Müller Damian · Ständerat · 2022-09-20
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-20
Wortprotokoll
Ich lege es hier offen: Ich bin Teilzeitmitarbeiter bei einer Versicherungsgesellschaft, welche aber hier nicht gross betroffen ist. Trotzdem ist es mir ein Anliegen, hier ein klares Statement aus der Branche abzugeben, die schlussendlich auch dazu beigetragen hat, eine Lösung zu finden.
Sie haben es gehört: Das Ziel dieser Gesetzesrevision ist es, eine gesetzliche Grundlage für die Branchenvereinbarung der Krankenversicherer zu schaffen und die wichtigsten Punkte der Vereinbarung als verbindlich zu erklären. Bis anhin haben nämlich die Versicherer die Regeln für die Vermittler selbst und auf freiwilliger Basis in einer Ihnen bekannten Branchenvereinbarung festgelegt. Neu soll der Bundesrat die Kompetenz bekommen, diese Regeln für alle Krankenversicherer sowohl in der obligatorischen Krankenversicherung als auch in der Zusatzversicherung für allgemeinverbindlich zu erklären. Diese Bestrebung ist, Kollege Stöckli, unbestritten.
Einschränkungen über diese Branchenvereinbarung hinaus sind jedoch zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei der Vermittlerdefinition. Dort wird nämlich festgelegt, wer von diesen neuen gesetzlichen Regelungen betroffen ist. Die Branchenvereinbarung gilt für externe Vermittler, das heisst für Leute ohne einen Arbeitsvertrag mit einem Versicherer. Die Vereinbarung unterscheidet für den Bereich der sozialen Krankenversicherung und der Zusatzversicherung zwischen internen Mitarbeitern und externen Vermittlern. Diese Unterscheidung ist richtig und wichtig.
Ich empfehle Ihnen deshalb, der Mehrheit der SGK-S und damit auch dem Nationalrat zu folgen. Die Regelung soll sich auf externe Vermittler beschränken.
Machen wir aber zuerst einen Schritt zurück. Was ist der Ursprung der Selbstregulierung? Es ging um die Qualität der Arbeit und die Einschränkung der einzelnen Vermittler. Der interne Vertrieb stand nie im Fokus. Setzen wir also dort an, wo das Problem liegt! Es gibt keinen stichhaltigen Grund, diese Definition zu erweitern und die internen Mitarbeitenden zu integrieren.
Der interne Vertrieb ist um die langfristige Kundenbindung und -betreuung bemüht und ist kein Verursacher von Auswüchsen. Die Problematik der Telefonakquise, die der eigentliche Stein des Anstosses ist, stellt sich dort zum Beispiel eben nicht. Das Gleiche gilt auch für die Aus- und die Weiterbildung, die bei den Versicherern seit jeher stark gefördert wird. Die Unternehmen haben auch aus Wettbewerbsüberlegungen heraus ein grosses Interesse, ihre Mitarbeitenden bestmöglich aus- und weiterzubilden. Sie haben kein Interesse, ihre Kundinnen und Kunden zu verärgern. Beschwerden über Missstände stammen aus dem Bereich der externen Vermittlung.
Die internen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben beim Kundenkontakt in der Regel ein breites Tätigkeitsfeld, wobei die Akquisition von neuen Kunden bzw. Abschlüssen nur eine von vielen Aufgaben darstellt. Die verschiedenen Arbeiten der Kundenbetreuung gehen ineinander über. Eine Abgrenzung wäre künstlich und auch praxisfern. Schliesslich würde die vom Bundesrat beantragte Definition zu grossem Zusatzaufwand sowie zu einem massiven Eingriff in die üblichen arbeitsrechtlichen Freiheitsgrade des Arbeitgebers führen.
Ich bitte Sie hier eindringlich, der Mehrheit zu folgen.