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Hurter Thomas · Nationalrat · 2022-09-20

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-20

Wortprotokoll

Ich möchte hier nicht gross auf diese Initiative eingehen. Ich möchte Sie aber als Präsident der[NB]Aerosuisse, des Dachverbands der schweizerischen Luft- und Raumfahrt, auf ein paar Punkte hinweisen. Damit sind auch meine Interessen offengelegt.

Sowohl die Biodiversitäts-Initiative als auch der indirekte Gegenvorschlag gehen meines Erachtens viel zu weit. Ich vermisse hier in diesem Saal auch die Diskussion um die Güterabwägung bezüglich Bevölkerungswachstum; wir haben das bereits gehört. Wir machen immer wieder neue Gesetze. Ich komme aus dem Kanton Schaffhausen. Man beklagt das Einkaufen im nahen Ausland, trotzdem werden bei uns die Gesetze verstärkt und weiter ausgebaut - und ein Teil der Bevölkerung ist dann nicht mehr bereit, hier einzukaufen. Ich glaube, bei dieser Grundsatzdiskussion müssen wir wieder einmal ansetzen.

Nun, worauf möchte ich hinweisen? Der Flughafen Zürich ist mit seinen Mooren und Freiflächen ein Ort mit hoher Biodiversität. Im Gegenvorschlag wurde eine Problematik eingebaut, die der Bundesrat so nicht eingebracht hat, die aber jetzt die Kommission eingeführt hat: Die regionalen und lokalen Schutzgebiete einschliesslich der Pufferzonen werden im Bundesgesetz neu als Kerngebiete verankert. Im ersten Moment tönt das gar nicht schlecht. Aber die Problematik ist eben folgende: Sicherheitsrelevante Anpassungen am Flughafen können damit nicht mehr oder nur noch sehr beschränkt vorgenommen werden, weil der rechtliche Status dieser Flächen geändert wurde.

Ich möchte Ihnen dazu ein konkretes Beispiel nennen: Wenn die Anflug- und Pistenbefeuerung eines Flughafens erneuert wird, wird das auf den grünen Flächen in den Pufferzonen auf der Seite gemacht. Sobald die neue Befeuerung in Betrieb ist und die alte ausser Betrieb genommen werden kann, wird dies entsprechend umgesetzt. Mit der neuen gesetzlichen Regelung, die eine Mehrheit der UREK hier eingebracht hat, kann das nicht mehr gemacht werden. Insofern wird damit eigentlich ein Sicherheitsausbau verhindert. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern: Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation, die Icao, hat verschiedene sicherheitsrelevante Bedingungen gestellt und Ausbauten verlangt, und diese müssen nun umgesetzt werden. Aber genau das wird mit diesem Passus verhindert. Es wird also eigentlich mehr Sicherheit verhindert, wenn diese Pufferzonen neu als Kerngebiete definiert werden.

Deshalb bitte ich Sie, den Gegenvorschlag abzulehnen respektive bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, damit das entsprechend korrigiert werden kann. Andernfalls bitte ich zumindest den Zweitrat, diese Problematik noch einmal aufzunehmen.