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Imark Christian · Nationalrat · 2022-09-20

Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-20

Wortprotokoll

Letzte Woche gab es im Rat einen Widerspruch bei der Frage, ob Stromfirmen sogenannten spekulativen Eigenhandel betreiben und, wenn ja, wie hoch dieser Anteil am gesamten Umsatz ist. Der Kommissionssprecher sagte, die Axpo betreibe keinen Eigenhandel, während die Bundesrätin ausführte, es handle sich um einen kleinen Teil an spekulativen Eigenhandelsgeschäften. Die Betroffenen können diese Aussage nachher natürlich noch aus ihrer Sicht richtigstellen.

Zur Erklärung: Im Stromhandel unterscheidet man zwischen Absicherungsgeschäften, Handel mit eigenen Kraftwerkskapazitäten und sogenanntem spekulativem Eigenhandel. Der spekulative Eigenhandel hat keinen Bezug zur Nutzung bestimmter Ressourcen wie Kraftwerke oder Übertragungskapazitäten. Nach Meinung von Experten kletterte die Axpo-Bilanz nicht nur, aber auch wegen dieses spekulativen Eigenhandels innert drei Jahren von 21 auf 65 Milliarden Franken, was einer Verdreifachung gleichkommt. Sogenannte derivative Finanzinstrumente sind bei der Axpo von 4 auf 32 Milliarden Franken geklettert. Die internationale Expansion fand also insbesondere im risikoreichen Handelsgeschäft statt. Offenbar betrifft der Eigenhandel nun rund einen Viertel der Axpo-Geschäfte.

Vielleicht haben die Kommissionssprecher und die Bundesrätin in der Zwischenzeit eine gleichlautende Antwort auf die Frage gefunden, welches Volumen der spekulative Eigenhandel bei der Axpo im Vergleich zu den Absicherungsgeschäften aus ihrer Sicht hat. Jetzt, wo der Bund solchen Stromfirmen unter die Arme greifen muss, stellt sich natürlich die Frage, wie risikoreich diese Geschäfte sind, zumal sich die Stromfirmen grundsätzlich auch über die Eigentümerschaft oder den Finanzmarkt frisches Kapital beschaffen könnten. Sollte dies tatsächlich nicht möglich sein, wie es letzte Woche ebenfalls in diesem Rat ausgeführt wurde, dann stellt sich die Frage nach dem Grund. Der Grund kann eigentlich nur darin liegen, dass es für Banken zu risikoreich ist. Umso mehr wäre eigentlich die Eigentümerschaft in der Pflicht, hier Geld einzuschiessen. Aber auch bei den Kantonen stellt sich die Frage, wie gut der risikoreiche Eigenhandel und die öffentliche Eigentümerschaft überhaupt zusammenpassen.

Wegen dieses Rettungsschirms muss nun befürchtet werden, dass die zahlreichen Stromhändler innerhalb der Stromfirmen noch stärker ins Risiko gehen könnten, da nun der Steuerzahler das Ausfallrisiko übernommen hat. Kritisiert wird bei Stromfirmen wie der Axpo ausserdem die mangelnde Transparenz bei diesem spekulativen Eigenhandel. Insgesamt wird diese Art risikoreicher Geschäfte mindestens für ein konservatives Geschäftsmodell ohnehin als unnötig eingestuft.

Aus diesen Gründen schlagen wir Ihnen bei den Pflichten gemäss Artikel 10 Absatz 1 für die Inanspruchnahme von Bundesdarlehen eine Ergänzung vor, und zwar mit einem zusätzlichen Buchstaben e, wonach der Handel im eigenen Namen und für eigene Rechnung zwecks Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne bei Inanspruchnahme von Darlehen nicht erlaubt sein soll.