Thurnherr Walter · 2022-09-20
Thurnherr Walter · Aargau · 2022-09-20
Wortprotokoll
Wie Ihre vorberatende Kommission beantragt auch der Bundesrat die Annahme der Motion. Er ist bereit, in Absprache mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Voraussetzungen für den Einsatz sogenannter Abstimmungsschablonen für Menschen mit Sehbehinderung zu schaffen.
Da sich alle einig sind, werde ich mich kurzfassen. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion möchte ich dennoch darauf hinweisen, dass gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte grundsätzlich die Kantone dafür zu sorgen haben, dass Menschen mit einer Behinderung ihre Stimme abgeben können. Die Kantone haben diese Bestimmungen in ihrem jeweiligen Recht konkretisiert. Die meisten sehen vor, dass Betroffene eine Vertrauensperson ihrer Wahl für die Stimmabgabe beiziehen können. Die beigezogenen Personen sind an das Stimmgeheimnis gebunden und haben auch Stillschweigen über die empfangenen Anweisungen zu bewahren. Die heute bestehenden kantonalen Lösungen sind bundesrechtskonform und tragen der UNO-Behindertenrechtskonvention Rechnung. Die Abstimmungsschablonen können aber sehbehinderten Personen mindestens teilweise die autonome Stimmabgabe bei Abstimmungen ermöglichen und so den Schutz des Stimmgeheimnisses und die Gleichstellung stärken.
Mittel- bis langfristig sollen Menschen mit einer Behinderung dank der elektronischen Stimmabgabe autonom an Abstimmungen und Wahlen sämtlicher Ebenen teilnehmen können. Der Bundesrat hat Ende Mai die neuen Rechtsgrundlagen für den E-Voting-Versuchsbetrieb verabschiedet, wobei er Menschen mit einer Behinderung als eine prioritäre Zielgruppe des elektronischen Stimmkanals definiert hat. Es ist klar, dass das E-Voting Menschen mit einer Behinderung nicht kurzfristig und flächendeckend zur Verfügung stehen wird, insgesamt stellt es aber sicher die nachhaltigere und umfassendere Lösung dar. Das Vorhaben wird entsprechend von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unterstützt.