleichbar mit den Angeboten auf dem Mietmarkt. [PAGE 1470]