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Stark Jakob · Ständerat · 2022-09-19

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-19

Wortprotokoll

Was ist der Inhalt dieser Motion? Sie will den Bundesrat beauftragen, die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) als Teil des Bildungsraums Schweiz zu positionieren, und zwar im Rahmen der nächsten Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation, der BFI-Botschaft 2025-2028. Ziel ist eine Weiterführung der BSLB zusammen mit den Kantonen. Im Zentrum steht dabei die Fortführung des Projekts Viamia, einer kostenlosen beruflichen Standortbestimmung für Personen über 40 Jahre. Das ist der Inhalt dieser Motion.

Zur Würdigung: Die Bedeutung der BSLB für die berufliche Weiterbildung und als Massnahme gegen den Fachkräftemangel ist in der WBK-S unbestritten, ebenso der Nutzen des Projekts Viamia. Das Projekt Viamia wird bis 2024 in einer Anschubphase laufen und wird dabei vom Bund aus dem laufenden BFI-Kredit mit 10 Millionen Franken pro Jahr unterstützt.

Weshalb aber lehnt die Mehrheit der WBK-S diese Motion ab? Es gibt drei Gründe:

Erstens wurde die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gemäss Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor nicht allzu langer Zeit im Rahmen der Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes klar den Kantonen zugeordnet. Die Kantone nehmen ihre Aufgabe wahr, weshalb eine neue Bundeskompetenz gemäss Motion eben sehr fragwürdig erscheint. So hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Oktober 2021, also vor elf Monaten, eine nationale Strategie für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung verabschiedet. Dazu gehört in einer ersten Umsetzungsphase ein Aktionsplan für die Zeit bis 2023. Dieser wiederum wird von der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (KBSB) umgesetzt.

Zweitens müssen wir uns fragen, wie zielführend es ist, wenn bestimmte Aufgabenbereiche bereits jetzt für die nächste BFI-Periode, jene von 2025 bis 2028, fixiert werden. Weshalb können nicht die normalen und vorgegebenen Abläufe für die Schnürung des BFI-Milliardenpakets abgewartet werden? Es gibt dafür schlicht keine plausible Begründung.

Drittens fällt die konkrete Forderung der Motion auf: Das Projekt Viamia sei fortzuführen. Dieser Entscheid soll vor der Evaluation des Projekts getroffen werden, auch vor der Diskussion in der KBSB und in der EDK über die Frage, wie denn die nationale Strategie für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung fortgesetzt werden soll und welche Angebote in die Regelstrukturen der Kantone übernommen werden sollen. Man wird - man verzeihe mir das - den Verdacht nicht los, dass hier die Zukunft des Projekts Viamia vorzeitig durch einen Parlamentsentscheid gesichert werden soll.

Die Mehrheit der WBK-S ist deshalb klar der Meinung, dass die ordentlichen Zuständigkeiten, Abläufe und Prozesse spielen sollen und es im vorliegenden Fall keinen Grund für eine Sonderbehandlung dieses Bereichs oder dieses Projekts gibt.

Deshalb beantragen wir Ihnen, die vorliegende Motion abzulehnen.