preparatory:AB 305914
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-09-19
Wortprotokoll
Das Verfahren der Finma richtet sich gegen den Zusatzversicherungsträger der CSS-Gruppe. Die Verfügung der Finma verlangt keine Umbuchung von der Zusatz- in die Grundversicherung. Die CSS kann die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Die Versicherer müssen ihre Verwaltungskosten im Bereich der Grundversicherung auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass beschränken. Aufgrund dieser vagen Formulierung ist der Nachweis von zu hohen oder zu tiefen Verwaltungskosten schwierig. Das Bundesamt für Gesundheit plausibilisiert jährlich die Verwaltungskosten aller Versicherer im Rahmen der Kontrolle der Jahresrechnung und interveniert gegebenenfalls bei den Versicherern. Zudem lagen dem Bundesamt für Gesundheit in den Revisionsberichten weder Beanstandungen noch Empfehlungen der externen Revisionsstellen vor.
Das Bundesamt für Gesundheit und die Finma stehen miteinander in Kontakt und werden untersuchen, wie die Verwaltungskostenzuordnung zukünftig nach branchenweit einheitlichen Prinzipien erfolgen kann. Das BAG wird sehr genau darauf achten, dass die Aufteilung der Verwaltungskosten auch in Zukunft nicht willkürlich und ungerechtfertigt zuungunsten der sozialen Krankenversicherung vorgenommen wird. [PAGE 1474]