Michel Matthias · Ständerat · 2022-09-20
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-20
Wortprotokoll
Hier geht es um die sogenannten Mikrotransaktionen. Ich muss zugeben: Vor dieser Gesetzgebung wusste ich selber nicht, was das ist. Als Vater von vier Kindern, die auch gamen, kann ich mir aber vorstellen, was da passiert. Es sind Funktionen, die die Spielerin bzw. den Spieler innerhalb eines Spiels animieren, zumeist kostenpflichtige Zusatzfunktionen zu aktivieren. Das ergibt natürlich einen gewissen Drang, ein gewisses Suchtpotenzial, weiterzuspielen und dann Kosten auflaufen zu lassen. Es ist eigentlich ein Thema für sich, das auch, aber nicht nur mit dem Jugendschutz zu tun hat.
Der Bundesrat wollte den Bereich der Mikrotransaktionen nicht regeln. Der Nationalrat hat mit einer mässig überzeugenden Mehrheit von 53 Prozent an seinem Beschluss festgehalten, eine entsprechende Regelung ins Gesetz zu schreiben.
Namens der einstimmigen WBK-S - es gab allerdings 5 Enthaltungen - beantrage ich Ihnen Festhalten, d. h. keine Aufnahme des Bereichs der Mikrotransaktionen ins Gesetz. Weshalb? Der Bundesrat hat in der Botschaft ausgeführt, dass diese Problematik möglicherweise existiere, aber zu wenig prioritär sei, um sie ins Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele aufzunehmen. Der Handlungsbedarf sei noch nicht oder nur ungenügend klar ausgewiesen. Wenn schon, geht es, wie gesagt, ums Suchtverhalten, und das ist ja unabhängig vom Alter ein Thema.
Auch unsere Kommission möchte diesen Bereich nicht ins Gesetz aufnehmen. Er betrifft eine neue Art von Regelungsebene. Denn bisher behandeln wir im Gesetz den Schutz vor Inhalten: Jugendliche sollen vor allem vor unbotmässigen Inhalten geschützt werden, aber nicht vor gewissen Funktionen. Eine Mikrotransaktion ist eine Funktion. Hier wird es nun etwas technisch: Man weiss heute oder man stellt sich vor, was eine Mikrotransaktion ist. Aber gerade im digitalen Bereich werden monatlich neue Funktionen erfunden. Es erscheint uns fraglich, ob es sinnvoll ist, hier nun eine Technologiegesetzgebung zu machen, die dann beim Inkrafttreten des Gesetzes schon wieder überholt ist. Die Schweiz hat immer gut daran getan, nicht technologiebasierte, sondern regelbasierte Gesetze zu machen. Wir wollen auch hier kein technologiebasiertes Gesetz.
Die 5 Enthaltungen in unserer Kommission zeigen, dass hier wegen des Problems der Sucht ein gewisses Unwohlsein herrscht: Die Sucht kann natürlich auch Jugendliche befallen. Es gibt aber keinen Minderheitsantrag.
Ich beantrage Festhalten.