Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-20
Wortprotokoll
Ich konzentriere mich in Block 1 auf den Punkt der ökologischen Infrastruktur, also im Wesentlichen auf Artikel 18bis. Die ökologische Infrastruktur steht als Netzwerk der Natur, als Rückgrat der Biodiversität im Zentrum des indirekten Gegenvorschlags. Es braucht die Kerngebiete, es braucht die Vernetzung, es braucht die ökologische Qualität, und es braucht die Fläche.
Die Kommissionsmehrheit hat den Entwurf des Bundesrates in verschiedenen Bereichen weiterentwickelt. Der Bundesrat begrüsst es grundsätzlich, dass die Kommissionsmehrheit auch am Flächenziel von 17 Prozent festhalten will. Die Kommissionsmehrheit will zudem aber auch die Gebietskategorien im Gesetz festhalten, die an das Flächenziel angerechnet werden können. Der Bundesrat hat diese Flächenkategorien in seiner Vernehmlassungsvorlage ebenfalls aufgelistet. Die Kantone waren aber der Meinung, dass das in der Verordnung geregelt werden soll. Deshalb hat der Bundesrat auf eine Verankerung im Gesetz verzichtet.
Nun ist es so, dass die Kommissionsmehrheit, aber auch die Minderheit II (Jauslin) neue Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung schaffen möchten. Mit diesen neuen Gebieten möchten sie den Naturschutz in Einklang mit der Nutzung bringen. Der absolute Biotopschutz gilt nämlich für diese neuen Gebiete nicht. Eine Nutzung ist gemäss dem Antrag der Mehrheit in diesen Gebieten nicht von vornherein ausgeschlossen, das heisst, die Landwirtschaft könnte diese Gebiete nutzen, und die Errichtung einer Anlage zur Energieproduktion wäre dort grundsätzlich möglich. Der Bundesrat soll diese neuen Gebiete nach Anhörung der Kantone ausscheiden, und er soll dabei wissenschaftliche Kriterien anwenden. Beispielsweise könnte man Biodiversitätsgebiete für gefährdete Arten bestimmen. Diese Gebiete könnten eine Vielzahl von Lebensräumen einschliessen, vom Wasser über die Hecke und die Wiese bis zur Industriebrache. Das ist etwas, was uns heute fehlt.
Die Ausarbeitung von Massnahmen wird in die Hände der Kantone gelegt. Zu diesem Zweck müssen die Kantone letztlich die betroffenen Kreise mit einbeziehen, also sicher mal die Grundeigentümer, die Bewirtschafter, aber auch weitere Stakeholder. In meinen Augen ist die Idee auf jeden Fall prüfenswert. Allerdings müsste man dann auch schauen, was diese Gebiete für die Interessenabwägung bedeuten. Ich denke, das wäre etwas, was der Zweitrat noch näher anschauen müsste.
Ich habe Ihre Debatte gestern Nachmittag und heute Morgen sehr genau verfolgt und unter anderem festgestellt, dass das Flächenziel von 17 Prozent teils Befürchtungen weckt, teils Abwehrreflexe hervorruft; immer wieder ist es auch auf Widerstand, auf Unverständnis gestossen. Kommt hinzu, dass das, was die Kommissionsmehrheit beantragt - die Flächenkategorien trotzdem ins Gesetz zu schreiben -, nicht dem entspricht, was uns die Kantone in der Vernehmlassung gesagt haben; sie möchten das lieber nicht.
Ich komme zum Schluss: Der Bundesrat kann die Minderheit Jauslin unterstützen. Ich denke, hier besteht Potenzial, obwohl gewisse Dinge noch im Zweitrat besprochen werden sollten. Angesichts der durch das fixe Flächenziel von 17 Prozent hervorgerufenen Abwehrreflexe denke ich aber, dass die Minderheit Jauslin mehr Potenzial hat, um die Interessen - das wurde vorhin auch gesagt - noch besser zusammenzuführen und gewisse Reflexe, die hervorgerufen wurden, zu vermeiden.
In diesem Sinne kann der Bundesrat die Minderheit II (Jauslin) unterstützen. Bei allen anderen Punkten bitten wir Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.