Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-09-19
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-19
Wortprotokoll
Ich bin auch Mitglied der SiK, die ja einen Mitbericht verfasst hat. Wie Sie im Mitbericht lesen können, wurde der Entscheid, eine ablehnende Position einzunehmen, in der SiK einstimmig gefällt, d. h. auch mit meiner Stimme. Es gab zwei Argumentationsschienen, die wesentlich waren.
Der eine Teil der SiK-S hat neutralitätspolitisch argumentiert. Dieser Gruppe gehörte ich nicht an, die neutralitätspolitische Argumentation war für mich nicht entscheidend beziehungsweise hat für mich nicht den Ausschlag gegeben. Denn es gibt, wie auch Herr Sommaruga ausgeführt hat, vereinfacht gesagt, keine Neutralität angesichts der Verbrechen, um die es hier geht, nämlich um schwere Menschenrechtsverletzungen und schwere Korruptionsfälle. Wir sind solchen Verbrechen gegenüber nicht neutral und wollen es auch nicht sein; für eine solche Haltung gäbe es auch keine Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die zweite Argumentationsschiene war der Grund, warum ich in der SiK gegen diese Ergänzung des Nationalrates war. Ich habe rechtsstaatliche Probleme gesehen. Erstens schien es mir heikel zu sein, dass Leute betroffen sind, bei denen noch nicht gerichtlich festgestellt ist, dass sie Verbrechen begangen haben. Wenn es gerichtlich festgestellt ist, dann können Sie im Rahmen des Strafverfahrens sämtliche Massnahmen ergreifen. Es ist quasi ein erhärteter Verdacht, den der Bundesrat, wenn er eine solche Sanktion verfügt, gewissermassen einschätzen muss. Zweitens sind in diesem Gesetz selbst keine Beschwerdemöglichkeiten enthalten.
In der APK konnte man klären - deshalb habe ich meine Meinung geändert und bin jetzt in der APK in der Minderheit -, dass diese rechtsstaatlichen Bedenken nicht bestehen, weil tatsächlich eine Beschwerdemöglichkeit besteht. In der parlamentarischen Initiative Molina wird sie explizit [PAGE 759] vorgesehen, und zwar bei einer Ombudsstelle. Aber auch wenn das, wie im Embargogesetz, nicht vorgesehen ist, so gilt: Das Embargogesetz gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht, und im Rahmen des Verwaltungsrechts kann man Beschwerden machen. Alle Personen, die betroffen sind - selbst wenn eben noch nicht geklärt ist, ob sie solche Verbrechen verübt haben -, haben also die Möglichkeit, gegen solche Sanktionen vorzugehen und eben Beschwerde einzureichen, um das im Rahmen eines korrekten rechtsstaatlichen Verfahrens prüfen zu lassen. Das scheint mir ein Kompromiss zu sein, der gangbar ist. Denn wenn wir das nicht tun, ist die Konsequenz, dass solche Personen nicht belangt werden können.
Ich bin gefragt worden, ob es eine Rolle spiele, dass die Schweiz nur ein kleines Land sei. Ich habe geantwortet: Die Schweiz ist ein kleines Land, aber ein grosser Finanzplatz, und natürlich spielt vor allem das hier eine Rolle. Es ist einfach störend, wenn Menschen, die schwerste Verbrechen in anderen Ländern verüben und ihr Geld in der Schweiz haben, unbehelligt bleiben. Dann sind wir hier ja wieder die Ersten, die aufschreien, Vorstösse einreichen und fragen: Warum macht man das? Kann man nicht etwas tun? Deshalb ist es eben richtig und wichtig, wenn man dem Bundesrat dieses Instrument in die Hand gibt, dass diejenigen Personen, die betroffen sind, im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen den Entscheid vorgehen können.
Das ist auch der Unterschied zu den Sanktionsverfahren bei der UNO, die wir ja ebenfalls schon kritisiert haben. Wir haben gesagt, dass Leute auf Sanktionslisten kommen und mangels Verfahrensgarantien nichts dagegen tun können. Dieses Thema hat die berühmte Motion Marty Dick 09.3719 zum Inhalt. Sie ist quasi immer noch hängig, um dieses Interesse der Schweiz weiterhin kundzutun.
Im vorliegenden Fall bestehen jedoch, wie gesagt, die rechtsstaatlichen Garantien. Deshalb glaube ich, dass der Nationalrat einen vernünftigen Kompromiss ausgearbeitet hat. Daher unterstütze ich die Minderheit Sommaruga Carlo und die parlamentarische Initiative Molina 19.501.