Riklin Kathy · Nationalrat · 2003-03-03
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-03
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Die CVP-Fraktion unterstützt die vorliegende Gesetzesrevision. Eigentlich hätten wir es aber sehr gerne gesehen, wenn der Hochschulartikel schon vorliegen würde und wir ihn hier beraten könnten. Wir sind auch nicht vollständig glücklich über die Strukturen der ETH, die Rolle und die Macht des ETH-Rates, die Verteilung der Mittel zwischen der ETH Zürich und der Ecole polytechnique fédérale in Lausanne. Die Stellung der vier eidgenössischen Forschungsanstalten WSL, Empa, Eawag und PSI muss grundsätzlich diskutiert werden. Gerne hätten wir eine Palastrevolution gemacht; wir haben uns aber davon überzeugen lassen, dass dies mehr Zeit und gründliche Abklärungen braucht. Darum stimmen wir dieser technischen und organisatorisch begründeten Teilrevision des elfjährigen ETH-Gesetzes zu.
Internationale Experten stuften im Peer Committee Report, der im Juni 2002 veröffentlicht wurde, die Leistungen der Institutionen des ETH-Bereiches in Lehre, Forschung und Dienstleistung als sehr gut ein, wobei sie bei den beiden ETH gewisse Unterschiede ausmachten und sich differenziert zu den vier Forschungsanstalten äusserten. Eine Neuorganisation braucht aber mehr und sehr gründliche Abklärungen. Die Institution der ETH, ihre ausgezeichnete Lehr- und Forschungstätigkeit und ihre weltweite Vorrangstellung sind uns zu wichtig, um politische Spiele zu treiben. Die vorliegende Gesetzesrevision ermöglicht die gesetzliche Verankerung des Leistungsauftrages. Das Parlament wird somit alle vier Jahre die Möglichkeit haben, diesen zu diskutieren, zu kontrollieren und zu genehmigen. Hier wird das Parlament eine wichtige und nötige Kontrolle ausüben können, denn Autonomie ist gut, aber Kontrolle durch die Geldgeber ist besser.
Wichtig ist uns auch ein vorgängiger Zwischenbericht, der uns über die Zielerreichung informiert. Auch die Qualitätssicherung wird nun gesetzlich verankert. Die klare Trennung zwischen strategischer und operativer Führung der ETH wird mit der Gesetzesrevision verankert. Dass die beiden Schulpräsidenten im ETH-Rat vertreten und stimmberechtigt sind, also zu vollwertigen Mitgliedern werden, erscheint uns sinnvoll: Damit werden Doppelspurigkeiten vermieden. Die beiden Präsidenten werden aber auch in die Verantwortung [PAGE 12] genommen. Dass sie vom Bundesrat gewählt werden, ist angesichts ihrer bedeutungsvollen Aufgabe angebracht.
Zum Antrag Dupraz, der die Schaffung und Aufhebung von Unterrichts- und Forschungseinheiten beibehalten möchte: Wir in der CVP-Fraktion haben Sympathie für diesen Antrag, gerade nach dem, was im letzten Herbst an der ETH passiert ist. Die übrigen eingereichten Anträge lehnen wir alle ab, und auch bei Artikel 3a stimmen wir für die Mehrheit. Wir begrüssen auch, dass die Akquisition von Drittmitteln gesetzlich festgehalten wird, ohne dass die Geldgeber einen direkten Einfluss auf Lehre und Forschung nehmen sollen. Neu soll sich die ETH gemäss amerikanischem Usus an Unternehmen beteiligen können, um in erster Linie Forschungsergebnisse zu verwerten und den Technologietransfer zu intensivieren. Wir erwarten, dass dies in der entsprechenden Verordnung sorgfältig geregelt wird: Wir wollen keine grossen finanziellen Verpflichtungen oder Beteiligungen mit hohem Risiko.
Wir begrüssen es sehr, dass für Professoren mit ausserordentlichen Leistungen beim Rücktrittsalter Ausnahmen gemacht werden können. Ein stur gehandhabtes Rücktrittsalter von 65 Jahren ist wissenschaftlich nicht begründbar und ökonomisch wenig sinnvoll. Die Lex Wüthrich zeigt, dass wir rasch und flexibel handeln können - eine erfreuliche Folge eines erfreulichen Ereignisses. Wir wünschen der ETH noch viele weitere Nobelpreisträger.