Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-21
Wortprotokoll
Der Schutz und die Förderung der Biodiversität ist eine Querschnittaufgabe. Deshalb ist es nur konsequent, dass sich der Gegenvorschlag nicht nur auf das NHG konzentriert, sondern auch weitere Gesetze eingeschlossen werden. Die Kommission teilt offensichtlich diese Sichtweise des Bundesrates und hat den Gegenvorschlag um das Jagdgesetz und das Fischereigesetz erweitert. Die vorgeschlagenen Anpassungen machen Sinn. Sie dienen der ökologischen Infrastruktur, namentlich der Qualität der Flächen und auch der Vernetzung.
Streichen will Ihre Kommissionsmehrheit die Anpassungen des Landwirtschaftsgesetzes. Aus Sicht des Bundesrates wären diese Ergänzungen aber sachlogisch und auch unproblematisch. Beim landschaftlichen Teil dieser Revision geht es dem Bundesrat nämlich primär darum, die Qualität der Biodiversitätsförderflächen punktuell aufzuwerten; ich habe das gestern bereits ausgeführt. Aus diesem Grund möchte der Bundesrat neben den nationalen Biotopen auch die regionalen und lokalen Biotope in den ökologischen Leistungsnachweis aufnehmen. Diese Integration wurde übrigens in der Vernehmlassung von einer Mehrheit ebenfalls unterstützt. Alle Beteiligten, nicht zuletzt die Landwirte, gewinnen damit Klarheit.
Ich möchte es hier betonen: Die Landwirtschaft macht heute bereits sehr viel für die Biodiversität. Dementsprechend scheint mir die Ergänzung der regionalen und lokalen Biotope sinnvoll. Der Vollzug ist ja bereits eingespielt, und die Integration der nationalen Biotope in den ökologischen Leistungsnachweis hat sich bewährt.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 70a Absatz 2 Buchstabe d des Landwirtschaftsgesetzes die Kommissionsminderheit Schneider Schüttel zu unterstützen. Bei den übrigen Anpassungen unterstützt der Bundesrat die Kommissionsmehrheit.