preparatory:AB 306549
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-20
Wortprotokoll
Ich nehme nur drei Korrekturen oder Klarstellungen zuhanden des Amtlichen Bulletins vor. Folgendes erscheint uns als Kommissionssprecher noch wichtig:
1. In der Kommission wurde sehr intensiv über die Landwirtschaft gesprochen. Wir haben das Thema diskutiert und auch beleuchtet. Es ist nicht so, dass wir die Landwirtschaft nicht berücksichtigt hätten. Wichtig ist, dass von der Vorlage nicht nur der ländliche Raum oder die Landwirtschaft betroffen sind, sondern durchaus auch die Siedlungsgebiete, die Agglomerationen angesprochen sind, vor allem wenn es um Vernetzungsgebiete geht.
2. Auch darauf möchten wir hinweisen: Es gibt zwei Begriffe, die in dieser Diskussion verwechselt werden, das wurde auch hier vorne an diesem Pult offensichtlich. Wir sprechen auf der einen Seite von Biodiversitätsförderflächen. Das kennen die Landwirte, die Bauern sehr gut. Das ist ein Instrument, das funktioniert. Dort gibt es nur sehr wenig Anbau, was Nahrungsmittel anbelangt. Was dort aber natürlich möglich wäre, ist der Futtermittelanbau, das wäre theoretisch möglich. Je nachdem ist es auch möglich, mit erweitertem Getreideabstand zu arbeiten. Das sind die Korrekturen, die kommen. Je nachdem kann es sogar sein, dass dort in fernerer Zukunft zum Beispiel auch Reis angepflanzt wird.
Der zweite Begriff, das ist jetzt wichtig, ist ein neuer Begriff, der nichts mit den Biodiversitätsförderflächen zu tun hat. Es ist der Begriff "Biodiversitätsgebiete". Dieses Wort kommt auch im Minderheitsantrag Jauslin vor. Das ist ein neuer Begriff, ein neues Instrument, das Schutz und Nutzung unter einen Hut bringen möchte. Verwechseln Sie diese zwei Begriffe nicht, ansonsten entstehen falsche Aussagen.
3. Klarheit schaffen möchte ich auch bei Artikel 18bis. Dort hat die Mehrheit eine saubere Liste aufgestellt, der Sie entnehmen können, was zu diesen 17 Prozent gezählt werden soll. Diese Gebiete erhalten keinen höheren Schutz. Es sind nur die Gebiete, die berücksichtigt werden, um die Statistik auf 17 Prozent zu ergänzen. Das Beispiel mit der Pistenbeleuchtung des Flughafens Zürich, das von Kollege Hurter vorgebracht wurde, ist so nicht richtig. Die Pufferzone, in der diese Beleuchtung steht, wird einfach als Biodiversitätsfläche hinzugezählt. Es ist nicht ein höherer Schutz, es ist nur eine statistische Zahl.
Ich bitte Sie, diese drei Sachen zu beachten, und ich bitte auch darum, dies ins Amtliche Bulletin aufzunehmen.
Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen Eintreten beschlossen. Ich bitte Sie, der Kommission in diesem Sinne zu folgen.