de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-09-19
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-19
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen namens der SVP-Fraktion beantragen, hier dem Kompromiss des Ständerates und damit der deutlichen Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Es geht um den bekannten Artikel 47c. Im Kern verlangt dieser, dass nicht nur in Bezug auf die Preise, sondern auch in Bezug auf die Mengen eine Kompetenz ins Gesetz geschrieben wird, wonach wir diese zusätzlich steuern. In Artikel 47c Absatz 1 ist dieser Auftrag ganz klar festgehalten und für die Tarifpartner, einerseits für die Leistungserbringer und andererseits für die Versicherer, verbindlich festgelegt. Dort heisst es, dass das Monitoring der Entwicklung der Mengen, Volumen und Kosten sowie allfällige Korrekturmassnahmen in Verträgen festgeschrieben werden müssen, die schlussendlich von den zuständigen Behörden genehmigt werden müssen. Damit ist schon die eine Differenz, die wir noch haben, ausgeräumt, nämlich, dass die Planungs- und Steuerungsvorgaben erfüllt werden müssen. Denn die zuständige Behörde wird keine Genehmigung erteilen, wenn diese Vorgaben von den Vertragspartnern nicht eingehalten werden. Deshalb ist sichergestellt, dass das funktioniert.
Die zweite Differenz betrifft die Frage der Subsidiärkompetenz des Bundesrates, falls sich die Tarifpartner in Bezug auf die Menge nicht einigen. Wenn sie sich in Bezug auf die Preise nicht einigen, hat der Bundesrat die Subsidiärkompetenz bereits, hier einzugreifen. Er kann dort schon einspringen und gegenüber den Vertragspartnern die Preise verordnen. Die einzige verbleibende Frage ist, ob es sinnvoll ist, zu beschliessen, dass der Bund eine Subsidiärkompetenz erhält, auch die Mengen festzulegen. Das kann nicht wirklich das Ziel dieser Übung sein, weil weder der Bundesrat noch die Vertragspartner das aufgrund einer Prognose richtig tun können. Aber die Vertragspartner werden das mit Zielen in ihren Verträgen festlegen. Sie werden dieses Monitoring sicherstellen sowie die Korrekturmassnahmen bereits vorsehen. Deshalb braucht es keine zusätzliche Subsidiärkompetenz des Bundesrates. So haben uns das auch die Vertreter des EDI in der Subkommission erklärt.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen, auch wenn ich nach wie vor kein Freund dieser potenziellen Mengenkontingentierung oder -rationierung bin. Aber es ist immerhin ein Kompromiss, auf den wir uns mit dem Ständerat einigen können. Es geht darum, dass wir dieses Geschäft, das wir jetzt schon in verschiedenen Runden hin- und hergeschoben haben, noch in dieser Session endlich zum Abschluss bringen.
Deshalb bitte ich Sie, die SGK-Mehrheit zu unterstützen.